Die Impfkampagne zum Schutz vor dem Coronavirus hat deutlich an Fahrt aufgenommen. Bis zum Ende des zweiten Quartals erwartet der Bund mehr als 70 Millionen Impfdosen. Zudem stehen weitere Impfstoffe in den Startlöchern für eine Zulassung.
Und auch die Organisation soll mehr Immunisierungen ermöglichen. Denn ab jetzt dürfen nicht mehr nur besondere Impfzentren die Spritzen setzen, sondern auch niedergelassene Ärzte in ihren Praxen. Auch das wird der Kampagne einen deutlichen Schub verleihen.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Impfstoffe, deren Wirkungen und Nebenwirkungen, ebenso wie zur Impforganisation, wie Sie einen Impftermin bekommen und wo Sie sich impfen lassen können.
Bisher sind in Deutschland vier Impfstoffe zugelassen. Drei davon werden bereits in Impfzentren und in Hausarztpraxen vergeben.
Der erste Impfstoff, der zugelassen wurde, war „Comirnaty“: Er wurde durch das Mainzer Unternehmen Biontech entwickelt und gemeinsam mit dem US-amerikanischen Pharmagiganten Pfizer produziert. Seit dem 21. Dezember 2020 ist der Impfstoff hierzulande zugelassen. Bereits zwei Wochen später folgte der Impfstoff der in den USA beheimateten Biotech-Firma Moderna, „Covid-19 Vaccine Moderna“. Beide Impfstoffe sind mRNA-Impfstoffe – eine Technologie, die erstmals weltweit zum Einsatz kommt.
Am 26. Januar 2021 kam die Zulassung des Impfstoffs des schwedisch-britischen Unternehmens Astrazeneca, „Covid-19 Vaccine AstraZeneca“, das nun in „Vaxzevria“ umbenannt wurde.
Mit dem „Covid-19 Vaccine Janssen“, das vom US-amerikanischen Pharmaunternehmen Johnson & Johnson produziert wird, trat am 11. März der vierte Impfstoff hinzu. Er wird frühestens Mitte April nach Deutschland ausgeliefert. Die Präparate von Astrazeneca und Johnson & Johnson sind Vektorimpfstoffe.
In den kommenden Monaten sind weitere Zulassungen zu erwarten. Ende Juni wird vermutlich der Impfstoff des Tübinger Unternehmens Curevac freigegeben – ein mRNA-Vakzin. Zudem prüft die Europäische Arzneimittelbehörde derzeit, ob der russische Vektorimpfstoff Sputnik V auch in Europa vergeben werden kann.
Das Impftempo hat inzwischen zugenommen. Die folgende Grafik zeigt, wie viele Menschen in Deutschland bereits eine erste Impfung bekommen haben – und wie viele schon vollständig geimpft sind. Dabei gibt es Unterschiede, wie oft man geimpft werden muss, um die vollständige Impfwirkung zu erreichen.
Die täglichen Impfungen in Deutschland zeigt die folgende Grafik. Wie viele Menschen in anderen Ländern bereits geimpft wurden, zeigt unsere internationale Übersicht.
Während der Impfstoff von Johnson & Johnson nur einmal gegeben werden muss, sind von allen anderen bisher verfügbaren und angekündigten Impfstoffen zwei Gaben nötig. Der wichtigste Unterschied betrifft jedoch die Technologie, die ihnen zugrunde liegt.
Bei den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, Moderna und Curevac handelt es sich um mRNA-Impfstoffe. Dabei kommt weltweit erstmals eine neuartige Methode zum Einsatz. Diese Impfstoffe enthalten keine Virusbestandteile, sondern nur einen Teil des Virus-Bauplans. Es handelt sich um sogenannte messenger-RNA, abgekürzt: mRNA. Anhand der mRNA des Virus‘ produziert der menschliche Körper selbst Proteinteile, aus denen das Virus besteht. An diesen unvollständigen Bestandteilen des Virus trainiert das Immunsystem, das Coronavirus zu erkennen und zu bekämpfen.
Die Impfstoffe von Astrazeneca, Johnson & Johnson und das russische Sputnik V sind dagegen genetische Vektorimpfstoffe. Diese Technologie wird schon länger für Impfstoffe genutzt. Auch bei diesen drei Präparaten wird dem Körper ein Teil des Virusbauplans angeboten, jedoch verpackt in einem anderen, ungefährlichen Virus. Dieser Vektor kann leichter in menschliche Zellen eindringen, wo dann der Bauplan des Coronavirus-Bestandteils umgesetzt wird, an dem die Abwehr trainieren kann.
Die neuartigen Impfstoffe bestehen aus einem kurzen Abschnitt genetischen Materials, der sogenannten Messenger-RNA (mRNA). Sie enthält Anweisungen für eine menschliche Zelle, um eine “harmlose Version eines Zielproteins oder -antigens” herzustellen. Das Zielprotein, an dem das Immunsystem die schnelle Bekämpfung des Coronavirus üben soll, ist das sogenannte Spikeprotein auf der Virushülle, mit dem es in die Zellen eindringt. So erläutert es Biontech auf seiner Homepage. „Vereinfacht gesagt wird das mRNA-Vakzin in vier Schritten produziert“, sagt Valeska Schilling, die Produktionschefin von Biontech im Tagesspiegel-Interview. Zunächst wird mithilfe von Computern eine DNA-Vorlage des Coronavirus synthetisiert. Diese wird in Bakterien eingeschleust, die den Bauplan der DNA in Bioreaktoren vervielfältigen. In einem zweiten Schritt übersetzen Enzyme diese DNA-Stränge in mRNA. “Aufgrund des hochspezifischen und wirksamen Enzyms RNA-Polymerase können mit einem DNA-Molekül mehr als 500 mRNA-Kopien hergestellt werden”, erklärt Biontech den Prozess.
Im dritten Schritt wird die mRNA mit einer extrem feinen Fettschicht umhüllt, so genannten Lipid-Nanopartikeln. Auf diese Weise kann die mRNA besser in die Zellen des Geimpften gelangen. Zuletzt wird der Impfstoff filtriert und steril in Fläschchen abgefüllt.
Vor allem die mRNA-Impfstoffe müssen stark gekühlt werden. Der Impfstoff „Comirnaty“ von Biontech/Pfizer wird – wenn er länger gelagert wird – auf minus 90 bis minus 60 Grad Celsius gekühlt. Bei dieser Temperatur ist der ungeöffnete Impfstoff bis zu sechs Monate haltbar. Im Kühlschrank hält der Impfstoff bei zwei bis acht Grad Celsius immerhin noch bis zu fünf Tage.
Notwendig macht das die Boten-Ribonukleinsäure (mRNA), die der Impfstoff nutzt, um im Körper die für das Coronavirus typischen Spike-Proteine zu bilden. RNA ist aufgrund ihrer chemischen Struktur relativ instabil. Das ist von der Natur durchaus auch so gedacht. Während die DNA als Langzeitspeicher für Erbinformationen dient, transportiert mRNA einen kurzlebigen Bauplan für Proteine. Sie wird vernichtet, sobald ausreichend Eiweiße gebildet wurden. Die extrem niedrigen Temperaturen verhindern, dass die mRNA zerfällt, bevor sie in den Körper injiziert wird.
Andere mRNA-Impfstoffe zeigen sich allerdings etwas weniger empfindlich. So sei das Moderna-Vakzin laut Herstellerangaben bei minus 25 bis minus 15 Grad Celsius bis zu sieben Monate haltbar. Im Kühlschrank hält der Impfstoff bei zwei bis acht Grad 30 Tage lang.
Der Vektor-Impfstoff von Astrazeneca ist noch einfacher in der Handhabung – er bleibt bei zwei bis acht Grad sechs Monate wirksam. Ähnliches gilt für das Vakzin von Johnson & Johnson: Es kann ungeöffnet im Kühlschrank bei zwei bis acht Grad bis zu drei Monate gelagert werden.
Die Angaben zur Schutzwirkung der Impfstoffe werden meist in Prozentzahlen kommuniziert. Für die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna liegt sie laut Angaben des Robert-Koch-Institutes bei 95 Prozent, für den Vectorimpfstoff von Astrazeneca bei 60 bis zu 80 Prozent.
Was sagen diese Zahlen aus? Nehmen wir als Beispiel die 95-prozentige Wirksamkeit der mRNA-Vakzine. Diese Zahl beschreibt die in Vergleichsstudien von Geimpften und Ungeimpften gezeigte Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken. Bei geimpften Personen ist diese Wahrscheinlichkeit um etwa 95 Prozent geringer als bei den nicht geimpften. Um das zu veranschaulichen zieht das Robert-Koch-Institut (RKI) dieses Beispiel heran: „Man stelle sich vor, in einer Gegend mit vielen aktiven Covid-19-Fällen treten etwa 20 Fälle je 1000 Personen auf. Würde in dieser Gegend dann ein Teil der Bevölkerung geimpft werden, würden also 20 von 1000 ungeimpften Personen an Covid-19 erkranken, aber nur etwa 1 von 1000 geimpften Personen. Wenn eine mit einem Covid-19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken.“
Bei Astrazeneca ist die Wirksamkeit mit – in Abhängigkeit von den geimpften Gruppen – von 60 bis zu 80 Prozent deutlich niedriger. Damit liegt dessen Schutzwirkung aber immer noch auf dem Niveau der saisonalen Grippeschutzimpfungen, die laut RKI bei bis zu 80 Prozent liegt. Andere Quellen sehen die Wirksamkeit einer Grippeschutzimpfung sogar nur bei um die 60 Prozent.
Noch entscheidender aber ist: Alle Impfstoffe schützen zu fast 100 Prozent vor schweren Verläufen von Covid-19 und daran zu versterben.
Die mRNA-Impfstoffe sind neu und auch von genetischen Vektorimpfstoffen gibt es noch nicht viele. Trotzdem wirken sie prinzipiell wie jede Impfung: Sie nutzen die Lernfähigkeit des Immunsystems, um gezielt die Abwehr eines bestimmten Krankheitserregers zu entwickeln.
Die Grafik zeigt die verschiedenen Wirkmechanismen der Impfstoffe.
Impfstoffe bieten dem Körper nicht den gesamten Erreger an, sondern nur ein Teil dessen. Welcher Teil sich besonders gut als Erreger-Attrappe eignet, wird in Vorstudien festgestellt. Im Fall des Coronavirus‘ Sars-Cov-2 hat sich dafür ein Protein seiner Oberfläche herausgestellt, das Spike-Protein, das dem Erreger die Tür in eine menschliche Zelle öffnet, wo er sich vermehren kann. Für sich allein genommen ist es für den Körper völlig ungefährlich. Die Impfstoffe enthalten den Bauplan für dieses Spike-Protein.
Wird der Impfstoff gespritzt, stellt der Körper anhand der Anleitung eine gewisse Menge der Spike-Proteine her. Sie werden vom Immunsystem als Fremdkörper erkannt, woraufhin es Abwehrmechanismen dagegen entwickelt. Dieser Prozess dauert wenige Wochen. Dringt anschließend ein echtes Virus in den Körper ein, erkennt das Immunsystem dank seiner vorherigen Lektion das Spike-Protein. Es kann das Virus bekämpfen, bevor eine Krankheit ausbricht.
Bislang ist noch unklar, wie lange das Immunsystem seine Erinnerung an das Spike-Protein behält. Es ist möglich, dass die Impfung wie auch andere Impfungen nach ein paar Jahren aufgefrischt werden muss.
Es dauert um die zwei Wochen, bis die Immunantwort ausgeprägt wird, also genügend Antikörper gegen das Coronavirus gebildet wurden. „In den Studiendaten kann man gut ernennen, dass nach zwölf bis 14 Tagen nach der ersten Impfung die Zahl der Erkrankten unter den erstmals geimpften Probanden nicht mehr wesentlich steigt“, sagt Leif Erik Sander, Impfstoffforscher an der Charité.
