Natalia S. war 14, als sie von der U-Bahn-Station Neukölln die Treppe hochging und ihr ein fremder Mann an den Hintern fasste. Sowas passiert täglich in Deutschland. Fast jede zweite Frau ist hier schon einmal Opfer sexualisierter Belästigung geworden, ergab eine repräsentative Umfrage des Instituts Yougov aus dem Jahr 2017. Anzügliche Blicke in der U-Bahn, Begrabschtwerden beim Feiern – das sind keine Einzelfälle.
In den vergangenen Jahren haben Frauen immer wieder öffentlich über Übergriffe gesprochen, sich selbst als Opfer geoutet, ihre Scham überwunden, alte Wunden wieder aufgerissen. Eine Debatte mit Folgen ist daraus nie erwachsen. #Aufschrei und #MeToo haben nicht gereicht. Die Anklage mutiger Frauen trifft auf das Schweigen der Männer. Wie lässt es sich brechen?
Der Tagesspiegel hat daher nicht nur Frauen gesucht, die von ihren Erlebnissen berichten, sondern auch Männer, die ihr eigenes Verhalten reflektieren.
Die Berichte der Männer darin sind keine Abbitte, aber der Beginn von etwas Neuem: Ehrlichkeit. Nicht jeder Mann ist ein Macho, nicht jeder Mann schläft aus Profilierungsgründen mit vielen Frauen und prahlt damit, nicht jeder Mann wird übergriffig. Trotzdem geht Belästigung hauptsächlich von Männern aus – 98 Prozent der Tatverdächtige bei sexueller Belästigung sind männlich. Die Gründe dafür sind erforscht und reichen tief hinein in den kulturellen Code unserer Gesellschaft – und da wird es kompliziert.
Männer haben ein Gefühl, was die Gesellschaft von ihnen erwartet. „Die Polarisierung von Stereotypen ist ein Problem“, sagt Monika Schröttle. Die Soziologin leitet seit Jahren Studien, die sich mit sexualisierter Gewalt an Frauen und Männern beschäftigen. „Wir können das Problem nicht lösen, wenn Männern nicht erlaubt wird, nicht männlich zu agieren“, sagt sie.
In dem Buch „Warum Feminismus gut für Männer ist“ beschreibt der Genderforscher Jens van Tricht, dass das, was unseren Vorstellungen nach „männlich“ und „weiblich“ ausmacht, vor allem von der Gesellschaft geprägt wird. Männer sollen stark und dominant sein. Sie sollen Frauen beschützen und sich selbst verteidigen können. Männer sollen durchsetzungsfähige Macher sein. Es wird eher akzeptiert, wenn Männer Gewalt ausüben, weil das „männlich“ ist. Außerdem, so schreibt es van Tricht: „Männer lernen, Frauen als Lustobjekt zu sehen, auf das sie ein Anrecht haben, und dass grenzüberschreitendes Verhalten zum Mann-Sein dazu gehört und somit von ihnen erwartet wird.“
Frauen dagegen wird unter anderem vermittelt, sie sollen möglichst nett, freundlich und verständnisvoll sein. Die Gesellschaft erwartet, dass sie viel auf ihr Aussehen achten. Sie sollen nicht frech sein oder laut, stattdessen brav und nicht auffallen. Die perfekte Opferrolle.
Es gibt keine allgemeingültige Definition von sexualisierter Belästigung. Die werde es auch nie geben, weil es immer auf das Empfinden des Opfers ankomme, sagt die Soziologin Schröttle. Immerhin: Seit Ende 2016 gilt sexuelle Belästigung als eigener Straftatbestand. Die Dunkelziffer von nicht angezeigten Fällen ist hoch. Wie hoch, weiß niemand so genau. Und doch zeichnen die Statistiken des Bundeskriminalamtes ein deutliches Bild.
Aber inwiefern tragen extreme Rollenbilder dazu bei, dass es Sexismus und sexualisierte Belästigung in Deutschland gibt? Wenn Männer in Umkleidekabinen ungehindert abfällig über Frauen sprechen, führt das dazu, dass sie Frauen im nächsten Schritt abwertend behandeln? Und wäre das anders, wenn sie in der Kabine von anderen Männern für ihre Aussagen kritisiert würden?
