Gemeinsam mit allen Berlinerinnen und Berlinern finden wir heraus, wem die Häuser der Stadt gehören. Und wie das mit den Mietpreisen zusammenhängt.
Die wichtigsten Ergebnisse
Wichtigste Ergebnisse
10 Gründe für die Recherche
10 Gründe
1. Besitzverhältnisse ihrer Wohnung klären
Im Mietvertrag muss nicht stehen, wem das Haus gehört, in dem Sie leben. So wissen Sie nicht, von welchem Eigentümer Sie abhängig sind.
2. Informationen für die Politik bereitstellen
Senat und Bezirken fehlt die Übersicht, welchen Investoren welche Teile Berlins gehören. Somit laufen viele Maßnahmen gegen Immobilienspekulation und Mietsteigerung ins Leere.
3. Geldwäsche aufdecken
Mit Berliner Immobilien wird viel Geld gewaschen. Sind die Eigentümer bekannt, ist das weniger leicht möglich.
4. Spekulation transparent machen
Die Öffentlichkeit weiß nicht, welche Investoren den Berliner Immobilienmarkt besonders anheizen. Wären sie bekannt, könnten die Geschäftspraktiken besser reguliert werden.
5. Korruption eindämmen
Beim Hauskauf geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. Sind die Besitzverhältnisse transparent, kann das leichter verhindert werden.
6. Unnötigen Leerstand verhindern
Trotz Wohnungsnot stehen zahlreiche Häuser in Berlin leer. Sind die Eigentümer bekannt, lässt sich dagegen besser vorgehen.
7. Dem Staat auf die Finger schauen
Viele Grundstücke und Immobilien gehören dem Bund oder der Stadt. Es ist das Recht der Bürger, zu erfahren, ob und an wen sie verkauft werden.
8. Steuertricks offenlegen
Wegen der hohen Anonymität können manche Investoren und Immobilienhändler ihre Steuerabgaben vermeiden.
9. Transparenz schaffen, Lösungen finden
Viele Bürger*innen und Initiativen wollen Lösungen für die Wohnungskrise diskutieren. Das funktioniert nur, wenn sie wissen, wem die Stadt gehört.
10. Geheimhaltung infrage stellen
In anderen europäischen Ländern sind die Besitzverhältnisse bei Immobilien öffentlich. Ist die Geheimhaltung in Deutschland noch zeitgemäß?
Expertenstimmen
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Mieterinitiativen
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Wir haben alle Mieterinitiativen und Beratungsstellen in Berlin recherchiert. Auf einer interaktiven Karte finden Sie zu jeder davon eine kurze Beschreibung und können Initiativen in Ihrer Nähe suchen. Artikel zu den Initiativen lesen.
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Die Recherche
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Mietergeschichten
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Kaltgemacht
Seit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober ist die Heizung in acht von zwölf Wohnungen außer Betrieb. Trotz vielfacher Telefonate und E-Mails vonseiten der Mieter ist bisher keine Änderung dieses Zustands festzustellen.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Heizungsausfall stellt einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Der Mangel sollte dem Vermieter schriftlich angezeigt werden, verbunden mit der Aufforderung... WEITERLESEN
Heizungsausfall stellt einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Der Mangel sollte dem Vermieter schriftlich angezeigt werden, verbunden mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer kurzen Frist. Außerdem sollte der Vorbehalt der Mietminderung erklärt werden. Die Raumtemperaturen sollten täglich gemessen und zusammen mit den Außentemperaturen notiert werden, um den Mangel zu dokumentieren. Bleibt der Vermieter untätig, dürfen Mieter dann für eine Ersatzlösung Heizlüfter anschaffen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. In extremen Fällen wäre die Wohnungsaufsicht zu informieren. ZURÜCK
Übergangen
Unser Haus wurde an eine Investorengemeinschaft verkauft und in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Danach gab es einen Wechsel des Eigentümers meiner Wohnung. Da die Eigentümerin nicht am ursprünglichen Kauf beteiligt war, konnte so das Vorkaufsrecht umgangen werden, und ich bekam keine Möglichkeit, die Wohnung zu kaufen.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Das Vorkaufsrecht des Mieters setzt voraus, dass die Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt und die umgewandelte Wohnung dann... WEITERLESEN
Das Vorkaufsrecht des Mieters setzt voraus, dass die Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt und die umgewandelte Wohnung dann an einen Dritten verkauft worden ist. Maßgeblich ist also die erste Veräußerung der Wohnung nach der Umwandlung. Vorliegend wurde zwar die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt. Jedoch wurde das Wohneigentum zugunsten einer Gesellschafterin der Investorengemeinschaft begründet. Damit fehlt es an einem Kaufvertrag und die Gesellschafterin ist auch nicht Dritte, sodass das Vorkaufsrecht nicht entsteht. Würde die Gesellschafterin hingegen die Wohnung jetzt an einen Dritten verkaufen, hätte der Mieter ein Vorkaufsrecht, da dann der Verkaufsfall vorliegt. ZURÜCK
Doch kein Eigenbedarf?
