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Felix Möller, Kitty Kleist-Heinrich
Untergetaucht, verschleppt, verkauft?

Auf der Suche
nach den verschwundenen
Flüchtlings­kindern

Mehr als 1700 minderjährige Geflüchtete werden in Deutschland vermisst.
Wo sind sie? Ein Report.
Mehr als 1700 minderjährige Geflüchtete werden in Deutschland vermisst. Wo sind sie? Ein Report.

Am Schlesischen Tor, zwischen U-Bahn-Gleisen und Spree, deutet ein junger Mann auf ein Stück Rasen. Dort habe er manchmal geschlafen, sagt er, den Kopf jetzt tief in die Kapuze, die knöchernen Hände in die Hosentaschen versenkt. Seine großen Augen suchen die Gegend nach einem Jungen ab, mit dem er sich hier letzten Sommer zusammengetan hat.

„Vielleicht hat er heute eine Wohnung, vielleicht gibt‘s ihn nicht mehr“, sagt Ismael. Der Anwesende und der Gesuchte: beide unbegleitete, minderjährige Geflüchtete und - zumindest zeitweise - untergetaucht. Wie viele von ihnen in Berlin leben, weiß niemand genau.

Die wenigen Schritte zum Biergarten humpelt Ismael, er setzt sich in die hinterste Ecke, schließt die Augen. Manchmal streicht er sich mit den Händen über die Arme, dann ist der Schmerz besonders stark. Ismael hat Rheuma. Wenn er spricht, flüstert er oft. Er bestellt eine Cola.

Ismael soll er hier zu seinem Schutz heißen, ein häufiger Name in dem westafrikanischen Land, aus dem er vor gut zwei Jahren geflohen ist. Ein brandenburgisches Jugendamt nahm ihn in Obhut. Er floh auch von dort, tauchte unter in Berlin. Verschwunden aus dem Zugriff der Behörden lebte er ein halbes Jahr lang auf der Straße. Den vergangenen Winter überstand er nur knapp.

20 Prozent aller Vermissten in Deutschland sind minderjährige Geflüchtete

Ismael sei 17 Jahre alt, sagen seine Betreuer. Die Ausländerbehörde schätzt ihn auf 19. Das Berliner Oberlandesgericht hat entschieden, dass er vorläufig in Deutschland geduldet ist. Er selber: sagt wenig an diesem Sommertag am Schlesischen Tor, bei dem der Regen auf die Dachplane prasselt. Es sei denn, es geht um Fußball.

Mehr als 1700 minderjährige Geflüchtete, die ohne Begleitung Erwachsener nach Deutschland kamen, sind derzeit vermisst gemeldet, Stand Januar 2020 machen sie 20 Prozent aller in Deutschland vermissten Personen aus. Die Mehrheit sind Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, aber auch viele Kinder, 13 Jahre alt und jünger, sind verschwunden. Die meisten kommen aus Afghanistan, Syrien, Marokko, Guinea und Somalia.

Von Seiten der Bundesregierung heißt es, eine genaue Erhebung der tatsächlich vermissten unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten sei nicht möglich. Weil die Namen der entsprechenden Personen oft unterschiedlich geschrieben würden, komme es zu Mehrfacherfassungen, Papiere gebe es häufig nicht, genauso wenig wie erkennungsdienstliche Behandlung. Die Vermisstenstatistik der Polizei sei lediglich als Annäherung zu betrachten, sie ändere sich auch täglich. Dennoch bleibt eine erschreckend hohe Zahl.

Je nach Bundesland variiert die Zahl dieser vermissten jungen Menschen. Berechnet man den Anteil der minderjährigen Geflüchteten an allen Vermissten in dem jeweiligen Bundesland, so zeigen sich Unterschiede. In Schleswig-Holstein machen sie den Angaben des Landeskriminalamtes in Kiel zufolge derzeit sogar 50 Prozent aller Vermisstenfälle aus (Stand 15.07.2020). In Brandenburg hingegen sind es laut LKA Potsdam nur 8,5 Prozent, in Berlin 16 Prozent, sagt die Polizei.

Unsere interaktive Karte zeigt, wie hoch der Anteil unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter an allen Vermissten ist. Wenn Sie auf die Bundesländer klicken, sehen Sie außerdem, wo die meisten von ihnen leben, wie hoch die Zahl der Vermissten insgesamt ist – und wie hoch die Aufklärungsquote der jeweiligen Polizeibehörden:

Wo sind diese jungen Menschen? Welche Gründe stecken hinter ihrem Verschwinden? In welche Gefahren können sie geraten? Und was macht der Staat, um die Schutzbefohlenen, die er durch seine Jugendämter in Obhut nimmt, zu begleiten?

Bei Xenion, einem Berliner Verein, der Geflüchteten wie Ismael psychosoziale Hilfe anbietet und in den vergangenen Jahren mehrere hundert Vormundschaften übernommen hat, erzählt eine Mitarbeiterin am Telefon, sie sei einmal so lange U8 gefahren, bis sie ihr Mündel wiedergefunden hatte.

Wer in Deutschland minderjährig registriert wird, hat ein Recht auf einen Vormund. Das kann ein Amtsvormund sein, mit bis zu 50 Mündeln in Stoßzeiten, ein Verein wie Xenion oder ein Einzelvormund. Das sind oft engagierte Berliner und Berlinerinnen, die Xenion auch vermittelt und schult.

Die meisten, die kommen, sind zwischen 16 und 18 Jahre alt. Doch gut ein Drittel aller unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sind unter 16 Jahre. Rund acht Prozent unter 14.