Nach Zahlen aus Israel sei dann schon ein 50-prozentiger Impfschutz vorhanden.
Bei Astrazeneca dauert es ein bisschen länger, bis man einen vergleichbaren Schutz hat, etwa drei oder vier Wochen. Deshalb ist hier ja auch die Empfehlung, die zweite Dosis nach 12 Wochen zu geben.
Das Prozedere beruht auf der Funktionsweise des menschlichen Immunsystems. Dieses besteht aus zwei Armen, dem angeborenen, das generell gegen körperfremde Stoffe vorgeht, und dem erworbenen Immunsystem, das im Laufe des Lebens immer neue Krankheitserreger kennenlernt und sich „einprägt“, mit welchen speziellen Antikörpern oder Zellen man sie am besten bekämpft. „Um letzteres geht es bei den Impfungen“, sagt Charité-Impfexperte Leif Erik Sander.
Nach der ersten Impfung werden einzelne neue Immunzellen gebildet, die den gespritzten Erreger oder seine Teile, also die Antigene, erkennen und bekämpfen. Nach der Impfung vermehren sich diese auf den Erreger spezialisierten Zellen und produzieren immer mehr Antikörper und T-Zellen. Der Impfschutz entsteht. „Mit der zweiten Impfung erhöht sich die Zahl der Zellen und der Körper verbessert und verfeinert die Fähigkeit der Immunzellen, den Erreger zu erkennen und zu blockieren“, sagt Sander.
Die Zweitimpfung sei sehr wichtig, um einen noch stärkeren und vor allem länger anhaltenden Schutz aufzubauen. „Wir wollen ja nicht warten, bis die Antikörper nach der ersten Impfung wieder abfallen, sondern im Gegenteil die Effizienz der Abwehr mit der zweiten Dosis stärken.“
Aus haftungsrechtlichen Gründen sollte man die Zweitimpfung nur soweit hinausschieben, wie das laut Zulassung höchstens möglich ist, sagen Experten – obwohl es auch länger möglich wäre. Das heißt also zum Beispiel bei Biontech/Pfizer, dass die zweite Dosis nicht wie bisher nach genau 21 Tagen, sondern erst nach 42 Tagen gegeben werden kann. „Und das Astrazeneca-Vakzin kann man statt nach zwei ebenso gut nach drei Monaten zum zweiten Mal verabreichen“, sagt Leif Erik Sander. „Die Briten haben das bereits vorgemacht und damit gute Erfahrungen gesammelt.“
Inzwischen hat die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung geändert: „Die Gabe der zweiten Impfstoffdosis soll für die mRNA-Impfstoffe nach sechs Wochen und für den Astrazeneca-Impfstoff nach zwölf Wochen erfolgen, da dadurch sowohl eine sehr gute individuelle Schutzwirkung als auch ein größerer Effekt der Impfung auf Bevölkerungsebene zu erzielen ist.“
Immunologisch betrachtet ist bei vielen Impfungen der Effekt der zweiten Dosis sogar höher, wenn der Abstand vergrößert wird. „Das hat man zum Beispiel bei dem Impfstoff von Astrazeneca beobachtet“, sagt Charité-Experte Sander. Dort wurde zufälligerweise vielen Probanden die zweite Dosis erst nach zwölf Wochen verabreicht, weil es zwischenzeitlich Lieferengpässe gab. Und bei diesen Probanden stellte man fest, dass die Immunantwort, also die Menge der gebildeten Antikörper, höher war, als bei den in kürzeren Abstand Geimpften. „Diesen Effekt kennt man auch von anderen Impfungen, wie der gegen Tetanus oder auch gegen Hepatitis B, wo die dritte Impfung nach einem halben Jahr erfolgt und noch mal einen ordentlichen Boost, also verstärkenden Effekt bewirkt.“
Nein. Das Präparat von Johnson & Johnson – wie Astrazeneca ein Vectorimpfstoff - muss nur einmal verabreicht werden. Zwei Wochen nach der Impfung sei der Impfschutz aufgebaut. Laut der Gebrauchsinformation zu dem Impfstoff auf den Seiten des Paul-Ehrlich-Institutes beträgt die Wirksamkeit im Durchschnitt gut 66 Prozent, ist also niedriger als bei den anderen derzeit zugelassenen Impfstoffen. Aber auch dieses Vakzin schützt sehr gut vor schweren Covid-19-Verläufen oder dem Tod an der Erkrankung. In der Gruppe der 18- bis 55-Jährigen hatten jedoch etwa einen Monat nach der einmaligen Impfung laut Hersteller bereits über 90 Prozent der Teilnehmer neutralisierende Antikörper in höheren Konzentrationen im Blut. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem Medikamentenstudien auswertet, verringere der Impfstoff das Risiko für einen schweren Verlauf deutlich um 85 Prozent. „Zudem mussten nur wenige der schwer erkrankten Personen in der Impfstoffgruppe in ein Krankenhaus aufgenommen werden.“ Und die Sterblichkeit sank in der Gruppe der geimpften Personen gegenüber der Kontrollgruppe auf 0. „In der Placebogruppe starben sieben Menschen an Covid-19.“
Nein, eine Grundimmunisierung bleibt schon nach der ersten Impfung erhalten. Das sagt auch die Ständige Impfkommission: Jede Impfung zählt. Den Impfschutz, der etwa zwölf Wochen nach der Erstimpfung super sei, werde man nicht einfach wieder verlieren, sagt der Charité-Infektiologe Leif Erik Sander. Und selbst, wenn man die zweite Impfung noch um ein oder zwei Wochen hinaus schiebe, werde das keine Probleme verursachen.
Die bisher verfügbaren Impfstoffe haben zwar alle das Spike-Protein des Coronavirus‘ Sars-Cov-2 als Angriffsziel. Denn mit diesen Spikes, die dem Coronavirus die typische und namensgebende Kronenform verleihen, dringt der Erreger in die Zellen ein. Dennoch war es lange nicht empfohlen, die Impfstoffe für die nötigen zwei Impfungen miteinander zu kombinieren. Es fehlen bislang Erfahrungen darüber, ob sich dabei ein wirksamer Impfschutz aufbauen kann.
Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass eine Kombination ungefährlich und vielleicht sogar nützlich ist. Mitte März kam es in einem Impfzentrum in Saarbrücken bei drei Personen zu einem Zwischenfall: Ihnen wurde beim zweiten Impftermin das Astrazeneca-Mittel gespritzt, obwohl sie zum ersten Termin das Biontech-Präparat erhalten hatten. Alle drei Personen waren wohlauf. Bei einer Studie mit Mäusen zeigte sich sogar, dass der Wechsel des Impfstoffs mitunter eine bessere Immunantwort hervorrufen kann.
Die Probleme mit unerwünschten Nebenwirkungen beim Astrazeneca-Impfstoff haben nun dazu geführt, dass die Frage drängender wurde. Nun hat die Stiko eine Ausnahme definiert für Personen unter 60 Jahren, die als erste Dosis das Vakzin von Astrazeneca erhalten hatten. Bis entsprechende Daten vorlägen, empfehle man, bei diesen Personen anstelle einer zweiten Astrazeneca-Impfstoffdosis nach zwölf Wochen einen mRNA-Impfstoff - also Biontech/Pfizer oder Moderna - zu verabreichen.
Diese Empfehlung hat die Gesundheitsministerkonferenz am 13. April nun beschlossen. Auch Berlin setzt diese um und impft ab sofort Unter-60-Jährige, die ihre Erstdosis mit Astrazeneca erhalten haben, im Abstand von zwölf Wochen mit der zweiten Dosis von Biontech/Pfizer oder Moderna.
Die Zweitimpfung der mit Astrazeneca geimpften Menschen, die älter als 60 Jahre sind, erfolge weiterhin mit dem gleichen Impfstoff im Abstand von zwölf Wochen. Deren Impfungen werden im Corona-Impfzentrum Tempelhof (Hangar 4) stattfinden, auch wenn die Erstimpfung in Tegel stattgefunden haben sollte, teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit mit.
Charité-Experte Leif Erik Sander rät sogar dazu, zwei unterschiedliche Impfstoffe (mRNA und Vektor) zu nutzen. Erste Untersuchungen weisen darauf hin, dass dies eine stärkere Immunabwehr hervorrufe. Das betrifft nun vor allem jüngere Menschen, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) keinen Astrazeneca-Impfstoff mehr erhalten sollen.
Viele von einer Coronainfektion Genesene klagen noch Wochen oder Monate über Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit. Mediziner nennen das Longcovid- oder Postcovid-Syndrom. Diese Symptome seien kein Grund, sich nicht impfen zu lassen, sagt Impfstoffforscher Leif Erik Sander. Im Gegenteil: Es gebe Hinweise darauf, dass schon eine einmalige Impfung vor allem mit den mRNA-Impfstoffen die Longcovid-Symptome lindern können. Das seien zwar bisher nur Einzelberichte. Aber auch er habe das im klinischen Alltag bereits sehen können.
Viele Impfstoffe nutzen das namensgebende, kronenförmige Spike-Protein als Antigen, um das Immunsystem auf das Coronavirus vorzubereiten. Virusvarianten wie beispielsweise die in Südafrika erstmals entdeckte 501Y.V2-Mutante sind aber genau in diesem Bereich verändert. Die Antikörper, die durch Impfstoffe der ersten Generation gebildet werden, erkennen solche Virusmutanten deshalb mitunter deutlich schlechter. Das Vakzin muss also angepasst werden.
Die Impfstoffe könnten dann entweder eine neue oder eine zusätzliche Komponente enthalten, sagte Professor Klaus Cichutek, Präsident des für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in einem Pressebriefing des Science Media Center. Eine naheliegende Möglichkeit besteht darin, das ursprüngliche Spike-Protein durch den Bauplan der neuen Spike-Proteine in den Impfstoffen zu ersetzen oder damit zu ergänzen. Impfstoffhersteller beobachten deshalb ständig die Entwicklung des Virus und analysieren die genetischen Baupläne neuer Mutanten.
Bei mRNA-Impfstoffen sei die Aktualisierung innerhalb von sechs Wochen möglich und die Herstellung von Millionen Dosen innerhalb weiterer sechs Wochen, sagte Cichutek. In dieser Zeit könne man auch bereits mit klinischen Prüfungen beginnen. So könnten in relativ kurzer Zeit neue Impfstoffe auf den Weg gebracht werden, die gegen aktuelle Mutanten schützen.
Politiker und Mediziner warnen immer wieder, dass bei dem rasanten Wachstum der Infektionszahlen die Gefahr bestehe, dass die nächste Virus-Mutation immun wird gegen den Impfstoff. Die Warnungen sind nicht unbegründet. Eine Mutante des Sars-CoV-2-Virus, die noch infektiöser ist als derzeit problematische Varianten wie B.1.1.7 und P1, könnte sich durchaus entwickeln. Auch eine solche, gegen die die derzeit zugelassenen Impfstoffe nicht mehr wirken, ist denkbar.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist zunächst, dass sich bislang keine Variante verbreitet hat, bei der eine Nichtwirksamkeit mehrerer Vakzine nachgewiesen wäre. Bei der als „brasilianisch“ bezeichneten Mutante P1 reichen die Daten zwar noch nicht aus. Doch auch hier gibt es deutliche Hinweise, dass bisher verfügbare Impfstoffe zumindest schwere Verläufe zuverlässig verhindern sollten.
Die Wahrscheinlichkeit solcher Supermutanten sinkt, je höher die Durchimpfungsrate ist und je effektiver auch weiterhin Übertragungen vermieden werden. Das bedeutet: Auch Geimpfte müssten weiter auf einen Schutz vor Übertragung achten.
Was noch zu bedenken ist: Es gibt Hinweise, dass in Personen mit geschwächtem Immunsystem, die mit Antikörpern behandelt werden, sich Mutanten bilden, gegen die diese Antikörper nicht mehr wirken.