Unsere alte Wohnung wurde uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Nach unserem Auszug wurde der Eigenbedarf jedoch nicht umgesetzt, sondern zu stolzen Preisen an Flüchtlinge vermietet.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Vorgeschobener Eigenbedarf begründet... WEITERLESEN
Die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Vorgeschobener Eigenbedarf begründet grundsätzlich Schadensersatzansprüche des Mieters. Allerdings muss der Mieter darlegen, dass der Eigenbedarf von Anfang an nur vorgetäuscht war. Indizien hierfür können zum Beispiel ein Inserat der Wohnung in Immobilienportalen für die Zeit nach Mietende sein oder Hinweise, dass die vom Vermieter genannte Person gar nicht beabsichtigt, die Wohnung zu beziehen. Der Schadensersatzanspruch umfasst die Kosten, die dem Mieter durch die unberechtigte Kündigung entstanden sind, wie zum Beispiel die Differenz zur erhöhten Miete der neuen Wohnung und die Umzugskosten. ZURÜCK
Zuhause mit Ablaufdatum
In unserem Haus gibt es nur auf ein bis drei Jahre befristete Mietverträge. Wer die Füße stillhält, und keine Ansprüche stellt, bekommt nach Auslaufen des alten erneut einen befristeten Vertrag. Die Befristung wird mit Sanierungsplänen begründet, allerdings finden diese nach einem Auszug nur selten statt. Oft zieht ein neuer Mieter mit erneuter Befristung und kräftiger Mietpreiserhöhung ein.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Ein wirksamer Zeitmietvertrag setzt einen zulässigen Befristungsgrund voraus, der vertraglich vereinbart sein muss. Neben dem Eigenbedarf und dem geplanten Abriss ist auch... WEITERLESEN
Ein wirksamer Zeitmietvertrag setzt einen zulässigen Befristungsgrund voraus, der vertraglich vereinbart sein muss. Neben dem Eigenbedarf und dem geplanten Abriss ist auch der Umbau ein zulässiger Befristungsgrund. Der pauschale Hinweis auf geplante Sanierungsarbeiten genügt einer wirksamen Befristung jedoch nicht. Der Vermieter muss die geplanten Maßnahmen so genau angeben, dass der Mieter beurteilen kann, ob eine Fortsetzung des Mietverhältnisses die baulichen Maßnahmen erheblich erschweren würden und somit eine Befristung gerechtfertigt ist. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Befristung unwirksam und der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. ZURÜCK
Schlupfloch Untermieter
In unserer Wohngemeinschaft gibt es einen Hauptmieter und zwei Untermieter. Der Vermieter erhebt für die Untervermietung einen monatlichen Zuschlag von 120 € (3 x 40 €) zusätzlich zur Miete.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Der Vermieter kann einen Untermietzuschlag nur dann fordern, wenn für ihn die Untervermietung ohne Vereinbarung einer erhöhten Miete unzumutbar wäre. Wann Unzumutbarkeit... WEITERLESEN
Der Vermieter kann einen Untermietzuschlag nur dann fordern, wenn für ihn die Untervermietung ohne Vereinbarung einer erhöhten Miete unzumutbar wäre. Wann Unzumutbarkeit gegeben ist, ist umstritten. Nach herrschender Meinung hängt dies davon ab, ob der Vermieter durch die Aufnahme des Dritten durch eine stärkere Abnutzung der Wohnung oder durch eine höhere Belastung mit Betriebskosten vermehrt belastet wird. Letzteres ist praktisch nie der Fall, da erhöhte Betriebskosten allein zu Lasten der Mieter gehen. Doch auch eine verstärkte Abnutzung der Wohnung ist dann zu verneinen, wenn sich die Anzahl der die Wohnung nutzenden Personen nicht erhöht, bzw. die Aufnahme einer weiteren Person lediglich die vertraglich vorausgesetzte Abnutzung begründet. ZURÜCK
Mogelpackung
Wegen Mieterhöhung habe ich die Wohnung von einem Gutachter des Mietervereins vermessen lassen. Dieser hat festgestellt, dass die Wohnung 13,6 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag verzeichnet. Ich habe also seit Bezug der Wohnung rund 12.000 Euro zu viel Miete gezahlt.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, ist sie wegen der geringeren Fläche mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn... WEITERLESEN
Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, ist sie wegen der geringeren Fläche mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag eine „ca.“-Angabe enthält, oder wenn sich die Wohnungsgröße nicht direkt aus dem Vertrag, sondern zum Beispiel aus dem Umlageschlüssel für die Betriebskosten ergibt. Beträgt die Flächenabweichung mehr als zehn Prozent, hat der Mieter das Recht zur Mietminderung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Flächenabweichung; ist die Wohnung also 13,6 Prozent kleiner als vereinbart, darf die Miete auch um 13,6 Prozent gekürzt werden. In der Vergangenheit geleistete Zuvielzahlungen kann der Mieter zurückfordern, wenn noch keine Verjährung eingetreten ist. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Mieter Kenntnis vom Mangel erlangt, also der Vermessung der Wohnung. ZURÜCK
Bauarbeiten nebenan
Neben unserem Haus wird an einem Neubau gearbeitet. Bis jetzt ist gerade mal der zukünftige Kellerbereich im Bau. Für uns bedeutet das: Viel Lärm, Dreck, unzumutbarer Zugang zu unserem Hauseingang. Müssen wir diese für uns ärgerliche Situation so hinnehmen?
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Minderungsansprüche bei vom Nachbargrundstück ausgehenden Beeinträchtigungen sind umstritten. Der Bundesgerichtshofs hatte im Fall... WEITERLESEN
Minderungsansprüche bei vom Nachbargrundstück ausgehenden Beeinträchtigungen sind umstritten. Der Bundesgerichtshofs hatte im Fall einer vom benachbarten Bolzplatz ausgehenden Lärmbeeinträchtigung eine Mietminderung davon abhängig gemacht, ob der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Wohnung befindet, ein Entschädigungsanspruch gegen den Bauherren des Nachbargrundstücks hat. Das Landgericht Berlin sieht jedoch keine Vergleichbarkeit zu der Beeinträchtigung durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück und bejaht ein Recht zur Mietminderung, sofern es sich um erhebliche und nicht ortsübliche Beeinträchtigungen handelt. Voraussetzung für eine Mietminderung ist die schriftliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter und eine umfassende Dokumentation der Beeinträchtigungen, da Mieter für die Beeinträchtigungen darlegungspflichtig sind. Um nicht in einen kündigungsrelevanten Zahlungsrückstand zu geraten, sollte nur in angemessener Höhe gemindert, und der geminderte Betrag die Höhe einer Monatsmiete nicht erreichen. ZURÜCK
Eigenbedarf als Drohung
Die Miete liegt über dem lokalen Mietspiegel und ich musste die letzte Mieterhöhung akzeptieren, weil die private Vermieterin drohte, sie könne sonst Verwandte zur Eigenbedarfskündigung mobilisieren.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Ein solches Verhalten sollte nicht davon abhalten, die Mieterhöhung zu prüfen. Zu beachten ist... WEITERLESEN
Ein solches Verhalten sollte nicht davon abhalten, die Mieterhöhung zu prüfen. Zu beachten ist: Die Miete muss zwölf Monate unverändert gewesen sein. Erhöht werden darf nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die mit Hilfe des Mietspiegels berechnet wird. Außerdem darf die Miete in drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden. Nur einer berechtigten Mieterhöhung sollte zugestimmt werden. Sofern die bereits gezahlte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der Kappungsgrenze liegt, wäre die Zustimmung zu verweigern. Würde darauf tatsächlich eine Kündigung wegen Eigenbedarfs folgen, läge der Verdacht eines vorgeschobenen Eigenbedarfs nahe. Die Dokumentation der Drohung zum Beispiel durch Zeugen würde diesen Verdacht erhärten. ZURÜCK
Maden im Speck?
