Es ist Halbzeit beim Berliner Umwandlungsverbot. Um Mieter:innen vor Verdrängung zu schützen, ist die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen seit August 2021 nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bis Ende 2025 ist das Verbot, die sogenannte „Umwandlungsverordnung“, in Kraft.
Indem Mietshäuser in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, kann der Wert einer Immobilie gesteigert werden: es ist anschließend möglich, jede Wohnung einzeln zu verkaufen. In der Folge ziehen die Käufer*innen oft selbst ein – oder versuchen, wenn es sich um eine Kapitalanlage handelt, den teuren Kaufpreis durch höhere Mieten zu refinanzieren. Mit dem Umwandlungsverbot soll diese Praxis eingeschränkt werden.