Deshalb weisen die Mediziner, die diese Befunde vorgelegt haben, darauf hin, dass solche Patienten mit besonderer Sorgfalt isoliert werden sollten, damit solche Mutanten nicht weitergegeben werden.
Aufgrund der sich verbreitenden Virusvarianten in der Corona-Pandemie gehen führende Mediziner davon aus, dass die Welt in einem Jahr oder weniger neue Impfstoffe zum Schutz vor dem Coronavirus brauchen wird. Die derzeit eingesetzte erste Generation der Corona-Impfstoffe werde wahrscheinlich gegen neue Varianten unbrauchbar und benötige Modifizierungen. Das geht aus einer Umfrage unter 77 Epidemiologen, Virologen und Spezialisten für Infektionskrankheiten aus 28 Ländern hervor. Urheber der Umfrage ist die „People’s Vaccine Alliance“, ein Zusammenschluss aus Amnesty International, Oxfam und UNAIDS. Zwei Drittel der 77 Forscher gehen davon aus, dass es weniger als ein Jahr bis dahin dauere, die Hälfte von ihnen glaubt sogar, dass es noch Ende des Jahres soweit sein wird.
Ein Grund dafür sei die schleppende Durchimpfung der Weltbevölkerung. Die geringe Durchimpfung mache es den Forschern zufolge den Virusvarianten einfacher, überhaupt aufzutreten und sich anschließend weit auszubreiten.
Nach allem was man weiß, sollte es relativ schnell möglich sein, viele der derzeit zugelassenen oder vor der Zulassung stehenden Impfstoffe so zu verändern, dass sie auch gegen Mutanten schützen. Das würde aber auch bedeuten, dass bereits Geimpfte erneut geimpft werden müssten – und möglicherweise über die Jahre wiederholt mit immer neuen Seren, ähnlich wie bei Influenza.
Menschen, die von einer Covid-Erkrankung genesen sind, haben schon eine gewisse Immunität aufgebaut. Für sie wäre die erste Impfung eigentlich schon die zweite.
„Bei den Genesenen ist die erste Impfung wahrscheinlich schon die Booster-Dosis“, sagt Charité-Impfstoffforscher Leif Erik Sander.
Die Ständige Impfkommission hat deshalb ihre Empfehlungen auch geändert. Bei Menschen, die eine Sars-Cov-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine „einmalige Impfung frühestens sechs Monate nach Genesung erwogen werden“, schreibt das Robert-Koch-Institut. Aufgrund der bestehenden Immunität nach der überstandenen Infektion komme es durch die einmalige Boosterung durch die Impfung zu einer sehr guten Immunantwort. Zudem helfe die halbjährliche Wartezeit dabei, eine überschießende Immunantwort auf die Impfung zu vermeiden.
Der Schutz einer durchgemachten Erkrankung sei vergleichbar mit der einer Impfung, sagt Leif Erik Sander von der Charité und bezieht sich dabei auf Studien aus Großbritannien. Empfohlen werde deshalb, dass erst sechs Monate nach einer Infektion geimpft wird - und dann nur einmal. Es gebe auch erste Hinweise darauf, dass Symptome einer Long-Covid-Erkrankung durch die Impfung besser werden.
In Europa werden Impfstoffe üblicherweise nicht mehr national zugelassen, sondern von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) in Amsterdam geprüft. Dort bewertet der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) die Anträge der Hersteller. Auf Basis dieser Empfehlung entscheidet die EU-Kommission dann endgültig über die Zulassung eines Impfstoffs.
Im CHMP sitzen Vertreter der nationalen Arzneimittelbehörden der Mitgliedstaaten, für Deutschland ein Experte aus dem Paul-Ehrlich-Institut. Um die Arzneimittelsicherheit zu beurteilen, zieht die Behörde außerdem weitere Fachleute hinzu – aus dem Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC).
Unternehmen, die eine Zulassung beantragen wollen, müssen umfangreiche Daten vorlegen: nichtklinische Untersuchungen aus Labor- und Tierversuchen und klinische Prüfungen am Menschen. In der Regel umfassen solche Anträge mehrere tausend Seiten. Anhand dieser Daten können die Experten in der Zulassungsbehörde abwägen, in welchem Verhältnis Nutzen und Risiken zueinanderstehen. Dabei geht es nicht nur um die Wirksamkeit eines Impfstoffs, sondern auch um die Verträglichkeit, etwa welche Nebenwirkungen es geben kann.
Um die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen zu beschleunigen, wird das „Rolling-Review-Verfahren“ eingesetzt. Das bedeutet, dass EMA-Experten einzelne Datenpakete sichten, sobald sie verfügbar sind – und nicht warten, bis die Unterlagen vollständig vorliegen. Der CHMP-Ausschuss prüft, zu welchem Zeitpunkt genügend belastbare Daten vorliegen, um Nutzen und Risiko des Impfstoffes abwägen zu können. Das Paul-Ehrlich-Institut verweist darauf, dass in einem solchen Verfahren durch die parallelen Prozesse zwar die Zeit bis zu einer potenziellen Zulassung verkürzt werden, „aber keine Abstriche bei der Bewertung gemacht werden“.
Großbritannien hat sehr viel früher mit den Impfungen begonnen als die EU-Staaten. Denn das Land ging den Weg einer schnelleren Sonderzulassung, während die Europäische Union das längere Verfahren einer Marktzulassung wählte. Man habe das Verfahren einer „bedingten“, das heißt vor allem befristeten Marktzulassung gewählt, weil diese Verfahren einen besseren Schutz biete als eine Notfallzulassung, begründet die Europäische Arzneimittelagentur EMA diesen Schritt am Beispiel der Zulassung des Vakzins von Biontech/Pfizer. Dabei geht es vor allem um Haftungsfragen. „Im Rahmen einer bedingten EU-Marktzulassung haftet das herstellende Pharmaunternehmen“, heißt es bei der EMA. „Der Inhaber der Marktzulassung ist für das Produkt und seine sichere Verwendung verantwortlich.“
Dagegen ist rechtlich gesehen eine Notfallzulassung die staatlich erteilte Genehmigung, einen Impfstoff in einer Notsituation einzusetzen, obwohl er nicht zugelassen ist. Dadurch liege das Haftungsrisiko bei den Staaten, die diese Erlaubnis erteilt haben. „Die Mitgliedstaaten sind nach EU-Recht verpflichtet, den Hersteller von der administrativen und zivilrechtlichen Haftung auszunehmen, wenn diese Notfallverwendung vom Mitgliedstaat empfohlen oder vorgeschrieben wird.“
Für eine Notfallzulassung sind außerdem weniger Daten nötig, was zwar den Zulassungsprozess beschleunigt, aber unter Umständen zu Lasten der Sicherheit geht.
Zudem laufen bei einer regulären Marktzulassung sämtliche Meldungen über unerwünschte Nebenwirkungen des Impfstoffes zentral bei der EMA auf, die dadurch eine breitere Datenbasis hat, um die Sicherheit des Impfstoffes laufend zu prüfen. Bei einer Notfallzulassung gehen solche Meldungen nur bei dem Mitgliedsstatt ein, der diese Genehmigung erteilt hat.
Bisher sind die Covid-19-Impfstoffe erst für Personen ab 18 Jahren (Moderna, Astrazeneca) oder ab 16 Jahren (Biontech/Pfizer) zugelassen. Das liegt daran, dass es bisher keine ausreichenden Studienergebnisse gibt für Kinder und Jugendliche. Zudem gebe es ethische Bedenken, Kinder in frühe Studien mit einzubeziehen, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Die Datenlage soll sich aber demnächst ändern. Mehrere Hersteller von Impfstoffen lassen derzeit den Einsatz der Vakzine bei Kindern untersuchen. Einige Ergebnisse liegen schon vor. So teilte Biontech/Pfizer jetzt mit, dass eine Zulassungsstudie bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahre positive Ergebnisse gebracht habe. „Die Daten zeigen, dass der Impfstoff von Biontech und Pfizer sehr hohe Antikörperantworten induziert sowie eine 100-prozentige Wirksamkeit gegen Covid-19 aufweist.“ Die Daten würden in den kommenden Wochen bei den Zulassungsbehörden in den USA und der EU eingereicht, um die Zulassung des Impfstoffes für diese Altersgruppe zu ergänzen.
Damit könnte im Juni mit dem Impfen auch dieser Altersgruppe begonnen werden. Für Fünf- bis Zwölfjährige werden die Ergebnisse der entsprechenden Studie im Juni, für noch jüngere Kinder im September erwartet. Weitere anderthalb Monate brauche die Auswertung der Daten und das Einreichen bei der Zulassungsbehörde, das sagt Biontech-Gründer Ugur Sahin im „Spiegel“-Interview.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung in der Schwangerschaft nicht, da bisher noch keine Daten zur Verträglichkeit des Impfstoffs vorliegen. Sollte eine Schwangere Vorerkrankungen haben, so kann in Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung geimpft werden. Um werdende Mütter vor einer Ansteckung zu schützen, soll stattdessen das engere Umfeld geimpft werden. So können Frauen zwei enge Kontaktpersonen benennen, die in der Priorisierungsgruppe 2 eine Impfung erhalten.
„Für stillende Frauen kann man jetzt relativ sicher sagen, dass sie sich impfen lassen können“, sagt Leif Erik Sander. Auch hier gehen die von der Mutter gebildeten Antikörper in die Muttermilch über, was wiederum - siehe Frage Werden Schwangere geimpft - gut ist für das Kind. Es sei aber nicht zu erwarten, dass die Impfstoffe selbst auf die Muttermilch übergehen. Denn der Impfstoff verbleibe relativ lokal im Körper der Geimpften und werde dort vom Körper abgebaut.
Seit Anfang des Jahres gehen die Fallzahlen bei Menschen über 80 stark zurück. Erst seit März steigen sie wieder, wenn auch wesentlich leichter als in allen anderen Altersgruppen. Ein großer Teil dieses Effekts ist darauf zurückzuführen, dass unter den Ältesten der Bevölkerung bislang die meisten Geimpften sind. Auch in Großbritannien und Israel, wo die Impfkampagnen wesentlich erfolgreicher laufen als hierzulande, sind die Inzidenzen seit dem Start der Impfungen stark zurückgegangen.
Verstärktes Impfen kann also das Infektionsgeschehen bremsen. Allerdings tritt dieser Effekt nicht kurzfristig ein: Der vollständige Impfschutz baut sich bei den bisher zugelassenen Vakzinen erst wenige Wochen nach der zweiten Dosis auf. Immerhin bietet die erste Dosis schon nach wenigen Wochen auch einen gewissen Schutz. Theoretisch kann daher das Infektionsgeschehen auch gebremst werden, wenn möglichst viele Menschen bereits eine erste Dosis erhalten.
Grundsätzlich können auch geimpfte Menschen das Virus noch weitergeben. Deshalb müssen auch sie Masken tragen und Abstand halten. Doch im Fall einer Infektion zeigen die Geimpften selbst wesentlich seltener Symptome. Alle bisher zugelassenen Impfstoffe verhindern zudem schwere Verläufe mit Krankenhausaufenthalten. Je mehr Menschen geimpft sind, desto mehr sinkt die Gefahr, dass das Gesundheitssystem überlastet wird. Sars-Cov-2 wäre dann kein aggressives Pandemievirus mehr und Covid-19 nicht mehr lebensbedrohlich, sondern eine normale, gut beherrschbare Erkältungskrankheit.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bietet in Paragraph 20 Absatz 6 dem Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bundesrats anzuordnen, dass „bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen (…) teilzunehmen haben“, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftrete und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen sei.