Auf jeden Fall machen sich Männer durch ihr stillschweigendes Akzeptieren von Sexismus und Gewalt am Unrecht mitschuldig, so schreibt es van Tricht, auch wenn die meisten Männer keine Gewalttaten begingen. „Viele Männer äußern sich nur ungern darüber, wenn sie Zeuge von Gewalt gegen Frauen geworden sind, vor allem, wenn es sich bei dem Aggressor um einen Freund, Kollegen, Mannschaftskameraden oder Verwandten handelt“, schreibt van Tricht. Das ist menschlich und trifft auch auf Frauen und andere Gruppen zu, die sich nicht trauen, Menschen für ihr Verhalten zu kritisieren. Trotzdem ist genau diese Kritik notwendig.
In seinem Buch entwirft er eine Pyramide, zuoberst stehen jene Taten, gegen die sich die Gesellschaft besonders vehement auflehnt. Ganz unten steht Sexismus. Darüber stehen ungewollte Berührungen, zu Missbrauch, Vergewaltigung. Mord hat van Tricht an die Spitze gestellt. In Deutschland sind Missbrauch und Vergewaltigung inzwischen gesellschaftlich geächtet. Dabei sind Vergewaltigungen in der Ehe erst seit 1997, seit gerade einmal 23 Jahren, Straftatbestand im Strafgesetzbuch.
Die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes zeigt: Die Täter sind nahezu ausschließlich männlich – sowohl bei sexueller Belästigung wie auch bei anderen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
„Belästigende Männer“, sagt Sozialwissenschaftlerin Schröttle, „wissen sehr genau, wenn sie eine Grenze überschreiten.“ Beispielsweise, wenn sie als Chef einer Mitarbeiterin zu nahe kommen. „Die Männer, die sagen, sie trauen sich nicht mehr mit Frauen in den Aufzug, weil ihnen etwas vorgeworfen werden könnte, sind eher welche, die zu Belästigung tendieren.“ Oft würden Männer subtil vorgehen und Frauen belästigen, von denen sie wenig Widerstand erwarten. Praktikantinnen, schüchterne Frauen, Frauen mit Behinderung.
Seit Ende 2016 ist sexuelle Belästigung ein eigener Straftatbestand, § 184i im Strafgesetzbuch (StGB). So heißt es dort: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.“
Weitere Straftaten gegen die „sexuelle Selbstbestimmung“, wie der strafrechtliche Überbegriff lautet, finden sich im Gesetz in den Paragraphen 174 bis 184j, StGB. Darunter fallen schwere Fälle wie sexueller Missbrauch und Vergewaltigung, aber auch die Straftatbestände Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses (§§ 183, 183a StGB). Im Gesetz heißt es dazu: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Auch Beleidigungen können eine sexuelle Grundlage haben. Dann fallen sie unter Umständen unter den Straftatbestand der Beleidigung in Paragraph 185 StGB.
Viele Frauen schrecken vor einer Anzeige und dem darauf folgenden Prozess zurück, weil er belastend sein kann. Sollte die Betroffene sich für eine Anzeige entscheiden, so rät Anwältin Christina Clemm so schnell wie möglich zur Polizei zu gehen oder eine Anzeige im Internet zu stellen. „Wichtig ist, dass sie [die Betroffene], wenn sie Sorge um ihre Sicherheit hat, nicht ihre private Adresse angibt, sondern beispielsweise die ihres Arbeitgebers“, sagt Clemm. Denn der Beschuldigte hat das Recht auf Akteneinsicht. Und in der Akte ist die Adresse zu finden. Jede Betroffene solle sich direkt nach der Situation alle Details notieren und gegebenenfalls Beweise wie Fotos sicherstellen, sagt Clemm weiter. „Die Polizei kann den Täter möglicherweise durch Personenbeschreibung oder Videoüberwachung finden.“
Sollte es dann zu einem Gerichtsprozess kommen, steht es, wie häufig bei Sexualdelikten, Aussage gegen Aussage. Dann überprüft das Gericht, welcher Aussage gefolgt werden kann. Etwa, ob es ein Motiv der Falschbezichtigung oder Wahrnehmungsprobleme gibt. „Bei sogenannten Fremdtätern ist eine Chance auf Verurteilung nicht gering, wenn hinreichend Beweise hinsichtlich der Identitätsfeststellung vorliegen“, sagt Clemm.
