Bei der Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin hat die CDU viele Stimmen gewonnen, die SPD ist der große Verlierer. In den 455 Stimmbezirken, in denen die Wahl am 11. Februar wiederholt wurde, kam die CDU auf 20,6 Prozent (+7 Prozentpunkte). Die SPD ist der große Verlierer (-7,8 Prozentpunkte). Weil die Wahlen 2021 in Berlin chaotisch abliefen, mussten in 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken neu gewählt werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember 2023 entschieden.
Doch was heißt das konkret für den Bundestag?
Auch wenn bundesweit nur knapp ein Prozent der Stimmen für ungültig erklärt wurden, muss die ganze Zusammensetzung des Bundestages neu berechnet werden. Das Tagesspiegel Innovation Lab hat basierend auf einer Analyse von Wahlrecht.de berechnet, was sich jetzt im Bundestag ändert.
Bei den Direktmandaten, die über die Erststimme gewählt werden, hat sich nichts verändert:
Offen war, wie sich das Wahlergebnis der Zweitstimmen auf die Sitzverteilung auswirken wird. Denn hier kam es unter anderem auch auf die Wahlbeteiligung an. Die lag bei der Teilwiederholung in den neu wählenden Stimmbezirken nur bei 51 Prozent.
Das Zweitstimme-Ergebnis legt fest, in welchem Parteienverhältnis sich der Bundestag zusammensetzt. Insgesamt gibt es 299 direkt gewählte Abgeordnete aus Wahlkreisen sowie Kandidierenden der Landesliste, hinzu kommen Überhang- und Ausgleichsmandate. Alle zusammen müssen prozentual das bundesweite Wahlergebnis der Zweitstimmen abbilden.
Nach der Teilwiederholungswahl haben sich einige Sitze verändert:
Der Bundestag wird also um einen Sitz kleiner, weil die FDP ein Ausgleichsmandat verliert. Vier Berliner Abgeordnete weniger sitzen nun im Bundestag. Nur AfD und CDU konnten genug Stimmmen hinzugewinnen und so die niedrige Wahlbeteiligung ausgleichen.