Bisher gibt es eine solche „Pflicht“ allerdings nur in Form einer Masernimpfung für Kleinkinder ab dem zweiten Lebensjahr, wenn diese eine öffentliche Kindertagesstätte oder Schule besuchen. Juristen argumentieren, dass einer solchen Impfpflicht rechtlich ohnehin enge Grenzen gesetzt sind, schließlich formuliert das Grundgesetz in Artikel 2 auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Lange bevor der erste Impfstoff gegen das Coronavirus entwickelt war, machte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) deutlich, dass er auf die Impfbereitschaft in der Bevölkerung setzt. „Wo Freiwilligkeit zum Ziel führt, braucht es keine gesetzliche Pflicht”, sagte er. Derzeit ist der Impfstoff ohnehin noch so knapp, dass es mehr Impfwillige als Impftermine gibt.
Nach der Impfung soll man bis zu einer halben Stunde noch unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Das liegt daran, dass es in extrem seltenen Fällen zu schweren Impfreaktionen kommen kann. Sollte es beispielsweise zu schweren allergischen Reaktionen kommen (ein anaphylaktischer Schock), können die anwesenden Ärzte sofort Hilfe leisten.
Müdigkeit, Kopfweh, Schmerzen an der Einstichstelle – das sind bei Impfungen übliche Nebenwirkungen, auf die man sich einstellen muss. Nach Erkenntnissen einer im „New England Journal of Medicine“ veröffentlichten Studie zum Biontech-Präparat kann es außerdem zu Schüttelfrost, Durchfall oder Muskel- und Gliederschmerzen kommen, teilweise auch zu Fieber. Diese waren im Allgemeinen schwach bis mäßig und klangen nach kurzer Zeit wieder ab. Expert:innen halten sie für nicht angenehm, aber sehen auch keinen Anlass für größere Bedenken.
Problematischer sind einige der unerwünschten Nebenwirkungen des Impfstoffes von Astrazeneca. Dabei geht es um Auffälligkeiten mit Fällen von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen in zeitlichem Zusammenhang zu Impfungen. In Deutschland sind bisher (Stand 15.4.) 59 Fälle solcher Blutgerinnsel nach Impfungen mit dem Astrazeneca-Vakzin bekannt, wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) berichtete. „45 Meldungen betrafen Frauen.“ 38 von ihnen waren zwischen 22 und 59 Jahren alt. Fünf Frauen waren 60 Jahre und älter. Zwölf der betroffenen Menschen sind laut PEI verstorben, je sechs Frauen und Männer.
Deshalb hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Altersbeschränkung für Astrazeneca empfohlen. Grundlage seien derzeit verfügbare Daten zum Auftreten „seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen“. Diese seien 4 bis 16 Tage nach der Impfung ganz überwiegend bei Personen im Alter unter 60 Jahren aufgetreten, teilte das beim RKI angesiedelte Gremium mit.
Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern soll der Corona-Impfstoff von Astrazeneca nur noch für Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden.
Aber auch der Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze von 60 Jahren bleibt „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse und Entscheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich.“
Wenn man einen Tag mit Schüttelfrost im Bett liegt und sagen kann: Sieh mal, wie gut Dein Immunsystem reagiert, ist das sicher eine Motivation, um mit den Impfreaktionen klar zu kommen, sagt Impfstoffforscher Leif Erik Sander. Aber es geben keine lineare Beziehung zwischen Impfreaktionen und Impfschutz. “Die Impfreaktionen und auch deren Wahrnehmung ist unterschiedlich, aber der Immunschutz ist bei allen gleich.”
Es gab Berichte schwerer allergischer Reaktionen bei mRNA-Impfstoffen, vor allem gegen die Lipide, die Fetttröpfchen, die die mRNA umhüllen. Das habe aber nichts zu tun mit einer Gräser-, Lebensmittel- oder Hausstauballergie, sagt Impfstoffforscher Leif Erik Sander. “Deshalb sprechen solche Allergien auch nicht dagegen, sich impfen zu lassen.” Wer aber schon einmal auf bestimmte Medikamente, die diese Lipide enthalten, oder auch auf Abführmittel allergisch reagiert habe, der sollte dies mit seinem Arzt besprechen und vor einer Impfung einen Allergietest machen lassen, beispielsweise bei einem Dermatologen oder auch in der Charité.
„Das ist eine Abwägung, die jeder für sich selbst treffen muss“, sagt der Impfstoffforscher Leif Erik Sander von der Charité. Es bestehe eine geringe Wahrscheinlichkeit, an Hirnvenenthrombosen zu erkranken. Am größten sei dieses Risiko für Frauen in der zweiten und dritten Lebensdekade. Da liege es bei 1:50.000. Für Männer sei das Risiko deutlich geringer.
„Wir haben momentan hohe Inzidenzzahlen und viele auch junge Menschen auf den Intensivstationen.“ Wenn man also erst im Sommer eine andere Impfung erhalten würde, sei es durchaus plausibel, sich für Astrazeneca zu entscheiden.
Es ist ein naheliegender Gedanke, dass man Menschen, die Astrazeneca bekommen haben, zur Vorbeugung gegen die gefährlichen, aber sehr seltenen Thrombosen einen Blutverdünner geben könnte, der die Gerinnselbildung unterdrückt. Doch das sei kein gangbarer Weg, sagt Impftoffforscher Leif Erik Sander, eben weil diese Nebenwirkung so extrem selten ist. “Man müsste das Medikament so vielen Menschen unnötigerweise geben, um den wenigen Fällen vorbeugen zu können. Und Blutverdünner haben auch Nebenwirkungen.” Und Tests, mit denen man das Risiko für Thrombosen vor der Impfung bestimmen könnte, seien so aufwändig, dass man das logistisch gar nicht hinbekäme.
Deshalb sei es viel sinnvoller, die Impfstoffe so auf die einzelnen Gruppen zu verteilen, das dass Risiko minimiert wird.
„Der Impfstoff von Biontech wirkt und die Sicherheit ist exzellent“, sagt Impfstofforscher Leif Erik Sander. Die Daten seien beeindruckend. Es gebe extrem seltene Nebenwirkungen (1:1.000.000), wobei ein Zusammenhang zur Impfung noch nicht einmal bewiesen sei. Bei Geimpften sei Blutplättchen-Mangel festgestellt worden.
Für bestimmte Gruppen könnten sich Vektorimpfstoffe wie der von Astrazeneca besser eignen. Kleinere Studien hätten gezeigt, dass die Immunantwort von Menschen mit Immunschwäche auf mRNA-Impfstoffe (Biontech) schwächer war. „Es könnte sich herausstellen, dass da der Vektorimpfstoff besser wirkt“, sagt Sander.
Die Verträglichkeit des Impfstoffs wird auch nach der Zulassung weiter überprüft. Dafür setzt das zuständige Paul-Ehrlich-Institut auf Meldungen von Herstellern, Ärzten, aber auch von Patienten. Das geht etwa über die Plattform nebenwirkungen.bund.de oder eine App. Über die App werden Geimpfte etwa in bestimmten Zeitabständen nach jeder Impfung nach gesundheitlichen Beschwerden befragt - oder auch, ob nach der Injektion noch eine Corona-Infektion auftrat.
Wer nach dem Abklingen der üblichen Impfreaktionen, also etwa vier Tage nach der Impfung Symptome wie Kurzatmigkeit, Unterleibsschmerzen oder Schwellungen in den Armen und Beinen entwickelt, sollte die Hausärztin oder den Hausarzt kontaktieren.
Ein sehr häufiger Begleiter einer sich ankündigenden Hirnvenenthrombose sind starke und anhaltende Kopfschmerzen. Andererseits sind Kopfschmerzen auch eine typische Impfreaktion. Deshalb spielt bei der Unterscheidung der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle: Halten die Kopfschmerzen mehrere Tage an oder bessern sie sich nicht durch freiverkäufliche Schmerzmedikamente, sollten Betroffene unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Das gilt auch, wenn Sehstörungen hinzukommen. Ein weiterer Hinweis auf mögliche Thrombosen infolge der Impfung sind Blutergüsse oder punktförmige Hautblutungen, die sich einige Tage nach der Impfung außerhalb der Einstichstelle der Impfspritze zeigen.
Dann sollten sie unmittelbar in eine Notaufnahme, sagt Leif Erik Sander. Am besten in eine von einem größeren Krankenhaus, weil für die Diagnostik dieser seltenen Nebenwirkung doch einiges an spezieller Ausrüstung nötig ist, über die kleinere Kliniken nicht immer verfügen. Es gibt inzwischen in vielen Notaufnahmen auch Handlungsempfehlungen für die Diagnostik und den Umgang mit solchen Symptomen.
Ja, und solche Fälle wurden auch bereits berichtet. „Wahrscheinlich ist die Empfänglichkeit für eine Corona-Infektion in den zwei Wochen nach der Erstimpfung genauso hoch, wie bei ungeimpften Menschen“, sagt der Charité-Impfexperte Leif Erik Sander. „Nur hat das eben nichts damit zu tun, ob man schon die zweite Impfdosis erhalten hat oder nicht, sondern einfach nur mit der Zeit, die nötig ist, den Impfschutz aufzubauen.“
Wer die Diskussion um die Studien zur ebenfalls auch von Fachleuten so bezeichneten prozentualen „Wirksamkeit” der Impfstoffe verfolgt hat, weiß, dass auch in den Studien ein paar Geimpfte später positiv getestet wurden, einige auch Symptome bekamen. Aber schwere Verläufe oder Todesfälle, so teilt auch das Robert-Koch-Institut mit, traten nur sehr selten auf.
Genau das passiert jetzt in der Praxis offenbar auch. Geimpfte werden vereinzelt, manchmal auch in Gruppen wie etwa in Pflegeheimen, positiv getestet, einige werden auch krank. Schwere Verläufe oder Todesfälle treten sehr selten auf, allerdings möglicherweise ein wenig häufiger als in den Studien.
Fachleute erklären letzteres damit, dass von diesen schweren Verläufen vor allem Personen hohen Alters, deren Immunsystem weniger agil ist als das Jüngerer, und solche mit schwerwiegenden Vorerkrankungen betroffen sind. Es handelt sich also um eine Personengruppe, aus der aus ethisch nachvollziehbaren Gründen niemand an den Studien teilnehmen konnte.
Bislang treten solche Fälle relativ selten auf. Laut einer Recherche des RBB waren etwa beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales bis Mittwoch bei etwa 300.000 voll Geimpften 150 solche Fälle bekannt. Mehr als die Hälfte davon blieb symptomfrei, sechs mussten – ohne dass aber Intensivbehandlung notwendig wurde – ins Krankenhaus.
Lange war unklar, ob Geimpfte das Virus weiter verbreiten können. Doch das ändert sich langsam, vor allem durch Daten aus Israel, dem „Impfweltmeister“. Die legen nahe, dass sich die Virenlast in der Nase oder im Rachen bei denjenigen, die sich trotz Impfung mit dem Coronavirus infizieren, deutlich verringert. Diese Verringerung sei „ausreichend, dass sie wahrscheinlich bei der Mehrzahl der Geimpften nicht mehr reicht, andere anzustecken“, sagt Leif Erik Sander, Impfstoffforscher an der Charité „Man sieht an diesen Studien aber auch, dass bei einzelnen immunisierten Personen, insbesondere wenn sie trotzdem mit leichten Symptomen an Covid-19 erkranken, wegen einer höheren Viruslast die Gefahr einer Ansteckung besteht.“
Auf Bevölkerungsebene werde die Impfung also dazu führen, dass die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, sagt Sander. „Aber auf der Ebene des Individuums besteht ein Restrisiko, dass man sich bei einem Geimpften anstecken kann.“
Trotz aller Erfolge der Impfstoffe auf der Ebene der Gesamtbevölkerung kann es einzelne Geimpfte geben, die weiterhin infektiös sind. Das gelte vor allem für ältere Menschen, sagt Leif Erik Sander. „Deshalb raten wir weiter dazu, auch bei Geimpften die Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion zunächst beizubehalten, also Hygiene, Abstand und Masken.“ Das sollte zumindest gelten, so lange noch weite Teile der Bevölkerung ungeimpft sind.