Der Innenhof ist verkommen und voller Ratten. Die Lebensmittel der Restaurants im Erdgeschoss werden unsachgemäß entsorgt. Und es stinkt bestialisch. Im Sommer gibt es viele fette Maden, die aus den Mülltonnen kriechen. Als Mieterin ist das eine unerträgliche Situation.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Sowohl der Rattenbefall als auch völlig verwahrloste Innenhöfe können einen erheblichen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Dem Vermieter sollte... WEITERLESEN
Sowohl der Rattenbefall als auch völlig verwahrloste Innenhöfe können einen erheblichen Mangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Dem Vermieter sollte der Mangel schriftlich angezeigt, unter Fristsetzung sollte er zur Beseitigung aufgefordert werden. Weiterhin sollte der Vorbehalt der Mietminderung erklärt werden, um sich auf diese Weise die Möglichkeit der rückwirkenden Mietminderung zu erhalten. Da Mieter verpflichtet sind, die Mängel darzulegen, empfiehlt sich eine gute Dokumentation der Mängel. Rattenbefall ist außerdem dem Gesundheitsamt zu melden. Dies ist eigentlich Pflicht des Vermieters, kommt er dieser Pflicht nicht nach, sollten Mieter diese Meldung vornehmen. ZURÜCK
Dachschaden
Das Dach lässt Wasser durch. Ich wohne im Erdgeschoss, und darum habe ich Feuchtigkeit in den Wänden. Da ich gut lüfte, habe ich noch keinen Schimmel in der Wohnung. Aber im Wohnzimmer löst sich der Putz auf einer großen Fläche von der Wand. Wenn es regnet, läuft an den Außenwänden und einer kaputten Regenrinne entlang Wasser in den Keller. Die Hausverwaltung reagiert weder auf Anrufe noch auf E-Mails.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Der Vermieter ist zur Mängelbeseitigung verpflichtet, der Mieter muss einen Mangel dem Vermieter anzeigen und beweisen. Die Mängelanzeige sollte... WEITERLESEN
Der Vermieter ist zur Mängelbeseitigung verpflichtet, der Mieter muss einen Mangel dem Vermieter anzeigen und beweisen. Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen, gegebenenfalls sogar per Bote oder Einschreiben/Rückschein zugestellt werden. In der Mängelanzeige sollte der Mangel benannt werden und der Vermieter unter Fristsetzung (konkretes Datum) zur Beseitigung aufgefordert werden. Um sich die Möglichkeit der rückwirkenden Mietminderung zu erhalten, sollte in der Mängelanzeige erklärt werden, dass von dem Mietminderungsrecht Gebrauch gemacht und die Miete von nun an unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wird. Außerdem sollte eine gute Dokumentation der Mängel erfolgen, da Mieter in der Beweislast sind. ZURÜCK
Absender unbekannt
Die Miete wurde auf den Oberwert des Mietspiegels erhöht, ohne die wohnwerterhöhenden Merkmale zu erfüllen oder im Einzelnen darzulegen. Auf Nachfragen hat die Verwaltung nicht geantwortet. Der Vertrag zur Mieterhöhung wurde zudem nicht vom Eigentümer unterschrieben. Der Eigentümer ist nie in Erscheinung getreten, sodass unklar ist, wer das Haus besitzt.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Eine Unterschrift unter der Mieterhöhung ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn Aussteller und Adressat erkennbar sind und die Mieterhöhung... WEITERLESEN
Eine Unterschrift unter der Mieterhöhung ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn Aussteller und Adressat erkennbar sind und die Mieterhöhung begründet wird. Der Vermieter genügt seiner Begründungspflicht, wenn er sich auf den Oberwert des maßgeblichen Mietspiegelfeldes bezieht. Wohnwertmerkmale sind aber für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete relevant. Ergibt sich danach eine vom Oberwert abweichende ortsübliche Vergleichsmiete, sollte der Mieter der Mieterhöhung nicht oder nur teilweise bis zu der vom Mieter ermittelten Miete zustimmen, je nachdem, ob seine bereits gezahlte Miete die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete bereits überschreitet oder nicht. Durch eine Einsicht in das Grundbuch kann der Eigentümer ausfindig gemacht werden. ZURÜCK
Mängelexemplar
Bei der Wohnungsübergabe wurde die Aufnahme gravierender Mängel im Übernahmeprotokoll verweigert: ‚Entweder Sie nehmen die Wohnung so, wie sie ist, oder nicht.‘ Daraufhin wurden die Mängel auf eigene Kosten beseitigt.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandsetzungspflichten zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Hat der Mieter Kenntnis vom Mangel, ist eine Mietminderung... WEITERLESEN
Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandsetzungspflichten zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Hat der Mieter Kenntnis vom Mangel, ist eine Mietminderung ausgeschlossen, daher sollten Mängel bei der Wohnungsbegehung möglichst in ein Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Verweigert der Vermieter das, sollte zeitnah die Mängelanzeige separat vom Übergabeprotokoll erfolgen und Mängelbeseitigung vom Vermieter eingefordert werden. Gleichzeitig sollte der Mangel dokumentiert werden, da Mieter den Mangel beweisen müssen. Die Kosten der Beseitigung können nur dann dem Mieter auferlegt werden, wenn der Mieter den Mangel verursacht, bzw. zu vertreten hat, was dann der Vermieter beweisen muss. ZURÜCK
Härtefall
Der Eigentümer ließ eine energetische Sanierung durchführen und kündigte eine kräftige Mieterhöhung an, die am Ende noch höher ausfiel (fast 30 Prozent). Trotz Einspruchs wegen wirtschaftlicher Härte blieb er bei seiner Forderung.
