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Wer will deckeln, wer investieren?

Mieten und Wohnen in Berlin - das versprechen die Parteien

Steigende Mieten, fehlender Wohnraum. Was kann die Stadt dagegen tun? Die Analyse der Wahlversprechen zeigt, wie die Berliner Parteien das wohl größte Problem der Stadt lösen wollen.
Steigende Mieten, fehlender Wohnraum. Was kann die Stadt dagegen tun? Die Analyse der Wahlversprechen zeigt, wie die Berliner Parteien das wohl größte Problem der Stadt lösen wollen.

Die Mieten steigen, viele Berliner:innen bangen: In Berlin herrscht Wohnungsmangel. Seit 2016 sind die Bestandsmieten um 42 Prozent angestiegen – so stark wie nirgendwo sonst in Deutschland. Der rot-rot-grüne Senat versuchte zuletzt, dem Problem mit dem sogenannten Mietendeckel zu begegnen und ließ Anfang 2020 die Mieten einfrieren. Mieter:innen atmeten auf, Investoren reagierten verärgert bis verschreckt.

Im April 2021 flog der Deckel: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte den Berliner Mietendeckel für nichtig. Die Stadt habe keine Befugnis, denn die Kompetenz für ein solches Gesetz liege beim Bund. Der Deckel ist also gescheitert, Wohnen in Berlin wird wieder teurer.

Wie wollen die Parteien dem wohl dringlichsten Problem der Stadt begegnen? Und wie stehen sie zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen und co. enteignen“? Wir haben die Antworten der Wahlhilfe „Berlin-O-Mat“ auf Thesen zum Thema Wohnen analysiert.

Inhaltsverzeichnis:

#1
Berlin sollte große Wohnungsunternehmen enteignen

Der Klimaschutz betrifft nicht nur Bereiche wie Verkehr oder Umwelt. Letztendlich kann diese Frage jedes politische Ressort berühren. Sollte man also alle Entscheidungen konkret auf Klimafolgen prüfen?

Das sagen die Parteien

CDU
Grüne
SPD
Linke
FDP
AfD

Durch Enteignungen entsteht kein einziger Quadratmeter an neuem Wohnraum. Um Mieten stabil zu halten oder zu senken, müssen wir vor allem mehr, schneller und kostengünstiger bauen und den schwarzen Schafen am Wohnungsmarkt Grenzen setzen. Unabhängig von der wohnungspolitischen Wirkungslosigkeit von Massen-Enteignungen würden die zu erwartenden Milliarden-Entschädigungen den Landeshaushalt über Jahre sprengen.

Wir wollen, dass 50 Prozent der Berliner Wohnungen gemeinwohlorientiert angeboten werden. Dafür machen wir mit dem Mietenschutzschirm ein Angebot. Vermieter*innen, die sich an gemeinwohlorientierten Kriterien wie Mietenmoratorium und fairer Wiedervermietung orientieren, erhalten besondere Förderung und Vorteile. Wir wollen dafür auch den Druck durch den Volksentscheid nutzen und werden das Instrument der Vergesellschaftung als letzte Möglichkeit erst vom Tisch nehmen, wenn der Schirm aufgespannt ist.

Enteignungen sind für uns nicht der richtige Weg, um die Frage des bezahlbaren Wohnens zu lösen. Stattdessen treiben wir den Wohnungsbau in Berlin zügig voran. Das können wir nur gemeinsam mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, aber auch privaten Wohnungsunternehmen.

Große Immobilieninvestor:innen und Wohnungskonzerne bauen in der Regel wenig oder am Bedarf vorbei, erhöhen die Miete, verdrängen Mieter:innen und spekulieren mit Wohnraum. Sie gehören vergesellschaftet. Deshalb kämpfen wir für die Vergesellschaftung der großen Immobilienkonzerne und deren Überführung in öffentliches Eigentum unter demokratischer Kontrolle und Verwaltung. Wir unterstützen dafür das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“

Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ lehnen wir ab. Das Grundrecht auf Eigentum braucht in Berlin besonderen Schutz vor Enteignung und Vergesellschaftung. Wir fördern die Bildung von Eigentum bei möglichst vielen Menschen und schützen bereits erworbene Eigentumspositionen. Wir setzen auf bauen statt klauen.