Die Herdenimmunität gibt an, wie viele Menschen in einer Bevölkerung geimpft sein müssen, um einen Krankheitserreger wirksam an der Weiterverbreitung zu hindern. Denn trifft der Erreger immer wieder auf eine geimpfte Person, ist die Infektionskette unterbrochen. Experten schätzen, dass die Herdenimmunität beim Coronavirus erreicht ist, wenn zwischen 60 und 80 Prozent der Bevölkerung immunisiert sind. Die folgende Grafik veranschaulicht das Prinzip der Herdenimmunität.
Aber schon ab einer Durchimpfungsquote von mehr als 50 Prozent könnte sich deutliche Effekte der Impfkampagne zeigen, sagen Expert:innen. Der Charité-Virologe Christian Drosten erwartet, dass Deutschland im Sommer über die Impfungen einen ausreichenden Immunschutz der Bevölkerung erreichen könne, um das gesellschaftliche Leben unumkehrbar wieder hochfahren zu können, so wie es jetzt in Großbritannien der Fall sei, wo die „Seroprävalenz“ über 50 Prozent der Gesamtbevölkerung betrage. Das heißt, gut die Hälfte der Brit:innen verfügt über Antikörper gegen das Coronavirus durch eine Infektion oder Impfung. „Dort werden jetzt die Schulen geöffnet und das gesellschaftliche Leben schrittweise weiter geöffnet“, sagte Drosten. Er gehe davon aus, dass diese Öffnungen auch nicht mehr zurückgenommen werden müssten.
Das Bundesgesundheitsministerium geht „nach jetzigem Kenntnisstand” davon aus, dass im Sommer jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden könne. Der Sommer geht bekanntlich bis zum 22. September.
Laut einer Prognose des Bundesgesundheitsministeriums sollen verschiedene Hersteller bis Ende des 2. Quartals rund 50 Millionen Impfdosen liefern. Davon sollen rund 24 Millionen Dosen von Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca an die Impfzentren in den Bundesländern gehen und weitere 26 Millionen Dosen von Biontech/Pfizer an Arztpraxen und Betriebsärzt:innen. Hinzu kommen Lieferungen von Johnson & Johnson und Curevac. Bis Ende 2021 sollen danach insgesamt 323,7 Millionen Dosen geliefert sein. Also eigentlich mehr als genug, um alle Bundesbürger:innen zwei Mal impfen zu können.
Doch es gibt immer wieder Rückschläge und Änderungen bei den Lieferzusagen. Vor allem Astrazeneca ist hier immer wieder auffällig geworden. Zudem hat das Ministerium dabei auch Impfstoffe eingepreist, die bisher noch keine Zulassung haben, wie zum Beispiel der Impfstoff der Tübinger Firma Curevac. Der russische Impfstoff Sputnik V, den mehrere Bundesländer bestellen wollen, ist dagegen darin noch nicht berücksichtigt.
Am 25. März haben die Abgeordneten des Europaparlaments für eine zügige Einführung eines europäischen Impfpasses gestimmt. Das Thema befindet sich dementsprechend im Eilverfahren. Der Impfpass soll den Bürgern und Bürgerinnen der 27 europäischen Mitgliedstaaten bereits im Juni zur Verfügung stehen.
Im Gegensatz zum herkömmlichen, gelben Impfausweis ist der neuartige Corona-Impfpass in erster Linie als digitaler Nachweis gedacht. Er soll aber auch auf Papier mitgeführt werden können. Die geplanten Zertifikate sollen laut EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen als Nachweis dienen, ob ein EU-Bürger geimpft oder getestet wurde oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist.
Diese Information kann man anhand eines QR-Codes, auf der Rückseite der Plastikkarte, auf das Smartphone übertragen. Der Code enthält und beschützt - durch die sogenannte Blockchain-basierte Technologie - die wichtigen Daten des Besitzers: Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum mit digitaler Unterschrift sowie den Namen des Impfstoffes. Zudem lassen sich auch Informationen zu PCR-Tests und überstandener Covid-19-Erkrankung auf der Karte speichern.
Das Impfzertifikat soll nicht nur auf dem Handy, sondern auch auf Papier verfügbar sein. Dabei kann nicht der übliche gelbe Impfpass verwendet werden. Vielmehr wird ein neues Dokument erstellt, das die drei Kategorien zu Impfungen, Tests und Erkrankungen erfasst. Ohnehin ist das EU-Impfzertifikat nicht auf Dauer angelegt. Vielmehr soll es nur während der Pandemie eingesetzt werden.
Alle Personen, die in einen Anspruch auf eine Impfung haben, können sich unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft ergänzend zum analogen Impfnachweis auch einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen, so das Bundesministerium für Gesundheit.
Der Impfpass soll es technisch ermöglichen, dass die auf nationaler Ebene erhobenen Daten zu Impfstatus, Tests oder Covid-Erkrankungen EU-weit durch eine Schnittstelle miteinander verknüpft werden.
Die Politik hält sich bisher auffällig damit zurück, mit dem Impfzertifikat Vorteile zu verknüpfen. Zu groß ist die Furcht, dass das als „Impfpflicht durch die Hintertür“ interpretiert wird.
Trotzdem zeichnen sich schon jetzt, Monate vor der geplanten Einführung schon ein paar Privilegien für die Träger des Impfzertifikats ab. Die Europäische Union strebt deshalb Juni als Startdatum für den Impfpass an, damit er zum Start der Urlaubssaison das grenzüberschreitende Reisen erleichtert. Schon seit Anfang des Jahres dringen Urlaubsländer wie Griechenland oder Spanien auf ein solches EU-weites Zertifikat, das Reisende etwa eine beschleunigte Abfertigung am Flughafen garantieren könnte.
Und auch in Deutschland zeichnen sich erste Vorteile ab. „Wer vollständig geimpft wurde, kann in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn Anfang April der „Bild am Sonntag“. Wenn die dritte Welle der Pandemie gebrochen sei und weitere auf Schnelltests beruhende Öffnungsschritte wie beim Einzelhandel gegangen würden, käme diese Grundsatzentscheidung zum Tragen. „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur“, sagte Spahn.
Und in einem Entwurf des Bundesjustizministerium steht: „Das heißt, dass es geimpften und genesenen Personen zukünftig wieder möglich sein wird, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen.“
Wer vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen ist, soll sich nicht an die jeweils lokal geltenden Ausgangsbeschränkungen halten müssen. Das bedeutet für diejenigen, die die Einhaltung der Beschränkungen kontrollieren müssen, zum Beispiel die Polizei, zwar einen zusätzlichen Aufwand. Kontrollen finden aber ohnehin statt, etwa wenn jemand nach 22 Uhr auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ist.
Laut Entwurf soll auch die Beschränkung privater Zusammenkünfte auf Angehörige eines Haushalts und eine weitere Person - plus Kinder bis 14 Jahre - nicht gelten, wenn an dem Treffen ausschließlich geimpfte Menschen oder genesene Personen teilnehmen. Bei privaten Treffen von Geimpften oder Genesenen mit anderen Menschen, die weder geimpft sind noch von Covid-19 genesen sind, werden die Angehörigen dieser zwei Gruppen nicht mitgezählt.
Solange der Impfstoff knapp ist, wird beim Impfen priorisiert. Dabei sind in der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums mehrere Gruppen vorgesehen – von „höchster Priorität” bis „ohne Priorität”. Die wichtigsten Kriterien sind dabei das Alter, mögliche Vorerkrankungen, sowie die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen.
Bisher wurden mit „höchster Priorität” (Paragraph 2 der Impfverordnung) vor allem über 80-Jährige und Pflegeheimbewohner geimpft, sowie Pflegekräfte und medizinisches Personal, das einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist: in Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdiensten, in Impfzentren oder in der ambulanten Palliativversorgung.
Zu den Personen, die mit „hoher Priorität” Anspruch auf eine Schutzimpfung haben (Paragraph 3 der Impfverordnung), gehören über 70-Jährige, Menschen mit Vorerkrankungen (unter anderem Krebs, schwere chronische Lungenerkrankungen, Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen und Adipositas mit einem BMI über 40, sowie Demenz, Trisomie 21, geistige Behinderungen und schwere Depressionen). Hohe Priorität bei den Berufsgruppen genießen unter anderem Erzieherinnen und Erzieher, sowie Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen.
In die Gruppe mit „erhöhter Priorität” (Paragraph 4 der Impfverordnung) fallen über 60-Jährige, weitere Risikogruppen (unter anderem HIV, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas mit einem BMI über 30) – und wieder bestimmte Berufsgruppen (unter anderem Polizei und Feuerwehr, kritische Infrastruktur wie die Wasser- und Energieversorgung, sowie der Lebensmitteleinzelhandel).
Schon jetzt bietet die Impfverordnung eine gewisse Flexibilität. So heißt es, von der vorgegebenen Reihenfolge könne abgewichen werden, wenn dies „für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe” notwendig sei. Welche Personengruppen geimpft werden, hängt auch davon ab, welche Impfstoffe in welchem Umfang verfügbar sind und für welche Altersgruppe sie empfohlen werden.
Bis zum Ende des dritten Quartals, so hat es Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) immer wieder betont, solle allen erwachsenen Menschen in Deutschland ein „Impfangebot” gemacht werden. Das heißt, jede und jeder soll zumindest einen Termin für eine Erstimpfung erhalten haben.
Nach Angaben der Senatsgesundheitsverwaltung werden seit dem 3. Mai nun auch Personen der Prioritätsgruppe 3 („erhöhte Priorität”) geimpft. “Aus diesem Anlass wird das Buchungsverfahren umgestellt. Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung nicht mehr erforderlich.”
Bei der Terminvereinbarung Online service.berlin.de/corona oder auch bei der Terminvereinbarung über die Hotline unter 030 9028 2200 müsse lediglich angegeben werden, welche Art von Nachweis bei der Impfung vorgelegt werden wird.
Laut der Senatsverwaltung für Gesundheit gehören diese Personen zur Gruppe mit erhöhter Priorität, die jetzt einen Impftermin vereinbaren können:
Berlinerinnen und Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können sich entweder bei Ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der sechs Berliner Impfzentren einen Termin vereinbaren.
Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht, wenden sich nach Möglichkeit an ihre Haus- bzw. Fachärztinnen und -ärzte für einen Impftermin.
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen pflegebedürftiger Personen, soweit sie nicht bereits über die Pflegestützpunkte einen Impftermin haben, können sich entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren. (Für die Bestimmung einer Kontaktperson steht als Anlage eine Vorlage zum Download zur Verfügung.)
Wahlhelfende warten, bis sie ihre Bescheinigung bekommen haben, und können sich dann entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren.
Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur sollen in wenigen Wochen über die betriebsärztlichen Strukturen geimpft werden. Oder sie lassen sich bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen, buchen einen Termin online oder vereinbaren einen Termin über die Hotline für eines der Impfzentren. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalist*innen können ihren Presseausweis als Nachweis einsetzen.
Mitarbeitende der Berliner Verwaltungen sind nur impfberechtigt, insoweit sie in besonders relevanter Position tätig sind. Darüber bestimmt die jeweilige Dienststellenleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat. Zunächst ist die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen auf 12 Prozent der Beschäftigten begrenzt. Der Senat rechnet jedoch für Juni mit der Freigabe der Impfpriorisierung. Die bezirklichen Jugendämter stehen jedoch schon komplett zur Impfung an.
Des Weiteren können sich Personen, die in medizinischer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und im Lebensmittelhandel tätig sind entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online vereinbaren oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren. Vor Ort ist die Priorisierung durch eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitsgebers nachzuweisen.
Grundsätzlich verfolgt die Politik die Linie, dass bei den Impfungen zuerst die vulnerablen Personengruppen berücksichtigt werden, also diejenigen, für die eine Ansteckung mit dem Coronavirus besonders gefährlich wäre. Das sind vor allem Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen. Aber auch die berufsbedingte Aussetzung eines Ansteckungsrisikos spielt bei der Priorisierung eine Rolle. Ein entsprechende Reihenfolge hatte auch die Ständigen Impfkommission (Stiko) beim RKI vorgeschlagen.