Vor allem ältere Jugendliche kommen unbegleitet
Die Grafik zeigt die Altersverteilung der in Deutschland gemeldeten unbegleiteten Geflüchteten im Jahr 2018

Meist würden sie genau spüren, wenn sie dabei seien, einen jungen Menschen zu verlieren, erzählen die Mitarbeiterinnen von Xenion. Sei er erstmal mit einem Einzelvormund in Kontakt oder habe eine Beziehung zu einem ihrer Mitarbeiter aufgebaut, sei es eher unwahrscheinlich, dass er untertaucht. Jüngere Kinder fänden sich leichter ins System ein.

Donata von der Heydte, Mitarbeiterin bei Xenion, kann von Mündeln erzählen, die sie tagelang vermisst hatten. Nur durch Zufall, als sie eine Vermisstenanzeige bei der Polizei stellten, erfuhren sie, derjenige säße dort längst in U-Haft. Hätte man, fragen sich die Mitarbeiterinnen bei Xenion, die Eltern eines deutschen Kindes kontaktiert? Handelt es sich um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft? Es sei jedenfalls nicht selbstverständlich, dass sich die Polizei bei ihnen regelmäßig erkundige, ob die Kinder wieder aufgetaucht seien.

Donata von der Heydte, Mitarbeiterin bei Xenion

Viele der Jugendlichen seien es seit Jahren gewohnt, auf der Straße zu leben, hätten Missbrauch oder Krieg hinter sich gelassen. Laut einer Umfrage des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) berichten fast 70 Prozent der jungen Männer und gut 60 Prozent der Frauen von Gewalterfahrungen im Heimatland oder auf der Flucht.

Von der Heydte erzählt auch von zwei Waisenbrüdern aus Nordafrika, die sich dort fünf Jahre auf der Straße durchgeschlagen hätten, bevor sie nach Deutschland kamen. „Ich fände es super, wenn die hier um zehn Uhr im Bett wären und ihre Astrid-Lindgren-Bücher zuklappen würden“, sagt sie. „Aber diese Jugendlichen haben traumatische Ohnmachtserfahrungen gemacht, nach denen es schwer fällt Regeln nicht als reines Instrument erneuter Machtausübung zu begreifen“.

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Sie berichtet auch von einem syrischen Kurden, der immer wieder verschwand, bei seiner Freundin unterkam, aus Einrichtungen flog, seine Asylanhörung verpasste. Es habe lange gedauert, bis man bei ihm eine geistige Behinderung festgestellt habe. „Bis heute kann es passieren, dass so jemand durchs Raster fällt“, sagt sie.

Was bei Ismael zum Verschwinden geführt hat?

Ankommen, durchatmen, schauen, wie es weitergeht.

Wer als unbegleiteter Minderjähriger in Berlin ankommt, der wird zunächst in der Zehlendorfer Clearingstelle Wupperstraße registriert. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nimmt den Jugendlichen vorläufig in Obhut. Wer 14 Jahre alt ist oder älter, der landet anschließend derzeit mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Backsteinhaus am Müggelsee, der Erstaufnahme-Einrichtung „JoNa“ der Lichtenberger SozDia-Stiftung. Dort findet das sogenannte Vor-Clearing statt: Ankommen, durchatmen, schauen, wie es weitergeht.

Michael Heinisch-Kirch, Vorstandsvorsitzender der SozDia-Stiftung

So erklärt es Michael Heinisch-Kirch, Vorstandsvorsitzender der SozDia-Stiftung. Der 56-Jährige ist mit dem Motorrad gekommen, durch einen seitlichen Eingang tritt er von der Straße sofort in sein Büro: ein bulliger Typ, in Motorradjacke obendrein, mit verwuscheltem blondem Haar. Er ist Gründer der Stiftung, die sich seit mehr als einem Vierteljahrhundert sozial engagiert. Noch zu DDR-Zeiten hat er als Sozialdiakon in Weißensee gearbeitet, 2006 wurde er als Diakon in Berlin eingesegnet.

Wenn Michael Heinisch-Kirch von den rund 20 Jugendlichen spricht, die im JoNa unterkommen können, benutzt er oft das Wort „begleiten“. Zum einen, weil die ein Dutzend Mitarbeiter vor Ort die jungen Männer und Frauen tatsächlich zu Terminen mit dem Jugendamt und dem Landesamt für Einwanderung – Ex-Ausländerbehörde – begleiten. Doch es schwingt mehr mit. Vielleicht die Gelassenheit, alle mit ihren individuellen Geschichten so zu akzeptieren, wie sie sind. Ihnen die Hand zu reichen – aber sie nicht festzuhalten.

WLAN und ganz genaue Ziele

Wer im JoNa unterkommt, hat offenbar Glück gehabt. Das Haus sei schön, die Atmosphäre angenehm, heißt es. „In aller Regel sind die Jugendlichen allein oder zu zweit im Zimmer“, sagt Michael Heinisch-Kirch, der, selber Vater, im Übrigen auch weiß, was entscheidend zum Wohlbefinden eines Jugendlichen egal welcher Herkunft und welches Aufenthaltsstatus beiträgt: eine stabile WLAN-Verbindung. Denn obwohl unbegleitet, hätten die meisten doch eine Person aus der unmittelbaren Familie, mit der sie regelmäßig in Kontakt seien.

Inobhutnahme
Was das Gesetz sagt

Was mit Jugendlichen während der Zeit im JoNa geschieht – und was auch mit Ismael geschah – ist festgelegt im Achten Sozialgesetzbuch, dessen Paragraf 42 – Inobhutnahme – ergänzt wurde, als im November 2015 das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher erlassen wurde.