„Ganz ersparen werden wir den Prozess den Betroffenen nicht können“, sagt Clemm. Wichtig wäre, die Verfahren schneller zu beenden. „Wir bräuchten viel mehr Kapazitäten dafür bei den Ermittlungsbehörden und in der Justiz und bessere Ausbildung und Fortbildung. Es gibt zu wenig Wissen über das Ausmaß, Täterstrukturen, Traumatisierung und sonstige Folgen der Taten.“
Ein weiterer großer Faktor, der sexualisierte Belästigungen begünstigt, ist die Unwissenheit derer, die nicht belästigen. Die Männer, die selbst nicht belästigen, sind oft nicht für das Thema sensibilisiert. Während Frauen in Selbstverteidigungskurse geschickt werden, Pfefferspray geschenkt bekommen und mit Freundinnen Strategien entwerfen, um beim Feiern nicht belästigt zu werden, haben nicht-belästigende Männer damit wenig Berührungspunkte. Oft sind es bestimmte Orte, die Frauen nachts alleine meiden, während Männer darüber nicht nachdenken müssen. Auch in Berlin gibt es Hotspots, an denen besonders viele Übergriffe stattfinden.
Sexualisierte Belästigung geschieht oft unbemerkt von Dritten. Ein Mann kann in der Disko einer Frau an den Po fassen, ohne, dass es Nebenstehende mitbekommen. Wenn in der Erziehung, der Schule und den Medien nicht thematisiert wird, wo sexualisierte Gewalt beginnt und welche psychischen Langzeitfolgen sie für die Betroffenen hat, nehmen Männer eigene Fehler und die anderer Männer außerdem seltener wahr. Nach Aufschrei und #MeToo war die Verwunderung vieler Männer über die Dimension des Problems groß. Die von Frauen nicht.
Frauen wiederum wissen oft nicht, was sie im Fall einer Belästigung tun sollen. Beziehungsweise wann es sich überhaupt um eine Belästigung handelt. Bei einer Instagram-Umfrage im Rahmen dieser Recherche über den Tagesspiegel-Account gab es ein außergewöhnlich großes Feedback von jungen Frauen, die sich Berichterstattung zu diesem Thema wünschten und ihre Erfahrungen teilten.
Trotzdem konnten weder diese Frauen noch weitere Interviewpartner und Partnerinnen sagen, was genau sexualisierte Belästigung ist, ab wann sie strafbar ist und wann sie etwas dagegen sagen dürfen. Der Sexualkundeunterricht in Schulen beschränkt sich oft darauf, wie Sexualität und Verhütung praktisch funktioniert, thematisiert aber selten gesellschaftliche Rollenbilder, sexuellen Konsens oder sexualisierte Belästigung.
Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend schreibt in einer Studie: „Sexismus ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der Übergriffigkeit und Herabwürdigung des anderen Geschlechts.“
Dazu heißt es auf der Homepage des Familienminsteriums: „Sexuelle Belästigung reicht von weniger schwerwiegenden Formen wie Anstarren, anzüglichen Bemerkungen oder Belästigungen per Telefon oder im Internet über unerwünschte sexualisierte Berührungen, sexuelle Bedrängnis bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen. Je nach Form, Kontext und Ausmaß können sexuelle Belästigungen strafbare Handlungen sein, zum Beispiel Beleidigung, sexuelle Nötigung oder Nachstellung.“
Es gibt also viele Formen von sexueller Belästigung, aber nur wenige sind strafbar. Anzügliches Anstarren oder unangebrachte Komplimente beispielsweise sind gesellschaftlich nicht erwünscht, können aber nicht angezeigt werden. Allerdings kann ein sexistischer Witz gegenüber einer Arbeitskollegin zu arbeitsrechlichen Konsequenzen führen, zum Beispiel zu einer Abmahnung – ganz zu schweigen davon, dass er Kolleginnen den Tag versaut.
Die Berliner Strafrechtsanwältin Christina Clemm vertritt vor Gericht regelmäßig Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Sie sagt dazu: „Meines Erachtens brauchen wir nicht weitere Straftatbestände, es muss nicht immer alles strafbar sein. Sexuelle Belästigung und Sexismus müssen vor allem gesellschaftlich bekämpft werden.” Es gebe viele belästigende Situationen, die weit unterhalb einer Straftat geschehen. Deshalb brauche es auch bei den Männern ein großes Umdenken, immerhin gehe Sexismus und Gewalt gegen Frauen vor allem von Männern aus. „Das Strafrecht ist die ultima ratio, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Letztlich brauchen wir aber eine klare gesellschaftliche Meinung die beinhaltet, dass wir bestimmtes Verhalten nicht dulden.“
Clemm differenziert klar zwischen den beiden Begriffen: „Sexuelle Belästigung ist der rechtliche Ausdruck. Sexualisierte Gewalt wäre aber der richtige Ausdruck.“ Denn es gehe nicht um Sex, sondern um eine massive Erniedrigung durch sexuelle Handlungen. Deshalb, so erklärt die Anwältin, würde dieser Begriff von Opferschutzverbänden und Feministinnen genutzt.
