Kein Berliner Gesetz hat wohl je so tief in die Grundrechte der Hauseigentümer, in die rechtliche Arbeitsteilung zwischen Bund und Länder sowie in den Wohnungsmarkt eingegriffen, wie der Mietendeckel, oder vollständig: das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“. Deshalb löste der Deckel eine Flut von Klagen aus.
Das weitere Schicksal des Mietendeckels hängt von Deutschlands höchsten Richtern in Karlsruhe ab. Der Rücktritt von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) wird keinen Einfluss darauf haben, weil das Gesetz in Kraft ist und im November seine ganze Wirkung entfalten wird. Lompscher war am Sonntag überraschend wegen falsch abgerechneter Bezüge zurückgetreten.
Monate wird es wohl dauern, bis Karlsruhe über die verschiedenen zur Verhandlung angenommenen Klagen von Bürgern, Branchenvertretern sowie Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP entschieden hat. Dessen ungeachtet sitzt der Mietendeckel bereits fest auf den Berliner Mieten – und funktioniert trotz aller rechtlichen Unwägbarkeiten. Aber was bedeutet das gerade konkret für Mieter und Vermieter? Wer darf seine Miete senken, wer nicht? Muss man Angst vor Rückzahlungen haben? Was gilt, falls der Mietendeckel doch noch scheitert?