So heißt es in Paragraf 42a, 2: Das Jugendamt hat während der vorläufigen Inobhutnahme zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen einzuschätzen,

  1. Ob das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen durch die Durchführung des Verteilungsverfahrens gefährdet würde
  2. Ob sich eine mit dem Kind oder Jugendlichen verwandte Person im Inland oder Ausland aufhält
  3. Ob das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine gemeinsame Inobhutnahme mit Geschwistern oder anderen unbegleiteten ausländischen Kindern oder Jugendlichen erfordert und
  4. Ob der Gesundheitszustand des Kindes oder Jugendlichen die Durchführung des Verteilungsverfahrens innerhalb von 14 Werktagen nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme ausschließt

„Die, die wir erleben, sind in der Regel sehr aktive junge Menschen“, sagt Heinisch-Kirch. „Vielen kann man auch mal was zumuten, mit ihnen kann man gut arbeiten.“ Einen weiten Weg allein zurücklegen, mit all den Widrigkeiten, die eine Flucht beinhaltet, mit all den Entscheidungen, die getroffen werden müssen, das braucht Stärke und Selbstständigkeit. Viele, die in Deutschland ankommen, auch das klingt in Gesprächen immer wieder durch, wissen ganz genau, was sie möchten, sie haben Pläne und Ziele.

Andererseits ist das Vor-Clearing im JoNa vielleicht die erste Gelegenheit, Luft zu holen, sich zu erinnern, dass man gerade mal 15, 16, 17 Jahre alt ist.

Michael Heinisch-Kirch sagt: „Diese jungen Menschen sind häufig einfach fertig. Aus welchem Grund und mit welchem Druck sie auch immer gekommen sind. Deswegen sagen wir: Schlafen, Versorgung, Zähneputzen, Dusche, Essen, Ansprechpartner – das ist alles einfach da.“

Ismael

Auch Ismael war im Juni vor zwei Jahren bei JoNa gelandet. Die ersten Wochen, erinnert er sich, seien schön gewesen. Er habe in Berlin Menschen kennengelernt, die seine Sprache sprechen, Fula. Er habe die Stadt erkundet. Dann sagte man ihm, dass er in zwei Wochen weitermüsse. Nach Brandenburg.

Wie alle Geflüchteten, die Deutschland erreichen, wurde er nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel „verteilt“: ein akribisches Quotensystem, das sich nach Bevölkerungszahl und Steuereinkommen der Bundesländer errechnet.

Wer die Quote erfüllt hat, nimmt keine Geflüchteten mehr auf – und schickt sie ins nächstgelegene Bundesland mit Kapazitäten. Von Berlin aus landen die Minderjährigen daher oft in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt.

Es zählt die Quote

„In meinem Kopf wurde alles crazy“, erinnert Ismael sich und stützt jetzt, wie so oft, die Stirn in die Handfläche. Es vergehen Minuten, bevor er wieder spricht. Freunde von ihm hätten in Berlin bleiben dürfen, er nicht. Er konnte das nicht verstehen. Ismael sagt, er sei allein in den Zug nach Brandenburg gestiegen. Er habe dort gleich gemerkt, dass er nicht bleiben wolle. Die Betreuer seien streng gewesen. Außerdem: Er hatte sich doch gerade erst eingelebt.

Ismael rannte davon. Das starre Verteilsystem, darin sind sich Experten einig, ist seit Jahren ein großes Problem.

Michael Heinisch-Kirch, Vorstandsvorsitzender der SozDia-Stiftung

Insgesamt leben Stand Juni in Deutschland 24.510 unbegleitete minderjährige Geflüchtete und junge Volljährige in sogenannter „jugendhilferechtlicher Zuständigkeit“. In Berlin werden insgesamt 1671 junge Flüchtlinge betreut, davon sind 503 unbegleitete Minderjährige, 1168 Volljährige. Das Landeskriminalamt zählt Ende Juli acht vermisst gemeldete.

Heinisch-Kirch und sein Team sprechen für jeden Jugendlichen eine Empfehlung aus. Was die Verteilung angeht zum einen. Zum anderen auch, was die Bedürfnisse des Jugendlichen am neuen Ort betrifft. „Aber federführend“, sagt Heinisch-Kirch, „ist das dann zuständige, kostentragende Jugendamt.“

Kindeswohl kann auch bedeuten: nicht zur Schule zu gehen

Verteilt werden darf ein Jugendlicher laut Gesetz nicht, wenn „dadurch dessen Wohl gefährdet würde“. Doch wie hoch wird dieses Wohl eingeschätzt, wenn Kindeswohl traditionell vor allem durch die Abwesenheit von Gewalt definiert wird? Und was ist, wenn das Wohl gerade nicht beinhaltet, zur Schule zu gehen? Nicht, weil man nicht will, sondern weil es schlicht nicht geht?

Kinderrechte
Was genau ist „Kindeswohl”

Die UN-Kinderrechtskonvention – von Deutschland 1992 ratifiziert – legt fest, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, ob es um Gerichte, soziale Fürsorge oder Verwaltungsbehörden geht, vorrangig zu behandeln ist. Für unbegleitete Jugendliche hat der deutsche Staat demnach denselben Schutzauftrag wie für jedes andere elternlose Kind in seinem Hoheitsgebiet.

Allerdings handelt es sich beim Kindeswohl um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Juristen interpretierten den Begriff in der Vergangenheit so, dass er die Persönlichkeit des Kindes berücksichtigen müsse, seine speziellen Lebensumstände und Bedürfnisse, seinen sprachlichen Hintergrund, seine soziale und finanzielle Situation.