Einschätzung des Berliner Mietervereins
Ob Mieter die Modernisierung dulden müssen, hängt davon ab, ob sie Härtegründe vorbringen können. Eine finanzielle Härte, die in der Regel... WEITERLESEN
Ob Mieter die Modernisierung dulden müssen, hängt davon ab, ob sie Härtegründe vorbringen können. Eine finanzielle Härte, die in der Regel vorliegt, wenn nach einer Modernisierung die Gesamtmiete mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ausmacht, spielt für die Duldung keine Rolle und verhindert nicht die Bauarbeiten. Sie wird erst nach der Modernisierung im Rahmen der Mieterhöhung geprüft. Trotzdem muss die Härte in einer kurzen Frist mitgeteilt werden, nämlich bis zum Ende des Monats, der auf die Modernisierungsankündigung folgt. Ignoriert der Vermieter den Härteeinwand im Rahmen der Mieterhöhung nach Modernisierung, bleibt meist kein anderer Weg als die gerichtliche Auseinandersetzung. Solange die geschuldete Miete strittig ist, sollte die volle Miete erst einmal unter Vorbehalt gezahlt werden. ZURÜCK
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Aus den Bezirken
Die Fakten
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Endlich werden mehr neue Wohnungen gebaut. Aber zu welchem Preis?
Altmieterglück. Wer neu in die Stadt kommt zahlt weit mehr als Bestandsmieter.
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Was wollen wir erreichen? +
Wir wollen mehr Transparenz auf dem Berliner Immobilienmarkt und eine informierte Debatte ermöglichen, wie die Wohnsituation in dieser Stadt erschwinglich bleiben kann. Viele Eigentümer*innen von Mietwohnungen sind nicht öffentlich. Das betrifft einerseits Mieter*innen, die nicht wissen, in wessen Wohnung sie leben. Von dieser Intransparenz profitieren vor allem Akteure, die im großen Stil mit Wohnungen handeln oder Mietverhältnisse ausnutzen. Wir wollen recherchieren, ob fragwürdige Firmen ihre Geschäfte in Berlin machen, und ob in Einzelfällen Immobilienkäufe zur Geldwäsche genutzt werden. Mit unseren Recherchen können wir zudem prüfen, ob sich Investor*innen an die Vorgabe halten, auch Wohnungen zu sozialverträglichen Preisen anzubieten. Wir wollen mit dieser Recherche außerdem die Frage thematisieren, ob die Geheimhaltung des Immobilienbesitzes in Deutschland noch zeitgemäß ist. Die Grundbücher der Städte und Gemeinden in Deutschland sind untereinander nicht vernetzt. Und der Zugang ist stark reglementiert. Wir sind überzeugt, dass Transparenz den Bürger*innen hilft, die Stadt mitzugestalten. Wenn wir wissen, wie der Immobilienmarkt strukturiert ist, können alle besser diskutieren, was sich ändern muss, damit das Wohnen in Berlin erschwinglich bleibt.