Statt Enteignungsdebatten zu führen, die vom Versagen des rot-rot-grünen Senats in der Wohnungsbaupolitik ablenken sollen, müssen endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass in Berlin mehr Wohnungen gebaut werden können. Die Enteignung von Wohnungsunternehmen würde den Landeshaushalt mit dutzenden von Milliarden Euro belasten, ohne, dass eine einzige zusätzliche Wohnung gebaut würde. Dazu darf es nicht kommen.

#2
Das Zweckentfremdungsverbot sollte abgeschafft werden, Vermieter müssen selbst entscheiden dürfen, wie sie ihr Eigentum nutzen

Wohnraum den Wohnenden! Zweckentfremdung ist in Berlin verboten. Das Verbot gilt als Mittel, um spekulativen Leerstand und die Umnutzung etwa in Airbnb-Ferienwohnungen zu verhindern, damit die Zahl der Wohnungen, in denen Menschen wirklich wohnen können, nicht schrumpft.

Das sagen die Parteien

CDU
Grüne
SPD
Linke
FDP
AfD

Gerade in zentralen Lagen wurden Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt. Mit dem Zweckentfremdungsverbot haben wir unter unserer Regierungsbeteiligung von 2011 bis 2016 durchgesetzt, dass Wohnungen nicht durch Leerstand, Abriss oder Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnung zweckentfremdet werden, sondern den Mietern als Wohnraum verbleiben. Die Nutzung als Ferienwohnung oder zur Zimmervermietung ist seitdem nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

Das Zweckentfremdungsverbot ist ein wichtiges Instrument, um Wohnraum tatsächlich Mieter*innen zugänglich zu machen. Die Wohnungen in Berlin müssen fürs Wohnen da sein.

Die SPD hat schon 2014 durchgesetzt, dass die Umwandlung in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig ist. Das gilt auch für sehr aufwändige Modernisierungen. Die SPD will den verschärften Umwandlungsschutz in Berlin konsequent umsetzen und sich auf Bundesebene für ein grundsätzliches Umwandlungsverbot von Miets- in Eigentumswohnung in angespannten Lagen einsetzen.

Mitten in Berlin, der Stadt der Wohnungsnot, stehen Wohnungen aus spekulativen Gründen leer. Das ist kein Kavaliersdelikt. Denn: Eigentum verpflichtet! Wir wollen das Zweckentfremdungsverbot weiter verschärfen, um Leerstand effizienter zu ahnden und Abrisse zu erschweren. Zudem wollen wir die Zahl der Ferienwohnungen weiter reduzieren und den Wohnraum wieder den Berliner:innen zur Verfügung stellen.

Wir wollen das Zweckentfremdungsverbot abschaffen und Homesharing wieder uneingeschränkt zulassen. Den Wohnungsmarkt werden wir durch eine ambitionierte Neubauoffensive entlasten.

Nach einer Entspannung der Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt muss das mehrfach verschärfte Zweckentfremdungsverbot-Gesetz überarbeitet werden, um den Vermietern wieder mehr Handlungsspielraum zu geben. Dauerhafter Leerstand soll aber auch in Zukunft unterbunden werden.

#3
Der kommunale Wohnungsbesitz in Berlin sollte erhöht werden

Vergangene Woche kaufte Berlin 14.750 Wohnungen – für 2,46 Milliarden Euro. Knapp 370.000 Wohnungen besitzt Berlin nun, Ziel der Senatsverwaltung für Finanzen: Bis 2025 sollen es rund 400.000 sein. Der Senat will Wohnungen so preiswert halten, den Druck vom Markt nehmen. Welche Parteien würden diesen Kurs weiterverfolgen?

Das sagen die Parteien

CDU
Grüne
SPD
Linke
FDP
AfD

Der Kauf solcher Wohnungen muss zu festgelegten Konditionen und darf nicht um jeden Preis erfolgen. Ankäufe sollen zudem nur an ausgewählten Orten erfolgen, wo es strategisch Sinn ergibt, um die soziale Mischung zu sichern. Wichtigste Aufgabe ist und bleibt es, neuen Wohnraum zu schaffen, um Mietpreise stabil zu halten.