Sie stellen fest, dass ein Kind das Recht hat, in allen Angelegenheiten, die es betreffen, gehört zu werden. Experten kritisieren, dass diese Vorrangstellung im Familienrecht und bei der Jugendhilfe bislang nicht ausreichend gewürdigt würde.

Michael Heinisch-Kirch erzählt die Geschichte eines Jungen, der Geld habe verdienen müssen, um seine in Libyen sitzende Mutter freizukaufen. „Der sagt: was willst du von mir, ich kann nicht zur Schule gehen, ich habe dafür keine Zeit, keinen Tag.“ Den müsse man lassen, sagt er. In der Nähe und ansprechbar bleiben, egal was er tut. Das jedenfalls sei sein Verständnis von dem, was Jugendhilfe zu leisten habe.

Es ist zu viel verlangt von einem System, Einzelfälle aufzufangen. Oder nicht?

2019 beantragten 2698 minderjährige unbegleitete Geflüchtete in Deutschland Asyl. 2016 kamen am meisten: 44 935 wurden vorläufig in Schutz genommen. Einen Antrag auf Asyl stellten nur 35 939. Denn nicht jeder Geflüchtete beantragt Asyl – manchen reicht eine Duldung, da sie bis zur Volljährigkeit nicht abgeschoben werden und das Jugendamt für sie zuständig ist, andere beantragen stattdessen einen „Aufenthalt aus humanitären Gründen”, wieder andere tauchen gleich in den ersten Wochen ab.

Immer weniger unbegleitete minderjährige Geflüchtete kommen nach Deutschland
Die Grafik zeigt, wie viele unbegleitete Minderjährige nach Deutschland gekommen sind – und wie viele tatsächlich hier einen Asylantrag gestellt haben.
Daten: Destatis / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Wenn überall betont wird, die Zahl der in Deutschland unbegleitet einreisenden Minderjährigen sei drastisch gesunken, von rund 36.000 im Jahr 2016 auf 2690 im Jahr 2019, wäre es dann nicht möglich, das aus dem Chaos der Jahre 2015 und 2016 geborene Verteilsystem ein wenig anzupassen?

Würde dies vielleicht verhindern, dass auch 2020 noch immer junge Menschen wie Ismael aus ihren Unterkünften verschwinden? Wenn das Kindeswohl nicht weitgehend über ihren Köpfen verhandelt würde, sondern wie theoretisch vorgesehen – mit ihnen?

Paragraf 42a ff. des Achten Sozialgesetzbuches legt die Inobhutnahme für jugendliche Geflüchtete genau fest. Er wurde ergänzt, als im November 2015 das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher erlassen wurde, das derzeit evaluiert wird. Einen Anspruch auf einen Übersetzer enthält der Paragraf bislang nicht.

Nächte im Obdachlosenheim, Narben aus dem Görlitzer Park

Ismael spricht Französisch, Fula und mittlerweile ein bisschen Deutsch. Aber er hat auch Dinge erlebt, ob auf der Flucht oder zuvor in Westafrika, über die er nicht sprechen kann. Wenn man ihn nach seiner Heimat fragt, erzählt er kurz von den Bergen. Dann redet er vom Fußballspielen. Von Blaise Matuidi, dem Franzosen, der bei Juve spielt. Von einer Knöchelverletzung bei einem Spiel in seinen ersten Berliner Wochen. Die Kapuze streicht er jetzt erstmals vom Kopf.

Zwei Mal büchste Ismael aus Brandenburg aus. Kam mal beim Jugendnotdienst unter, mal im Obdachlosenheim. Dann verbrachte er wieder Tage im Görlitzer Park, den Rucksack mit den Tabletten gegen seine Krankheiten immer dabei, am Wittenbergplatz gibt es einen Arzt, der ihn auch ohne Papiere behandelt. Rheuma, sagt er, habe er seit seiner Kindheit.

Ismael zeigt jetzt auf sein Kinn, seine Wange, zieht seine Jacke zur Seite: Narben. „Vom Streit mit anderen Afrikanern im Görlitzer Park.“ Ein paar Zusammenstöße mit der Polizei habe es ebenfalls gegeben. Er habe, sagt er zögernd, versucht mit Drogen zu dealen, um ein bisschen Geld zu verdienen. Aber das versuchten zu viele andere auch.

„Drehtürjugendliche”

Welche Gründe ihn genau dazu brachten, Brandenburg zu verlassen, sagt Ismael nicht.

Michael Heinisch-Kirch erzählt hingegen von einem anderen jungen Mann, den es in seiner neuen Unterkunft nicht hielt. Zum Essen sei ihm Milchreis vorgesetzt worden, für ihn nicht nur eine fremde, sondern absolut ungenießbare Speise. Die Vorstellung, mit Milch zu kochen und dann auch noch süß – sei ihm unerträglich gewesen. Er übergab sich – und haute ab.

Sich gänzlich unverstanden fühlen, das geht auch ohne Worte.

Wenn jemand erneut bei JoNa vor der Tür steht, wird er weitergeschickt zum Jugendnotdienst. Der sich dann mit dem zuständigen Jugendamt auseinandersetzt. Das zumeist verlangt, dass der oder die Abgetauchte zurückkommen soll. Was dann geschieht – bis derjenige wieder abhaut. „Im Fachjargon wird hier von Drehtürjugendlichen gesprochen“, sagt Heinisch–Kirch.