Wie wollen wir das erreichen? +
Wir gehen einen neuen Weg - gemeinsam mit den Mieter*innen dieser Stadt. Denn sie sind diejenigen, die die Eigentümer*innen ihrer Wohnungen kennen oder haben das Recht darauf, es zu erfahren. Dazu nutzen wir die Plattform CrowdNewsroom, die Correctiv bereits erfolgreich eingesetz hat, um „Wem gehört Hamburg“ durchzuführen. Bürger*innen können so selbst aktiv werden und helfen gleichzeitig einer großen Recherche, die mit einem kleinen Team niemals umsetzbar wäre. Konkret bedeutet das: Ab dem 15.10.2018 können sich Bürger*innen hier an der Recherche beteiligen, indem sie Informationen aus ihrem Mietvertrag hochladen, die dann von CORRECTIV- und Tagesspiegel-Journalist*innen verifiziert werden. Die Journalist*innen werten die Daten anschließend aus, recherchieren zu den Hintergründen von fragwürdigen Eigentümer*innen und veröffentlichen Geschichten zum Wohnungsmarkt, die für die Öffentlichkeit relevant sind.
Warum betrifft diese Recherche die Mieter? +
Mieter*innen wissen oft nicht, wer die wahren Eigentümer*innen ihrer Wohnung sind. So müssen die Eigentümer*innen einer Wohnung nicht unbedingt im Mietvertrag aufgeführt sein. Viele Mieter*innen schließen ihren Vertrag mit einer Hausverwaltung ab. Kommt es zu Problemen, ist es für sie oft schwer, die wahren Eigentümer*innen zu erreichen. Große Investor*innen nutzen Wohnungen zunehmend international als Spekulationsobjekte. Sie versprechen ihren Anleger*innen hohe Renditen. Diese müssen sie auch durch höhere Mieten erzielen. Berlin ist für Investor*innen derzeit die lukrativste Stadt in Europa. Dadurch kommt es zu Mietsteigerungen, die an die Grenze des Erlaubten gehen und manchmal darüber hinaus. Von mehr Transparenz profitieren alle: Die Bewohner*innen wissen, in welchen Händen ihre Wohnung ist. Journalist*innen können mit den Informationen auf Missstände hinweisen. Für die Stadt ist es wichtig, zu wissen, wie das Eigentum verteilt ist. Bürger*innen und Politiker*innen können dann gezielter darüber diskutieren, wie eine lebenswerte Stadt für alle gestaltet werden kann.
Können sich neben Mieter*innen auch Eigentümer*innen beteiligen? +
Neben den Mieter*innen können sich natürlich auch Eigentümer*innen beteiligen und uns mitteilen, wo Sie Wohnungen besitzen. Wenn Sie mehrere Wohnungen auf einmal mitteilen möchten, kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail an digital(at)tagesspiegel.de. Wir wollen keine Eigentümer*innen an den Pranger stellen. Wir wollen diejenigen benennen, die fragwürdig handeln, oder den Berliner Wohnungsmarkt wesentlich beeinflussen. Wir veröffentlichen daher auch nur Auswertungen von Daten, die das ermöglichen.
Wollen wir Eigentümer*innen bloßstellen? +
Wir greifen mit dieser Recherche keine Privatpersonen oder Firmen an, die Eigentum in der Stadt besitzen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen sowohl mit Mieter*innen als auch Eigentümer*innen ins Gespräch kommen. Uns interessieren in erster Linie zwei Fragen: Welche Eigentümer*innen beeinflussen maßgeblich den Wohnungsmarkt und welche Eigentümer*innen handeln fragwürdig oder nachweislich illegal? Die Daten, die wir hier mit Hilfe der Bürger*innen sammeln, geben uns Anhaltspunkte für weitere Recherchen. Später bei Veröffentlichungen werden wir die Namen von einzelnen Eigentümer*innen nur nennen, wenn es ein berechtigtes öffentliches Interesse im Sinne unserer zwei Leitfragen gibt.
Wie kann ich mitmachen? +
Mitmachen können Sie über ein einfaches Online-Formular, den CrowdNewsroom. Der führt durch die verschiedenen Möglichkeiten, den Eigentümer der Wohnung mitzuteilen. Bis hin zu der Möglichkeit, eine Anfrage beim Grundbuchamt zu stellen. So vereinfachen wir einen komplizierten Prozess auf wenige Minuten Ihrer Zeit. Wenn Sie selbst Eigentümer*in Ihrer Wohnung sind, ist die Frage am schnellsten beantwortet. Aber für Mieter*innen ist es oft schwieriger. Nicht selten sind Vermieter*innen im Mietvertrag nicht gleich der Eigentümer*innen. Denn oft sind die Vertragspartner*innen Hausverwaltungen. In dem Fall wollen wir den Mieter*innen helfen, die wahren Eigentümer*innen herauszufinden.