Die Details regelt die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die mittlerweile mehrmals geändert wurde. So beschlossen Bund und Länder Ende Februar, dass Lehrer und Erzieher in der Priorität aufrücken. Hintergrund war die Entscheidung, dass Schulen und Kitas schrittweise wieder geöffnet wurden. Da insbesondere in Kitas Abstände schwer einzuhalten sind, beschloss die Politik deshalb, das Personal durch Impfungen besser zu schützen.
Solange der Impfstoff knapp ist, werden immer wieder Forderungen laut, bestimmte Personen- oder Berufsgruppen vorzuziehen. Aber auch die veränderten Empfehlungen zu konkreten Impfstoffen (Astrazeneca zunächst nicht für über 65-Jährige, später nicht für unter 60-Jährige) führen dazu, dass sich an der Impfreihenfolge immer mal wieder etwas ändert. Wenn neue Impfstoffe zugelassen werden, wird die Impfverordnung ebenfalls angepasst.
a) Sie können sich bei Ihrem Hausarzt auf eine Warteliste für ungenutzten Impfstoff setzen lassen
Seit April sind nun auch niedergelassene Ärzt:innen in die Impfkampagne einbezogen. Schon aus praktischen Gründen können Ärzt:innen von der Reihenfolge abweichen, „wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden“ – so steht es in der aktuellen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Übersetzt: Bevor der Inhalt geöffneter Impffläschchen und aufgezogener Spritzen zu verkommen droht, soll die behandelnde Person auch Jüngere und Gesündere impfen, obwohl sie nach der gültigen Reihenfolge noch nicht dran wären.
Deshalb können Sie sich am besten bei einer Ärztin oder einem Arzt, bei der oder dem Sie bereits in Behandlung sind, registrieren lassen mit Ihrem Interesse, sich kurzfristig mit übriggebliebenem Impfstoff impfen zu lassen.
Wie Recherchen des Tagesspiegel zeigen, halten sich aber viele Impfinteressierte nicht damit auf, sich nur an ihren bekannten Hausarzt zu wenden. Sie mailen viele Ärzt:innen an, mit der Bitte sie als Impfwillige zu speichern – und haben damit offenbar Erfolg.
b) Sie können sich im Ausland impfen lassen
Während sich in Deutschland die Impfkampagne in bürokratischen Vorgaben verheddert, läuft es im Ausland oft reibungsloser. Wenig überraschend, dass sich nun gerade Jüngere über das Impfen im Ausland informieren. Großbritannien, Dubai, Serbien – Staaten, in denen prozentual doppelt, dreifach, fast vierfach so viele Einwohner:innen geimpft worden sind wie in Deutschland. Einige Firmen werben mit Pauschalreisen – manche Anbieter versprechen gleich medizinische Versorgung vor Ort, falls es zu Unverträglichkeiten kommt. Mal werden Pakete für die Impfung und eine Hotelnacht in Luxus-Unterkünften für 4000 Euro angeboten, mal nur das Abholen in der jeweiligen Zielstadt samt Arztbesuch für 500 Euro.
Auch nach Russland, wo der „Sputnik V“-Impfstoff entwickelt wurde, werden Reisen angeboten. „Russland stellt den Impfstoff Sputnik V kostenlos zur Verfügung“, wirbt eine Agentur für Impfreisen. „Sie zahlen lediglich die Behandlungskosten in der Privatklinik.“
Die sollen pro Immunisierung 220 Euro betragen, dazu fielen Reise- und Hotelkosten an. „Aufklärungsgespräch auf Deutsch.“ In Kürze eröffne ein Impfzentrum im Transitbereich eines Moskauer Flughafens, heißt es auf der Internetseite „Meine Impfreise“, dadurch entfiele „die etwas aufwendige Visa-Beschaffung“.
Auf diversen Portalen geht es dieser Tage um Impfreisen nach Dubai. Dort wird schneller geimpft als in Deutschland, der reiche Ölstaat ist mit 3,5 Millionen Einwohner:innen klein. Ohne viel Verwaltungskram sollen dort auch jene eine Impfspritze erhalten können, die erst kürzlich als ausländische Facharbeiter:innen nach Dubai kamen. Das kostet dann eine dreistellige Bearbeitungsgebühr, so ist es den Angeboten zu entnehmen. Ob das funktioniert, ist allerdings nicht bekannt.
Die in der Impfverordnung festgelegte Impfreihenfolge berücksichtigt unter anderem Alter, mögliche chronische Vorerkrankungen und auch den Beruf des zu Impfenden. Daher bedarf es einer Vielzahl von Daten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen.
Verantwortlich für das Einladungsmanagement ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Um zum Impftermin einladen zu können, zieht die Behörde Daten aus dem Berliner Melderegister. Das sind laut Datenschutzinformation Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und die aktuelle Meldeadresse. Anhand dieser Daten können bereits alle Menschen erreicht werden, die allein aufgrund ihres Alters einen Impfanspruch haben – das sind alle Über-70-Jähren.
Allerdings enthalten diese Daten keinerlei Informationen über mögliche Erkrankungen, die zu einer vorrangigen Impfung berechtigen würden. Deshalb hat die Senatsverwaltung für Gesundheit die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) beauftragt, Impfeinladungen an gesetzlich Versicherte zwischen 16 und 70 Jahren mit chronischen Erkrankungen zu verschicken. Die KV Berlin nutzt dazu Abrechnungsdaten des Jahres 2020 und des ersten Quartals 2021, die ihr von Berliner Kassenärzten übermittelt wurden. Diese Daten enthalten auch ärztliche Diagnosen, die die KV Berlin nutzt, um über Impfeinladungen zu entscheiden. Seit März würden Einladungen per Post verschickt.
Achtung: Laut KV Berlin liegen dieser keine Daten über Privatversicherte vor. Daher müssen sich Privatpatienten eigenständig mit einem ärztlichen Attest bei der Senatsverwaltung für Gesundheit melden.
Neben dem Alter und bestimmten Vorerkrankungen berechtigen aber auch bestimmte Berufe zu einer vorrangigen Impfung. Das trifft zum Beispiel Lehrer:innen oder Polizist:innen. In diesen Fällen sind die Dienstherren gefragt. Polizisten können einen Buchungscode über die Senatsverwaltung für Inneres erhalten. Lehrende und Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung erhalten eine Einladung von der Bildungsverwaltung.
Die Liste der Erkrankungen, die laut Impfverordnung zu einer früheren Immunisiserung berechtigen, ist lang – aber nicht abschließend. Die Ständige Impfkommission hat in ihrer Empfehlung betont, dass nicht alle Krankheitsbilder, die zu einer erhöhten Covid-19-Gefährdung führen können, aufgeführt werden konnten.
Für unklare, nicht in der Impfverordnung genannte Fälle hat das Land Berlin deshalb eine sogenannte Impf-Clearingstelle eingerichtet. An diese Stelle können sich Patienten wenden, die nach ärztlicher Beurteilung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben. Voraussetzung sei ein entsprechendes ärztliches Zeugnis.
Die Clearingstelle ist per E-Mail unter Clearing-Impfen@LAGeSo.Berlin.de erreichbar.
Den Antrag auf prioritäre Impfung, ein Infoblatt zur Antragstellung und weitere Anlagen können Sie auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales herunterladen.
Offenbar erhalten derzeit viele Tausend Berlinerinnen und Berliner fälschlicherweise eine Einladung zur Corona-Impfung, obwohl sie bereits ihre Spritze bekommen haben. Dies betrifft Pflegebedürftige im Heim und in der ambulanten und häuslichen Pflege, die von mobilen Impfteams bereits immunisiert wurden. Und zwar dann, wenn sie aufgrund ihres Alters jetzt mit der Impfung an der Reihe wären, also älter als 70 Jahre sind und deshalb von der Senatsverwaltung per Post den Einladungscode erhalten, mit dem sie einen Impftermin vereinbaren können.
Verantwortlich für das Einladungsmanagement ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Um zum Impftermin einladen zu können, zieht die Behörde Daten aus dem Berliner Melderegister. Ob die Meldeadresse ein Pflegeheim ist, ist dort aber nicht vermerkt. Auch nicht, ob schon eine Impfung durch ein mobiles Impfteam erfolgt ist.
Denn obwohl der Einsatz der Impfteams von Mitarbeiter:innen der Senatsgesundheitsverwaltung koordiniert wird, erfahren diejenigen, die in der Behörde die Impfeinladungen verschicken, nichts davon. Die Patientendaten bei den Impfteams unterlägen dem Datenschutz, eine Weitergabe für das Einladungsmanagement erfolge nicht, teilt die Gesundheitsverwaltung mit.
Um einen Impftermin buchen zu können, müssen Sie eine Einladung bekommen haben. Das Anschreiben enthält einen Buchungscode, mit dem Sie sich online oder unter der Telefonnummer 030/9028-2200 (täglich 7 bis 18 Uhr) einen Termin in einem der sechs Impfzentren aussuchen können. Dieser Code wird auch bei den Impfzentren erfragt, um sie zu registrieren.
Ein Berliner Programmierer hat eine Website entwickelt, auf der nahezu in Echtzeit Impftermine in den sechs großen Impfzentren einlaufen – gut sortiert und übersichtlich.
Das Anschreiben mit Buchungscode wird Ihnen, wenn Sie älter als 70 Jahre sind, von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zugeschickt.
Menschen, die aufgrund einer Erkrankung zu einer vorrangigen Impfung berechtigt sind, erhalten von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) eine Einladung zum Impfen.
Das gilt allerdings nur für gesetzlich Versicherte. Privat versicherte, chronisch kranke Menschen fallen durchs Raster und werden nicht automatisch angeschrieben, da nach Angaben der KV Berlin keine Daten dieser Patienten vorliegen.
Privatversicherte benötigen deshalb ein ärztliches Attest, das von einem niedergelassenem Arzt ausgestellt werden kann, beispielsweise dem Hausarzt. Ist der Patient bereits durch vorausgegangene Behandlungen dem Arzt bekannt, kann das Attest auch telefonisch angefordert und postalisch versandt werden. Mit dem Attest wenden Sie sich an die Impf-Hotline 030/9028-2200. Die Senatsverwaltung erstellt daraufhin ein Einladungsschreiben mit einem Buchungscode, mit dem dann ein Impftermin reserviert werden kann.
Menschen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Anspruch auf eine vorrangige Impfung haben, erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Anschreiben mit Buchungscode. Beispielsweise erhalten Polizist:innen von der Senatsverwaltung für Inneres ein Einladungsschreiben. Lehrer:innen und Kita-Angestellte bekommen das Schreiben von der Bildungsverwaltung. Ärzten wird die Impfeinladung von der KV Berlin oder der Ärztekammer zugesandt.
Schwangere können sich an ihre behandelnde Gynäkologin oder ihren Gynäkologen wenden, um dort bis zu zwei enge Kontaktpersonen anzugeben. Die KV Berlin erstellt für diese Personen individuelle Impfeinladungen. Die Einladungsschreiben werden dann durch die gynäkologische Praxis an die Kontaktpersonen ausgehändigt.
Pflegebedürftige, die älter als 70 Jahre sind und entweder in der eigenen Wohnung oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft leben, dürfen zwei enge Kontaktpersonen zum vorrangigen Impfen vorschlagen. Das gilt auch für Betreuende pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher. Kontaktpersonen können sich per Mail an den Berliner Pflegestützpunkt in ihrer Nähe wenden. Die E-Mail-Adressen des jeweiligen Standortes finden Sie auf der Website der Berliner Pflegestützpunkte.