Verschwinden – ein Problem in der ganzen EU

Dabei geht es in Ausnahmefällen ja auch anders, wie er weiß. „Wir haben es schon gehabt, dass jemand in ein anderes Bundesland verteilt wurde und wir aber empfohlen hatten, dass das für den nicht angemessen ist.“ Das zuständige Jugendamt habe das verstanden und den jungen Mann wieder in Berlin untergebracht – und Heinisch-Kirch stellte fortan Rechnungen an das Jugendamt im anderen Bundesland.

Bei Ismael ging es nicht so einfach. Wie vieles liegt eine solche Entscheidung im Ermessen des Amtes beziehungsweise seiner Mitarbeiter. Nur weil das Gesetz es gestattet, muss es nicht jedem rechtens vorkommen.

Dass unbegleitete Minderjährige nach ihrer Ankunft in einem Mitgliedsland verschwinden, ist innerhalb der gesamten Europäischen Union ein Phänomen – und Problem. Jedoch eines, für dessen Lösung noch keine „wirksamen Maßnahmen“ ergriffen wurden. So berichtet es das Europäische Migrationsnetzwerk in einer aktuellen Publikation. Auf Anfrage der EU-Kommission untersuchte das Netzwerk, wie die einzelnen Mitgliedsstaaten mit Fällen von solchen Jugendlichen umgehen. Ein zentrales Ergebnis: „Es gibt keine valide Datengrundlage zur Feststellung der Anzahl vermisster Unbegleiteter Minderjähriger in der EU.“ Viele Mitgliedstaaten erheben die Daten nicht vollständig und die Statistiken seien zudem nicht vergleichbar. Es gebe kein einheitliches Verfahren für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Fehlende Zahlen, veraltete Datenbanken

Statistiken der Europäischen Union erheben nur, in welchen Ländern unbegleitete Minderjährige ihre Asylanträge stellen. In Griechenland sind das die meisten. Aber auch auf Zypern melden sich, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl, viele unbegleitete, minderjährige Geflüchtete. 64,5 Anträge kommen da auf 100.000 Einwohner – in Griechenland sind es 31,1 pro 100.000 Einwohner. In Estland und Litauen gab es offiziell gar keine Anträge. Insgesamt wurden 2019 18.295 Asylanträge in der EU gestellt – wie viele der Antragsteller vermisst werden? Unklar.

Die Karte zeigt, wie viele viele solcher Jugenlicher in den jeweiligen Ländern Asyl beantragt haben. Die Karte ist eingefärbt nach der Anzahl der Asylanträge pro 100.000 Einwohnern. Manche Länder, beispielsweise Spanien, melden diese Zahlen leider nicht.

Was sich jedoch sagen lässt: Die meisten der vermisst Gemeldeten, EU-weit und auch in Deutschland, sind männlich und älter als 15 Jahre. Wie Ismael.

Die Recherche des Migrationsnetzwerks ergab auch, dass Vermisstenfälle in Deutschland nicht immer aus der Datei gelöscht werden, wenn die Jugendlichen woanders wieder auftauchen.

Jene, für die Deutschland nur ein Transitland ist auf dem Weg zu Verwandten nach Frankreich, England oder Schweden, tauchen in ihren Zielländern nicht als ehemals Vermisste auf, sondern als familiärer Anhang. Deutsche Behörden erfahren davon nichts. Es sei denn, die Geflüchteten sind bereits einmal erkennungsdienstlich in einer Datenbank erfasst worden und dies wird bei einer erneuten Registrierung bekannt. Eine solche erkennungsdienstliche Erfassung erfolgt aber eigentlich nur dann, wenn Zweifel an der Identität bestehen – also bei Weitem nicht immer.

Mahmoud

Für das Schicksal der Kinder und Jugendlichen ist entscheidend, was in den ersten Tagen und Wochen nach ihrer Ankunft geschieht. Es ist auch der Zeitraum, in dem die meisten abtauchen – und von Jugendämtern und Wohn-Einrichtungen als vermisst gemeldet werden.

Mahmoud, 21, kann erzählen, wie es sich anfühlt, allein in ein fremdes Land zu kommen. Ihm ist es ganz anders ergangen als Ismael, gesund sieht er aus, wohlernährt, glücklich, als er an einem Sommertag in einem Café am Halleschen Tor wartet. Sein Deutsch ist fast perfekt.

Hier um die Ecke war er vor fünf Jahren zunächst provisorisch in einem Hostel untergebracht. Ein Jahr dauerte es, bis er vollständig registriert war, in einer betreuten WG nach seiner Flucht zur Ruhe kam.

Er hatte Glück. Er lernte eine Frau kennen, die ehrenamtlich die Vormundschaft für ihn übernahm, ihm beim Deutschlernen half, den Kontakt zu seiner Familie hielt, ihm einen Ausbildungsplatz verschaffte und ihn jetzt unterstützt eine eigene Firma aufzubauen. In seiner Berliner WG hatte er einen jungen Betreuer, fühlte sich verstanden. Einige Jungs von damals seien gleich wieder verschwunden, erzählt er. „Sie wollten weiter zu Verwandten oder haben die Unsicherheit nicht ausgehalten. Ich weiß nicht, wo sie heute sind.“

Heimweh, Ungeduld und Pubertät

Viele seiner Mitschüler aus einer Charlottenburger Willkommensklasse hätten auch Mist gebaut. Er habe sie in der S-Bahn getroffen, mit Markenklamotten und dicken Uhren und habe geahnt: „Die dealen jetzt“. Einige andere seien untergetaucht, weil sie drogenabhängig geworden seien oder Schulden angehäuft hätten. „Zu Hause hätten die Eltern das kontrolliert, in unserer Heimat Syrien macht man sowas nicht“, sagt Mahmoud, der eigentlich anders heißt.