Wichtig ist, dass viele mitmachen: je mehr sich beteiligen, desto mehr Schlüsse über den Immobilienmarkt lassen sich ziehen. Erzählen Sie Ihren Freund*innen und Nachbar*innen von dem Projekt. Teilen Sie wem-gehoert-berlin.de per E-Mail oder auf Facebook, Twitter oder Instagram. Oder schreiben Sie uns eine Mail, wenn Sie interessante Informationen haben, die Sie belegen können.
Was machen wir mit den Daten? +
Wir behandeln die Daten mit größter Sorgfalt. Wir werden keine Informationen veröffentlichen, die Rückschlüsse auf den Informationsgeber*innen zulassen - es sei denn dieser erteilt nach Rückfrage seine Zustimmung. Wir tragen alle öffentlich verfügbaren Daten zusammen und kombinieren diese mit den Einträgen, die Mieter*innen und Eigentümer*innen hochladen. Diese Daten werten wir intern aus.

Später werden wir ausgewählte Daten veröffentlichen. Dabei liegt unser Fokus auf den großen Finanzinvestor*innen und den Organisationen, die fragwürdig handeln. Persönliche Daten sowie die Namen von Besitzer*innen weniger Immobilien werden nicht veröffentlicht.

Aus den Daten können dann Geschichten über besonders problematische Investor*innen entstehen, aber auch Übersichtskarten mit den Eigentumsverhältnissen eines Stadtteils. Was wir keinesfalls veröffentlichen, sind Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen oder andere private Dokumente, die Sie uns als Beleg für Ihren Eintrag zu einem Eigentümer*innen anvertrauen.

Weitere Details finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Was passiert wann? +
Wir bereiten das Projekt seit Mai vor. Seit dem 13. Oktober läuft die Recherche. Bis Ende des Jahres arbeiten wir mit Mieter*innen zusammen, um mehr über die Wohnungsinhaber*innen zu erfahren. Die gewonnenen Daten werten wir anschließend ab Dezember für unsere Recherchen aus.
Wer ist Correctiv? +
CORRECTIV ist das erste gemeinnützige Recherchezentrum in Deutschland. Correctiv arbeitet unabhängig und nicht gewinnorientiert. Die Redaktion finanziert sich ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge von Unterstützer*innen. Wenn Sie mehr über uns erfahren und uns unterstützen möchten: CORRECTIV unterstützen.
Wie können Sie uns kontaktieren? +
Es gibt Recherchen, die selbst größere Redaktionen nicht so einfach alleine stemmen können. Wir schmeißen das technische und Investigative Know How der Experten in unseren Redaktionen für dieses Projekt zusammen, um einer der größten gegenwärtigen Herausforderungen Berlins auf den Grund zu gehen. Oder schreiben Sie uns eine Mail.

Projekt

Berlin gilt längst als wichtigster europäischer Investitionsstandort auf dem Immobilienmarkt. Während die Mieten in der Hauptstadt explodieren, fahren Investor*innen hohe Renditen ein. Die Besitzverhältnisse sind dabei häufig intransparent. Deswegen recherchieren die Redaktionen von Tagesspiegel und CORRECTIV die nächsten Monate gemeinsam mit Ihnen, den Mieter*innen Berlins. Je mehr mitmachen, desto aussagekräftiger ist am Ende unser Rechercheergebnis. Teilen Sie uns mit, wer die Eigentümer*innen Ihrer Wohnung sind – oder wir finden es gemeinsam heraus.

Die Ergebnisse fließen konstant zurück mit in unsere Recherche. An der arbeiten zurzeit unter anderem: Andreas Baum, Anne-Lise Bouyer, Reinhart Bünger, Ruth Ciesinger, Justus von Daniels, Madlen Haarbach, Felix Hackenbruch, Laura Hofmann, Christian Hönicke, Judith Langowski, Hendrik Lehmann, David Meidinger, Leonhard Rosenauer, Hannes Soltau und Helena Wittlich .