Sonntag, der 26. September 2021, ist in Berlin großer Wahltag. Berliner:innen wählen dann nicht nur den neuen Bundestag, sondern auch das Berliner Abgeordnetenhaus und die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung. 34 000 Wahlhelfer:innen werden dann im Einsatz sein. Klar ist aber auch, dass das Corona-Virus bis dahin noch immer nicht aus der Welt sein wird und – soweit sich das jetzt sagen lässt – nicht jede:r geimpft sein wird. Damit aus der Super-Wahl kein Superspreading-Event wird, listet das Bundesgesundheitsministerium Wahlhelfende nun in Gruppe drei der priorisierten Personen. Eine Impfung könnte so schon im Frühsommer möglich sein. „Die Impfung der Wahlhelfenden soll zusätzlich zu den anderen Maßnahmen, wie beispielsweise Spuckschutzwänden, Masken und Desinfektionsmitteln, verhindern, dass Wahlhelfende sich oder andere anstecken und so aus den Wahlen ein Superspreading-Ereignis wird“, teilt die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis auf Anfrage mit.
Wahlhelfende, die sich für den Einsatz am Wahltag verpflichtet haben, sollen vom Bezirkswahlamt eine Bescheinigung erhalten. Damit könnten sich Wahlhelfer:innen dann einen Impftermin geben lassen. Die genaue Ausgestaltung des Verfahrens sei jedoch noch nicht abgeschlossen. „Dies klären wir gerade mit den zuständigen Bezirkswahlämtern und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung“, so die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis.
In Berlin gibt es derzeit sechs Impfzentren: Die Messe Berlin in Charlottenburg-Wilmersdorf, der Flughafen Tegel in Reinickendorf, der Flughafen Tempelhof in Tempelhof-Schöneberg, das Erike-Heß-Eisstadion in Mitte, das Velodrom in Pankow und die Arena Berlin in Treptow-Köpenick.
Zudem haben inzwischen auch die Arztpraxen mit dem Impfen begonnen. Welche Praxen das sind, wird nicht veröffentlicht. Sie impfen vorerst ihre Bestandspatient:innen.
Die Erst- und Zweitimpfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen sind laut der Berliner Senatsverwaltung weitgehend abgeschlossen. Derzeit impfen die mobile Impfteams Personen in weiteren Einrichtungen des betreuten Wohnens, Seniorenwohnanlagen und Pflege-Wohngemeinschaften. Auch die Tagespflegeeinrichtungen werden seit Anfang März geimpft. Dort erhalten auch die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen ein Impfangebot, so die Senatsverwaltung.
Zudem werden seit Anfang März Patient:innen gerontopsychiatrischer Kliniken und Hospizen durch mobile Impfteams geimpft.
Bei Ankunft im Impfzentrum wird beim Eingang zuerst die Temperatur gemessen, um eine mögliche Corona-Erkrankung auszuschließen. Bei einer erhöhten Temperatur darf die zu impfende Person das Impfzentrum nicht betreten und wird gebeten die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren. Am Folgetag kann man einen neuen Termin vereinbaren. „Ist die Temperatur aber in Ordnung, wird man danach Schritt für Schritt von Helfer:innen der Berliner Hilfsorganisationen durch das Impfzentrum über die sogenannte Impfstraße begleitet“, sagt Regina Kneiding, Sprecherin des DRK-Projektbüros Impfzentren. Nach der Anmeldung könne es sein, dass man im Wartebereich ungefähr 15 Minuten warten muss, bevor es weiter geht.
Im sogenannten Aufklärungsgespräch mit einer qualifizierten Ärztin oder einem Arzt werden in erster Linie der Impfablauf und die mitgebrachten Dokumente besprochen und unterschrieben. Den Aufklärungs- und Anamnesebogen kann man auf der Website des Robert-Koch-Institutes zuhause bereits runterladen und ausfüllen, damit man ein wenig Zeit im Testzentrum spart. Das ersetzt allerdings nicht das Aufklärungsgespräch. Hat man die Bögen vergessen, gibt es vor Ort noch die Möglichkeit diese auszufüllen und abzugeben.
Außerdem wird im Gespräch abgeklärt, ob die zu impfende Person Allergien hat. „Vor allem mit den neuen Erkenntnissen zum Vaxzevria-Impfstoff (ehemals AstraZeneca) und die darauf bezogenen Ergänzung des Aufklärungsbogens ist es essenziell diese ausführlich zu besprechen“, sagt Kneiding.
Danach geht es zur Impfkabine, wo die Spritze mit dem Impfstoff in die Muskulatur des Oberarms gesetzt wird.
Im Anschluss zur Impfung muss man bis zu einer halben Stunde im Impfzentrum bleiben, damit rasch auf mögliche Nebenwirkungen reagiert werden kann. Schließlich wird die geimpfte Person wieder zum Ausgang oder zum kostenfreien Taxi begleitet. Insgesamt dauert der Besuch rund eine bis anderthalb Stunden.
Für eine kostenfreie Fahrt zum Impfzentrum und zurück kommen vorerst über 70-jährige Berliner:innen in Betracht, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität nicht alleine zum Impfzentrum kommen können. Dass man für den Impftermin eine kostenfreie Taxifahrt gestellt bekommt, ist in der Impfeinladung des Berliner Senats vermeldet.
Die Taxizentrale von Taxi Berlin steht für die Bestellungen rund um die Uhr zur Verfügung. „Allerdings empfehlen wir denjenigen, die sich online zurechtfinden oder dafür Hilfe von Angehörigen erhalten können, für die Terminvereinbarung unser Onlineportal auf unserer Website zu nutzen“, sagt Hermann Waldner, Geschäftsführer von Taxi Berlin. Denn mittlerweile seien alle Telefonanschlüsse dauerhaft überlastet. Wer dennoch die Fahrt lieber telefonisch buchen möchte, ruft am besten morgens vor 8 Uhr oder abends nach 19 Uhr eine der drei Telefonnummern der Taxizentrale Berlins zur Vorbestellung eines Taxis an (030 / 20 20 20 oder die für diesen Zweck extra geschalteten Telefonnummern 030 / 23 00 23 und 030 / 26 10 26).
Am Tag der Impfung wird ein sogenanntes „Safe-Taxi“ vermittelt, das die zu impfende Person von der vereinbarten Adresse bis zum Eingang des Impfzentrums bringt. Das Auto hat einen eingebauten Trennschutz und der Fahrer trägt stets einen Mund-Nase-Schutz.
Für die Abrechnung erhält der Taxifahrer bei Ankunft im Impfzentrum einen sogenannten Taxifahrscheck oder „Coupon“. Hiermit bekommt er seine Kosten zurückerstattet. „Die zu impfende Person muss sich also was die Kosten betrifft um nichts kümmern“, sagt Waldner.
Das Bundesgesundheitsministerium schließt eine Wahlfreiheit aus und begründet das mit den derzeit noch immer knappen Impfdosen.
Frei wählen können Berliner Impflinge jedoch das Impfzentrum, in dem sie sich die Spritze setzen lassen möchten. Da in jedem Zentrum nur ein Impfstoff verabreicht wird, können Berliner de facto auch den Impfstoff weitestgehend frei wählen. Einzige Einschränkung: Das verimpfte Vakzin muss für den Betroffenen nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission zugelassen sein, heißt es auf der Corona-Informationsseite der Berliner Senatskanzlei.
Hinter dem Namen des jeweiligen Impfzentrums finden Sie das dort verimpfte Vakzin. Demnach wird BioNTech in der Arena Berlin, Messe Berlin, Flughafen Tegel und im Velodrom gegeben. Im Erika-Heß-Eisstadion erhalten Sie den Impfstoff von Moderna. AstraZeneca gibt es im Flughafen Tegel und Flughafen Tempelhof.
Wegen der sehr seltenen, aber lebensgefährlichen Thrombosen in Hirnvenen vor allem bei Frauen unter 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission, nur noch Menschen ab 60 Jahren mit dem Impfstoff von Astrazeneca zu impfen.Doch viele jüngere Menschen würden sich auch mit Astrazeneca impfen lassen, um endlich einen Schutz zu bekommen. Die Gesundheitsminister der Bundesländer haben deshalb beschlossen, dass sich Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich trotzdem mit dem Vakzin immunisieren lassen können, wenn sie dies unbedingt möchten. Voraussetzung ist zum einen, dass sie zu den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“) gehören. Zum anderen müssen die Impfwilligen eine solche Entscheidung gemeinsam mit dem impfenden Arzt treffen und nach einer ausführlichen Aufklärung und individuellen Risikoanalyse erklären, dass sie mit Astrazeneca geimpft werden wollen. Dies solle grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen undÄrzte erfolgen. „In den Impfzentren Berlins ist dies aufgrund des Beratungsbedarfs jedoch ausgeschlossen“, teilt die Senatsgesundheitsverwaltung mit.
Zwar ist der Impfstoff von Astrazeneca in Deutschland nur für Menschen ab 60 empfohlen, in der EU zugelassen ist er aber ab 18 Jahren. In Deutschland können sich unter-60-Jährige mit Astrazeneca impfen lassen, nach ausführlicher Aufklärung von ihrem Arzt Manche Ärzt/innen lassen sich in dem Aufklärungsbogen schriftlich bestätigen, dass sie aus der Haftung für den Einsatz des Impfstoffes außerhalb der Empfehlung der Ständigen Impfkommission entlassen seien. Bedeutet das, dass die Ärztinnen und Ärzte damit generell nicht haften, wenn mit dem Impfstoff etwas schiefgeht und es unerwünschte Nebenwirkungen gibt? Eine genereller Haftungsausschluss per Vertrag ist nicht möglich, stellt die Berliner Ärztekammer, die die berufsrechtliche Aufsicht für Ärztinnen und Ärzte innehat, klar. Bei zugelassenen und staatlich empfohlenen Impfstoffen haften Ärztinnen und Ärzte für eigene Fehler, zum Beispiel bei der Aufklärung oder weil sie bei der Verabreichung Fehler machen, zum Beispiel die falsche Menge spritzen oder den Impfstoff falsch injizieren. “Ärztinnen und Ärzte haften nicht für einen Produktfehler des Arzneimittels.” Diese auf eigene Fehler beschränkte Haftung entbinde die Medizinerinnen und Mediziner aber nicht davon, mögliche Nebenwirkungen für ihre Patienten abzuwägen und im konkreten Fall vorliegende Kontraindikationen für eine Impfung zu prüfen. Wenn Nebenwirkungen eines Arzneimittels aber heute noch nicht bekannt seien, bestehe für die Impfenden auch keine Möglichkeit, darüber aufzuklären oder diese in ihre Entscheidungen und mit einzubeziehen.
Wer haftet aber dann - oder muss der Geimpfte medizinische Behandlungen bei unerwünschten Nebenwirkungen oder heftigen Impfreaktionen selbst zahlen? “Nein, nach unserem Kenntnisstand haftet in diesem Fall das jeweilige Land”, teilt die Berliner Ärztekammer mit. So sieht es auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG): „Empfehlen die Länder auf Grundlage des STIKO-Beschlusses die Impfung von Astra Zeneca (also Impfung empfohlen ab 60 Jahre sowie nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch unter 60 Jahren), dann haften die Länder, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten.“
Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz), heißt es beim BMG. “Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land.”
Sollten die Probleme wegen einer fehlerhaften Produktion auftreten, komme auch eine Haftung unter anderem des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. “Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs”, teilt das BMG mit.
Auch in den Praxen gilt die Priorisierung, also die Richtlinie der Ständigen Impfkommission (Stiko) beim RKI noch: Solange Vakzine knapp sind, soll die Reihenfolge beibehalten werden. Zunächst wären also jene Plus-80-Jährigen dran, die noch keinen Termin im Impfzentrum wahrnehmen konnten. Danach müssten die Praxen, grob vereinfacht, Impfungen nach Alter und Vorerkrankung anbieten. Aber: Die Ärzte kennen ihre Patienten oft, sie können besser Jüngere mit chronischen Krankheiten berücksichtigen, als dass über die Einladungen in die Impfzentren möglich war.