Er habe auch Leute gekannt, die sich das Deutschlernen leichter vorgestellt hätten, die am Heimweh und der Sehnsucht nach ihrer Familie zugrunde gegangen seien, einer habe versucht, sich umzubringen. „Manche haben sich zurück auf den Weg in die Türkei gemacht, wo ihre Eltern feststeckten. Die haben sich nirgends abgemeldet“, erzählt Mahmoud und lacht. Eine absurde Vorstellung für ihn, dass ein Jugendlicher die Behörden über seinen Verbleib informiere.

Niemand habe ihnen damals sagen können, wie wahrscheinlich es sei, dass sie ihre Familien nachholen könnten, wie lange es dauern würde, bis sie eine bessere Unterkunft bekämen. „Jugendliche sind ungeduldig“, sagt er. Und manche würden hier erst so richtig ihre Pubertät nachholen, die sie in Jahren von Krieg und Flucht verpasst hatten.

Mahmoud war ebenfalls kurz untergetaucht

„Ich bin damals ja selbst abgehauen“, fällt ihm plötzlich ein. Als er nach seiner Reise über den Balkan und Österreich in München angekommen sei, habe die Polizei ihn aufgegriffen, ihn in eine Unterkunft gebracht, obwohl er nach Berlin weiterreisen wollte. In Berlin lebte sein Onkel, seine Eltern wünschten sich, dass er in dessen Nähe zöge. Mahmoud blieb nur wenige Stunden in München. Unter dem Vorwand zum Supermarkt gehen zu wollen, schlich er aus der Unterkunft, stieg in den Zug, landete Stunden später in der Zehlendorfer Clearingstelle Wupperstraße. Anders als Ismael durfte er in Berlin bleiben.

Ob Jugendliche hier ankommen können, hat oft mit Glück zu tun. Und mit den richtigen Kontakten.

Der Kämpfer von der Turmstraße

Wer einen Ort sucht, wo Menschen bedingungslose Unterstützung erfahren, sollte in die Moabiter Turmstraße fahren. Hier sitzt das BBZ, das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen, hier arbeitet Daniel Jasch, ein Mann, der sich als „Kämpfer“ bezeichnet.

Und das sieht man schon am Eingang: Jasch, 42, offenes Jeanshemd überm Skater-Shirt, kontrolliert akribisch Masken und Handdesinfektion. Würde man einen der Berater anstecken, erklärt er atemlos, oder gar einen der ratsuchenden Geflüchteten, könnte das Virus sich in den engen Unterkünften rasch ausbreiten.

Daniel Jasch, Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen

An der Wand hängen Schaubilder über das deutsche Schulsystem, von der Turmstraße schallen Polizeisirenen herauf. Bei Tee und Akten versucht Jasch, Politikwissenschaftler, Sozialpädagoge, Ethnologe, zu erklären, welche zahlreichen Kinderrechtsverletzungen er und seine Kollegen in den vergangenen Jahren erlebt hätten. Das beginne dabei, dass Kinder monatelang auf die Einschulung warteten und ende damit, dass manche mit dem 18. Geburtstag einfach aus ihrer Unterkunft geschmissen würden, obwohl die Jugendhilfe bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden kann – vorausgesetzt man weiß über dieses Recht Bescheid – und hat jemanden, der sich einsetzt.

Wie wäre es Ismael ohne Daniel Jasch ergangen?

„Diese Kinder müssen von Anfang an wissen, dass sie hier sehr stark kämpfen müssen. Die Behörden stellen sich ihnen oft komplett in den Weg. Das System ist nicht auf Willkommen eingestellt – sondern auf ein ‚so wenig wie möglich’.“

Daniel Jasch versucht als Einzelperson auszugleichen, dass die Jugendlichen keine Lobby haben, keine Eltern, die ihre Rechte durchsetzen. Auch für Ismael hat er das in der Vergangenheit getan. Er hat ihm einen Anwalt vermittelt und dafür gesorgt, dass das Berliner Jugendamt seinen Fall übernimmt. Dass er im Projekt S27 am Schlesischen Tor Deutschunterricht bekommt und in einer betreuten WG im Berliner Süden ein Einzelzimmer bewohnt, wo er nachts, wenn ihn die Gelenkschmerzen wachhalten, laut Musik hören kann.

Fehlende Altersangaben können ein ganzes Leben entscheiden

Und er hat immer wieder betont, dass es sich bei Ismael um einen Minderjährigen handele, um ein Kind. Besonders viel Unrecht, sagt Jasch, geschehe bei der Alterseinschätzung. Für die Jugendlichen bedeutet es einen großen Unterschied, ob sie als voll- oder minderjährig eingestuft werden. Minderjährige, deren Alter falsch eingeschätzt wird, sind vom Jugendhilfesystem ausgeschlossen. Kinderschutzstandards gelten nicht mehr für sie, sie haben keinen Zugang zur Kinder- und Jugendlichen-Psychiatrie. Ismaels Betreuer versuchen ihm derzeit einen Therapieplatz zu verschaffen.

Viele Geflüchtete, und etwa 50 Millionen Kinder weltweit, kommen aus Ländern, in denen keine Geburtsurkunden erstellt werden. Wenn keine Ausweispapiere das Alter eindeutig festlegen, erfolgt in Deutschland eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“. Dabei befragen zwei Sachbearbeiter des Jugendamtes die Geflüchteten, erklärt Jasch, im Zweifel fordern sie an, dass das Alter medizinisch festgesetzt wird, also die Handwurzelknochen geröntgt, das Schlüsselbein, die Zähne oder auch die Genitalien untersucht werden. Die Behörde, die später die Kosten für den Jugendlichen tragen muss, entscheidet darüber, ob sie dies tun will – für Jasch ein Interessenskonflikt.