Diese kann durch Blicke, Worte, das Missachten der persönlichen Distanz geschehen, sie muss nicht immer strafbar sein. Und genau dort beginnt die Grauzone, bei der sich viele Frauen nicht trauen, etwas zu sagen. Wenn sie in öffentlichen Verkehrsmitteln angestarrt oder von Kollegen im Büro berührt werden, sagen sie oft nichts, obwohl sie sich dadurch unwohl fühlen.
„Niemand möchte der Außenseiter sein, die Spaßbremse, die jemanden in der Gruppe kritisiert“, sagt Schröttle. Dafür brauche es Mut. Aber oft seien andere in der Gruppe froh, weil sie zum Beispiel sexistische Witze auch nicht lustig fänden. „Wenn einer damit beginnt, ist schon sehr viel geholfen. Potentielle Täter belästigen zumindest nicht in der Gegenwart anderer, wenn sie wissen, dass sie dafür geächtet werden.“ Sowohl Männer als auch Frauen können Ungleichbehandlungen also verhindern, indem sie vermeintliche Kleinigkeiten ansprechen.
Frauen haben den Anfang gemacht. Wo bleibt der Aufschrei der Männer?
LARA Krisen- und Beratungszentrum Das Zentrum bietet persönliche und telefonische Beratung und Krisenintervention für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen in Berlin, aber auch E-Mail-Beratung und Kurzzeittherapie, auch in Gruppen. Außerdem gibt es Rechtsberatung sowie eine Begleitung bei Anzeige und Prozess. Die Angebote sind kostenlos und auf Wunsch anonym.
Website: lara-berlin.de
Telefon: 030 216 88 88
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Das bundesweites Beratungsangebot richtet sich an Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung unterstützt – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.
Website: hilfetelefon.de
Telefon: 08000 116 016
Opfer-Telefon Weisser Ring e. V. Der Weisse Ring e. V. bietet Opfern von Verbrechen, Kriminalität und Gewalt, aber auch sexueller Belästigung emotionale Unterstützung, klärt sie über ihre Rechte auf und verweist auf weitere Hilfeangebote. Das Opfer-Telefon des Weissen Rings ist täglich zwischen 07.00 und 22.00 Uhr zu erreichen.
Website: weisser-ring.de
Telefon: 116 006
Beratungsstellen des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Im Bundesverband der Frauenberatungsstellen sind rund 200 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen zusammengeschlossen. Sie leisten in Deutschland den hauptsächlichen Anteil der ambulanten Beratung und Hilfestellung für weibliche Opfer von Gewalt. Auf der Webseite findet man Beratungsstellen im eigenen Umkreis.
Website: frauen-gegen-gewalt.de
Tauwetter
Tauwetter bietet Beratungen für männliche Opfer von sexualisierter Gewalt an. Beratungen finden per Telefon, per Brief oder Mail oder im direkten Gespräch statt. Bei Tauwetter beraten Männer und Frauen. Die offene Erstberatung führt aber immer ein Mann durch, der Telefondienst wird abwechselnd von allen in der Beratung tätigen Mitarbeitenden durchgeführt.
Website: tauwetter.de
Telefon: 030 693 80 07
Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden!”
Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet deutschlandweit ein kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Menschen, die therapeutische Hilfe suchen, weil sie sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und darunter leiden.
Website: kein-taeter-werden.de
Telefon: 030 450 529 450
Hilfeportal Sexueller Missbrauch
Auf den Seiten des Hilfeportal Sexueller Missbrauch findet sich eine Übersicht mit Beratungsstellen in ganz Deutschland, die mit erwachsenen Sexualstraftätern arbeiten. Auch zwei Stellen in Berlin sind dabei. (Stand: 2019)
Hier geht es zur Übersicht.
Wie man ein Verbündeter gegen sexualisierte Gewalt wird, erklärt das Netzwerk „Unser Campus“ in diesem Artikel.