Und vor allem kann von der Reihenfolge abgewichen werden, „wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um den Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden“, wie es in der entsprechenden Verordnung heißt. Das gilt zwar für Impfzentren und Hausärzte gleichermaßen, doch in den Praxen dürfte das zügiger getan werden: Ist abends noch Impfstoff (aus geöffneten Fläschchen) übrig, werden die versorgt, die wollen – auch Jüngere.
Nein. Auch Ärzte müssen sich an die geltenden Priorisierungen halten. Die wichtigsten Kriterien sind dabei das Alter, mögliche Vorerkrankungen sowie die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen. In Berlin werden laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) derzeit Menschen aus der Prioritätsgruppe eins und zwei geimpft, die Altersgrenze liegt entsprechend noch bei 70 Jahren. In den Praxen geht der Impfstoff von Biontech und Moderna also vorzugsweise an Angehörige dieser Kohorte.
Allerdings kann von der Reihenfolge abgewichen werden, „wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um den Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden“, wie es in der Verordnung heißt. Das bedeutet: Ist Impfstoff übrig, werden die versorgt, die wollen – auch Jüngere. Es kann sich also lohnen, beim Hausarzt zu hinterlegen, dass man sich gern kurzfristig mit Impfstoff von Biontech und Moderna impfen lassen würde, falls welcher übrig ist.
Anders sieht es für das Vakzin von Astrazeneca aus: Hier ist die Impfpriorisierung aufgehoben. Jeder, der will, kann sich mit Impfstoff immunisieren lassen. Wegen der sehr seltenen, aber lebensgefährlichen Thrombosen in Hirnvenen vor allem bei Frauen unter 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission Astrazeneca nur Menschen ab 60 Jahren. Doch viele jüngere Menschen wollen sich dennoch mit Astrazeneca impfen lassen, um endlich einen Schutz zu bekommen - und können dies auch, nach intensiver Aufklärung durch den Arzt und individuelle Abwägung der Risiken.
Viele haben aber schon vor Ostern begonnen, Patienten einzuladen. Das waren durchweg Patienten, die nach der vom RKI empfohlenen Reihenfolge infrage kamen. Wenn sich nicht genug Patienten einer Praxis aus der aktuellen „Priorisierungsgruppe“ finden, können auch andere gefragt werden. Konkret heißt das: Bevor geöffnete Impfstoff-Fläschchen restlos genutzt werden, kann der Arzt jüngere Patienten impfen, als an jenem Tag regulär vorgesehen war.
Deshalb melden sich jüngere Berliner ohne Vorerkrankungen bei ihren Hausärzten mit der Bitte, sie im Fall übrigbleibender Impfstoff-Dosen anzurufen, um zügig vorbeizukommen. Allgemein lohnt sich es wohl aber erst, die Praxis um die Ecke nach einer Impfung zu fragen, wenn klar ist, dass Berlin über ausreichend viel Impfstoff verfügt. Die für die Praxen zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) wird darüber informieren.
Prinzipiell können sich Menschen in Berlin in jeder Praxis impfen lassen – unabhängig davon, ob sie dort vorher Patient waren oder nicht. Allerdings dürften die Chancen auf eine Impfung in einer fremden Praxis oft schlechter stehen. Etwa berichten einige Mediziner, dass sie mehrere Listen führen: Von eigenen Patienten, die einer Priorisierungsgruppe angehören, von eigenen Patienten, die ohne Priorität geimpft werden wollen und eine letzte Liste fremder Patienten, die eine Impfung wünschen.
Um Impfwilligen, gerade auch Menschen ohne eigenen Hausarzt, bei der Terminsuche zu helfen, hat die KV Berlin nun eine Liste mit Praxen herausgegeben, die angeben, auch Nicht-Bestandspatienten mit Astrazeneca zu impfen und sich bereit erklärt haben, dass ihre Daten veröffentlicht werden. Sie ist auf der Website der KV im Bereich „Für Patienten“” zu finden.
56 Praxen sind bisher auf der Liste. Unter den Impfmedizinern sind viele Hausärzte, aber auch Gynökologen, Chirurgen oder Hals-Nasen-Ohrenärzte.
Die KV gibt an, die Liste von Montag bis Freitag einmal täglich zu aktualisieren. Gelistet würden nur Praxen, die von sich aus um die Aufnahme in die Tabelle gebeten hätten.
Impfwillige sollen Praxen dabei am besten per Telefon oder E-Mail kontaktieren. “Vorbeizugehen, um nachzufragen, führt zu erheblichen Störungen im Praxisbetrieb und ist insbesondere vor dem Infektionsgeschehen nicht ratsam“, sagt eine KV-Sprecherin.
Bisher nicht. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte in einer Allgemeinverfügung vom 31. März die Apotheken angewiesen, „Impfstoffe gegen Covid-19 ausschließlich an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztpraxen abzugeben“, also an Kassenärzte.
Die Begründung für den Ausschluss der Privatmediziner waren begrenzte Liefermengen, wie auch ein BMG-Sprecher auf Anfrage bestätigte. „Apotheken sollen nur Bestellungen von den Vertragsarztpraxen entgegennehmen, die sie mit Praxisbedarf versorgen.“ Erst in einem nächsten Schritt sollten dann „alle Ärztinnen und Ärzte, insbesondere auch die ambulant privatärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte, die Impfstoffe über Apotheken beziehen können“. Zeitpunkt ungewiss.
Einige Privatärzte klagen gegen diesen Ausschluss. Tatsächlich ist die Menge der durch die Regelung ausgegrenzten Privatärzte und Patienten überschaubar. Nur etwa 15.000 rein privat praktizierende Mediziner gibt es nach Angaben des Privatärztlichen Bundesverbandes (PBV) in Deutschland, etwa die Hälfte wolle sich an den Corona-Impfungen beteiligen. Wie viele davon hausärztlich tätig sind, ist nicht bekannt. Und auch bei der Zahl der Patientinnen und Patienten, die allein durch Privatmediziner versorgt werden, muss der Verband passen.
In Berlin werden Betriebsärzte im Mai beginnen, einzelne Belegschaften gegen Sars-Cov-2 zu impfen. Zuerst seien entsprechende Impfeinsätze bei Bayer und der Deutschen Bahn geplant. Das erfuhr der Tagesspiegel von Ärzten und aus Senatskreisen.
Für die Deutsche Bahn (DB), deren Zentrale sich am Potsdamer Platz befindet, arbeiten in Berlin mehr als 22.000 Beschäftigte. Zum größten Arbeitgeber der Hauptstadt gehört auch die Berliner S-Bahn.
Für den Pharmakonzern Bayer sind in Berlin 5000 Mitarbeiter tätig, die meisten davon im Weddinger Werk. Zudem soll in mindestens einem weiteren Großunternehmen bald gegen das Coronavirus geimpft werden.
Eine DB-Sprecherin teilte mit, dass das Unternehmen wie bekannt an zehn Standorten interne Impfzentren plane - die ersten entstünden in München und Nürnberg.
Dem Tagesspiegel berichteten in den vergangenen Tagen zahlreiche Großunternehmen in Berlin und Umgebung, dass deren Betriebsärzte sich auf Impfeinsätze vorbereitet hätten - darunter Siemens, Daimler, Rolls Royce, die Stadtreinigung BSR sowie die ebenfalls landeseigenen Berliner Verkehrsbetriebe BVG.
Firmenübergreifender Tenor: Die Betriebsärzte seien bereit, es fehle aber noch der Impfstoff.
Ja, aber es ist schwieriger geworden. Ursprünglich hatte der Senat für pflegebedürftige Personen mit einer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit, die „trotz des Transporthilfeangebots den Weg zum Impfzentrum“ nicht bewältigen können, eine Impfung zuhause durch ein mobiles Impfteam angeboten. Diese Regelung wurde jetzt durch die Senatsgesundheitsverwaltung gekippt. Nun sollen die Hausärzt:innen eine solche Impfung im Rahmen eines Hausbesuches durchführen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin sei darüber informiert, „dass Impfungen immobiler Personen durch die Hausarztpraxen erfolgen sollen und muss dies nun entsprechend mit den Praxen auf den Weg bringen“, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Dies sei ja auch bei allen anderen Schutzimpfungen, wie etwa der saisonalen Grippeimpfung, „selbstverständlich Bestandteil des kassenärztlichen Sicherstellungsauftrages.“
Bei der KV Berlin reagierte man überrascht. „Es ist uns nicht bekannt, dass die Aufgaben der mobilen Impfteams auf die Hausarztpraxen übertragen wurden.“ Doch davon unbenommen können die aktuell impfenden Hausarztpraxen auch im Rahmen von Hausbesuchen diejenigen ihrer immobilen Bestandspatient:innen impfen, die laut Impfverordnung derzeit prioritär geimpft werden.
Das heißt: Am besten sprechen die immobilen Impfberechtigten oder deren Angehörige den Hausarzt an und bitten um einen Hausbesuch für die Impfung. Während des Impftermins sollten alle anwesenden Personen zumindest einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, im besten Fall eine FFP2-Maske, tragen.
Außerdem solle die Wohnung vorab und während des Termins stets durchgelüftet werden. Zum Schluss wird empfohlen, dass die begleitende Person die geimpfte Person mindestens 15 Minuten beobachtet, um rasch auf mögliche Nebenwirkungen reagieren zu können.
Zwar sind in Berlin alle Heimbewohner:innen, die das wollten, zweimal geimpft, aber viele Einschränkungen bestehen noch immer. Aber langsam lockert die Senatsgesundheitsverwaltung die Regeln. Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Einrichtungen können nun im Inneren der Einrichtung täglich statt einer Stunde nun für zwei Stunden von einer Person Besuch empfangen. Auf dem Außengelände des Pflegeheims darf jede:r Bewohner:in täglich für zwei Stunden von bis zu zwei Personen Besuch empfangen.
Zudem hat die Behörde den Einrichtungsleitungen, die allzuoft aus Übervorsichtigkeit strengere Besuchsregeln durchgesetzt haben, die Kompetenz darüber entzogen. Im Fall einer Covid-19-Infektion in einer Einrichtung darf nur noch das jeweilige Gesundheitsamt Besuchsverbote oder -beschränkungen verhängen.
Viele Pflegeheime, wie zum Beispiel die Caritas Altenhilfe, die in Berlin acht Pflegeheime betreibt, aber wollen weitergehende Lockerungen. Am meisten ärgern sich die Verantwortlichen bei der Caritas-Altenhilfe darüber, dass sie schon vor Wochen ein an die neuen Bedingungen angepasstes Schutzkonzept entwickelt haben, was aber bisher zu keinerlei Reaktionen bei den zuständigen Behörden geführt habe.
Die Senatsgesundheitsverwaltung verwies nach einer Anfrage des Tagesspiegel auf die Mitte März beschlossenen Lockerungen für die Einrichtungen. Danach dürfen etwa Gruppenangebote wie Singen, Tanzen, Theater und Sport in geschlossenen Räumen mit einer Obergrenze von bis zu zehn Personen und bei Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder stattfinden.
Menschen mit vollständigem Impfschutz haben die gleichen Rechte wie andere mit einem aktuellen negativen Testergebnis. Wer bereits beide Impfungen hinter sich hat, kann in Berlin den Einzelhandel abseits des täglichen Bedarfs sowie die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Friseur- oder Kosmetiksalons ohne negativen Test besuchen. Die Regel soll unabhängig vom verabreichten Impfstoff gelten, tritt aber erst ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung in Kraft. Inbegriffen ist auch der Besuch in Museen oder Ausstellungen, für die aktuell noch eine Testpflicht gilt.
Berliner:innen, die gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind, müssen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten. Für sie gilt eine Pflicht zur Absonderung nur dann, wenn sie selbst nach dem Kontakt Symptome aufweisen.
Ausgenommen von der Lockerung der Quarantäneregelung ist das Krankenhauspersonal. Für Mitarbeiter:innen in Alten- und Pflegeeinrichtungen entfällt die Quarantäne hingegen, wenn sie genesen oder geimpft sind. Gleiches gilt für die Bewohner:innen der Einrichtungen.