Viele Jugendliche, das hat eine Studie des BumF rausgefunden, empfinden dieses teilweise stundenlange Verfahren als Tortur. Wollen sie sich dieser nicht unterziehen, werden sie in der Regel volljährig geschätzt.

Daniel Jasch, Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen

Ohne Hilfe von Sozialarbeitern oder Beratern wie Daniel Jasch lässt sich ein falsch festgesetztes Alter kaum korrigieren. Gibt es hingegen falsche Papiere, die im Menschenhandel entstanden sind, um eine Person arbeitsfähig zu machen oder weil Jugendliche sich auf der Flucht älter gemacht haben, beziehungsweise von Schleppern älter gemacht wurden, ist es fast unmöglich die Behörden von der Minderjährigkeit zu überzeugen. Laut der Berliner Senatsverwaltung ist ein solcher Zweifelsfall gegeben, wenn der Jugendliche bereits anderswo unter einer anderen Identität gespeichert wurde.

Die Alterseinschätzung ist nicht das einzige Thema, bei dem Jasch leidenschaftlich werden kann. Das gesamte Verteilerverfahren nennt er eine „Blackbox“. Jugendliche wie Ismael tauchten immer wieder bei ihm auf, auch, wenn sie längst in andere Bundesländer verteilt wurden. „In Deutschland steht nicht das Kindeswohl an erster Stelle, sondern die Frage: erfüllen wir die Zahlen? Warum verteilen wir Kinder, wenn wir einfach Gelder verteilen könnten?“, fragt er. „Kindsein vor Ausländerrecht“ – das wünscht er sich.

Im Jugendamt rassistisch verhöhnt

Die Jugendlichen, sagt Jasch, befänden sich in einem permanenten Spannungsfeld zwischen den Behörden. Dabei habe er auch häufig Rassismus beobachtet. Er erzählt von einem Jungen, der nach Görlitz verteilt worden war, wo er in der Schule mit Affenlauten verhöhnt, im Jugendamt auch im Winter ans offene Fenster gesetzt worden sei. Angeblich, weil er stinke. Bis zu dessen Volljährigkeit war es Jasch nicht gelungen, ihn dauerhaft nach Berlin zu holen.

Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Obwohl sich manche Jugendliche wünschen, zu Bekannten oder entfernten Verwandten weiterzureisen, beziehungsweise in deren Nähe „verteilt“ zu werden, wird dem Wunsch in der Praxis nicht immer entsprochen. Auch das ist ein Grund für ihr Verschwinden, wie eine Studie des BumF ermittelte. Familie, das ist vor dem Gesetz ein eng gefasster Begriff. „Die Eingrenzung auf die Kernfamilie ist ein Problem, auch auf europäischer Ebene“, heißt es beim BumF. In der Online-Umfrage des Verbandes geben rund 40 Prozent der Fachkräfte an, dass eine Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands schwierig sei.

Wohnt die Familie in einem anderen europäischen Land, erscheint den Jugendlichen die Weiterreise auf eigene Faust oft als einzige Möglichkeit. Die Kinderhilfsorganisation Save the Children fordert daher, Familienzusammenführungen innerhalb der EU zu beschleunigen.

Experten beim BumF sagen außerdem, die Gefahr des Untertauchens sei groß, „wenn die Jugendlichen Angst vor einer Abschiebung haben oder keine Perspektive für sich im System sehen.“ Dabei werden unbegleitete Minderjährige in Deutschland in jedem Fall „geduldet“ bis sie 18 sind. Auch deshalb beantragt nicht jeder Geflüchtete Asyl.

Warum ist Ismael geflohen?

Fragt man Ismael, warum er seine Heimat verlassen hat, welche Familienmitglieder dort noch lebten, fällt er in eine Art Sekundenschlaf. Auch auf die Fluchtroute will er nicht angesprochen werden. Kurz berichtet er von Madrid und von Paris, das ihm gut gefallen habe.

Ob er, wie tausend andere westafrikanische Migranten, im Schlauchboot die gefährlichen 14 Kilometer zur südspanischen Küste gereist ist? Ist er vor einem kriegerischen Konflikt geflohen, vor Verfolgung, vor Vertreibung? Gibt es bei ihm „kinderspezifische Fluchtgründe“ wie „Zwangsrekrutierungen als Kindersoldat, geschlechtsspezifische Verfolgung oder Kinderprostitution“ wie es in einem aktuellen Bericht der Bundesregierung zur Situation der unbegleiteten Minderjährigen heißt?

Sophia Eckert von Save the Children berichtet von afghanischen Jungs, die bereits mit elf Jahren aus Ausbildungslagern fliehen oder aus Furcht davor, von militanten Gruppen rekrutiert zu werden.

Immer wieder werden allein geflüchtete Kinder und Jugendliche in der öffentlichen Diskussion abwertend und pauschalisierend als „Ankerkinder“ bezeichnet. Als jene, die von ihrer Familie entsandt worden sind, um in Europa Asyl zu beantragen und Eltern und Geschwister nachzuholen. In der Praxis ist das allerdings oft nicht einfach. Jenen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt wurden, denen, wird, sofern sie den Antrag auf Familienzusammenführung „frühzeitig“ stellen, selbiges erleichtert. Ansonsten ist es den sogenannten subsidiär Schutzberechtigten möglich, also jenen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht – zum Beispiel der Tod.

