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Der Boom vor dem Verbot

In diesen Teilen Berlins wurden die meisten Wohnungen umgewandelt

Vor zwei Jahren verbot das Land Berlin Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Eine Analyse der Umwandlungen 2021/22 zeigt: Das ist teils nach hinten losgegangen – aber es gibt Hoffnung.
Vor zwei Jahren verbot das Land Berlin Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Eine Analyse der Umwandlungen 2021/22 zeigt: Das ist teils nach hinten losgegangen – aber es gibt Hoffnung.
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Daten: Schriftliche Anfragen/Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Kartenbasis: © OpenMapTiles © OpenStreetMap contributors

Es ist Halbzeit beim Berliner Umwandlungsverbot. Um Mieter:innen vor Verdrängung zu schützen, ist die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen seit August 2021 nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bis Ende 2025 ist das Verbot, die sogenannte „Umwandlungsverordnung“, in Kraft.

Indem Mietshäuser in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, kann der Wert einer Immobilie gesteigert werden: es ist anschließend möglich, jede Wohnung einzeln zu verkaufen. In der Folge ziehen die Käufer*innen oft selbst ein – oder versuchen, wenn es sich um eine Kapitalanlage handelt, den teuren Kaufpreis durch höhere Mieten zu refinanzieren. Mit dem Umwandlungsverbot soll diese Praxis eingeschränkt werden.

Das Team

Alina Schauer
Text & Datenanalyse
Tamara Flemisch
Webentwicklung
Lennart Tröbs
Design
Helena Wittlich
Text, Produktion & Datenaufbereitung
Veröffentlicht am 11. September 2023.