Sophia Eckert von Save the Children sagt: „Egal, weswegen ein Kind hierherkommt, es ist in erster Linie Kind und somit besonders schutzbedürftig.“

Anfällig für Menschenhandel

Abgesehen davon sind viele der einreisenden Kinder und Jugendlichen sind Halb- oder Vollwaisen, auch das steht in dem Bericht. So handele es sich etwa bei über einem Fünftel der Jugendlichen aus Afghanistan um Vollwaisen. Auch viele Unbegleitete aus afrikanischen Staaten hätten einen oder sogar beide Elternteile verloren. Einige haben Geschwister, viele sind ganz allein unterwegs.

Sie sind auch anfällig für etwas, das in den Diskussionen um unbegleitete Minderjährige immer wieder auftaucht, vage, als unbekannte Größe und Bedrohung: Menschenhandel.

Im Chaos-Sommer von 2015, als die Geflüchteten in langen Schlangen vor dem Moabiter Lageso standen und Anwohner sie mit Wasser versorgten, seien abends merkwürdige Gestalten durch die Reihen gegangen, erzählt eine Freiwillige, die für „Moabit Hilft“ aktiv war.

Es seien Vans mit getönten Scheiben aufgetaucht, Männer hätten den Jugendlichen einen Schlafplatz versprochen – letztere habe sie nie wiedergesehen. Ob sie zu jenen gehörten, die sich später im Tiergarten prostituierten, ob sie illegal in Restaurants oder auf dem Bau arbeiten mussten, lässt sich schwer rausfinden. Es war auch die Zeit, in der Silvio S. den Flüchtlingsjungen Mohamed entführen, missbrauchen und ermorden konnte.

Vietnamesische Jugendliche sind besonders gefährdet

Wie viele der mehr als 1700 vermissten Jugendlichen Menschenhandel zum Opfer fallen, kann niemand sagen. Der BumF hat in einer Studie herausgefunden, dass knapp die Hälfte der Jugendlichen von Ausbeutungs- und Menschenhandelserfahrungen berichten.

Daniel Jasch, der Kämpfer von der Turmstraße, kann von Fällen erzählen, wo die Jugendlichen irgendwo aufgewacht seien, untergebracht mit anderen – sich aber nicht mehr ans Einschlafen erinnern konnten – und Fotos für Pässe gemacht wurden. Für ihn starke Anzeichen für Menschenhandel.

Bei Xenion erzählen sie von Akten, auf denen von Anfang an „vermisst“ stand. Die Behörde habe ihnen eine Vormundschaft übertragen, ohne, dass ein Mündel vorhanden gewesen sei. Besonders junge Vietnamesen, berichten die Mitarbeiterinnen, stünden unter hohem Druck: sie müssten oft die Schlepper bezahlen, hier Geld verdienen. Viele würden sich in eine Parallelwelt verabschieden. Wenn sie mitbekommen, dass ihr Mündel nicht zur Schule, sondern vermutlich in ein Nagelstudio geht, können die Vormünder oft wenig tun – wollen ihre Schützlinge auch nicht gefährden.

Zurück im System, doch wie geht es für Ismael weiter?

Ismael, der Verschwundene, ist nach seinem halben Jahr auf Berliner Straßen wieder im System angekommen. Er lernt Deutsch, er hat Menschen um sich, die sich kümmern, die es gut mit ihm meinen.

Im Biergarten am Schlesischen Tor sagt er jetzt, Ende Juli, er wolle eine Ausbildung machen. Elektriker werden. Irgendwann Ausweispapiere bekommen und zurück in seine Heimat reisen – aber nur auf Besuch. Schließlich sei er ja mit Grund von dort weg. Der Regen prasselt immer heftiger. Ismaels Nase läuft. „Wann wird es Sommer?“, fragt er.

ÜBER DIE DATEN
Die Vermissten-Statistik

Wird eine Person vermisst, geht die Meldung darüber bei der Polizei ein. In der Vermissten-Datenbank des Bundeskriminalamtes werden alle Fälle gesammelt. Daraus wird eine bundesweite Statistik erstellt.

Vermisstenstatistik der Länder

Die Daten für die einzelnen Bundesländer stammen von den jeweiligen Landespolizeibehörden. Diese übermitteln den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Abfrage. Dieser kann einen Einfluss auf die Statistik haben, weil sich die Zahl der Vermissten ständig ändern kann. Deswegen sind die Angaben nur eine Momentaufnahme und die einzelnen Angaben der Bundesländer nur bedingt vergleichbar.

Statistik zu vermissten minderjährigen Geflüchteten

Polizeibehörden und das Bundeskriminalamt machen außerdem darauf aufmerksam, dass es bei der Erfassung der Vermisstenfälle von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten weitere Einschränkungen gibt. Teilweise können Jugendliche mehrfach in der Statistik auftauchen. Dazu gehören Doppelerfassungen wegen unterschiedlicher Schreibweisen. Vom BKA heißt es: „Die angegebenen Zahlen können daher lediglich als Annäherung dienen.“ Außerdem fallen die Jugendlichen aus der Statistik, sobald sie 18 Jahre alt werden – auch wenn sie bis dahin nicht wiederaufgetaucht sind.

Die Autoren

Katja Demirci
Recherche & Text
Michael Gegg
Webentwicklung
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Artdirektion
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Webentwicklung
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Recherche & Text
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Datenrecherche
Veröffentlicht am 7. August 2020.