Wir wollen, dass 50 Prozent aller Wohnungen in Berlin in gemeinwohlorientierte Hände kommen. Dazu gehört auch ein steigernder Anteil kommunaler Wohnungen, den wir zum Beispiel durch Anwendung des Vorkaufsrechtes ausweiten wollen.

Die landeseigenen Wohnungen sind für die Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Berlin unverzichtbar. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen bis 2030 über 70.000 Wohnungen zusätzlich errichten, mindestens die Hälfte davon im Laufe der nächsten Legislatur bis 2026. Zudem werden die Wohnungsunternehmen Bestandswohnungen ankaufen. Mindestens 400.000 Wohnungen sollen schon im Jahr 2026 in öffentlicher Hand sein.

Wohnraum im öffentlichen oder gemeinwohlorientierten Besitz sichert dauerhaft bezahlbare Mieten für alle. Nach dem Beispiel Wien wollen wir den Anteil an kommunalem, genossenschaftlichem und sonstigem gemeinwohlorientierten Wohnungsbestand in den kommenden Jahren durch Ankauf, Vorkauf, Vergesellschaftung und Neubau erheblich ausweiten.

Wir arbeiten an der Eigentümer-Nation. Die eigenen vier Wände sind nicht nur ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Sie bieten auch schon vor dem Renteneintritt wirtschaftliche Sicherheit. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen Wohnungen auf landeseigenen Grundstücken neu bauen. Zudem sollen sie ein Konzept zur Mieterprivatisierung in ihrem Bestand vorlegen, sodass möglichst viele Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung erwerben können.

Der Kauf weiterer Wohnungen würde die Landeskasse mit erheblichen Beträgen zusätzlich belasten, ohne einen erkennbaren Mehrwert für alle Berliner zu schaffen. Besser, als Geld für bestehende Wohnungen auszugeben, wäre es, Geld in den Bau neuer Wohnungen zu lenken und die Voraussetzungen für schnelleres Bauen zu schaffen.

#4
Berlin sollte mehr Geld für klimaneutrale Gebäudesanierungen bereitstellen

Gebäude verursachen 43 Prozent des CO2-Ausstoßes in Berlin – sei es durch Beheizung, Warmwasser oder Belüftung. Sanierungen können Häuser nach Angaben der Bundesregierung mindestens 45 Prozent energieeffizienter machen. Das Einsparungspotenzial ist also da, aber die Sanierungen kosten auch Geld. Bis 2045 soll laut der Regierung „Klimaneutralität im Bereich Gebäude“ erreicht sein. Was wollen die Berliner Parteien dazu beitragen?

Das sagen die Parteien

CDU
Grüne
SPD
Linke
FDP
AfD

Mit der energetischen Sanierung der öffentlichen Gebäude übernimmt das Land Berlin eine wichtige Vorbildfunktion. Die landeseigenen Gebäude müssen in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung regenerativer Energiequellen, Klimaschutz und nachhaltiges Bauen für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein. Sie demonstrieren, dass die klima- und umweltpolitischen Ziele im Einklang mit Kosteneffizienz und Funktionalität von Baumaßnahmen umgesetzt werden können.

Um die Klimaziele Berlins zu erreichen, müssen wir noch deutlich stärker die energetische Modernisierung von Gebäuden voranbringen. Die Kosten dürfen dabei nicht allein auf Mieter*innen abgewälzt werden. Stattdessen setzen wir uns für eine faire Kostenverteilung im Sinne eines Drittelmodells zwischen den Mieter*innen, den Vermieter*innen und der öffentlichen Hand ein.

Der Energiebedarf der Berliner Gebäude ist aktuell für rund 40 Prozent der klimarelevanten Emissionen in Berlin verantwortlich. Hier liegt deshalb einer der Schwerpunkte unserer Klimapolitik für Berlin. Wir wollen, dass neue Stadtquartiere künftig ihren Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität leisten. Der weitaus größte Teil unserer Stadt besteht jedoch aus Bestandsgebäuden. Viele müssen deutlich energieeffizienter werden. Um Kosten zu sparen, setzen wir möglichst auf serielle, standardisierte Sanierungen. Durch eine Energieberatungsoffensive sowie zusätzliche Landesförderprogramme wollen wir die Sanierungsrate im Gebäudebestand systematisch erhöhen.

Der Gebäudesektor ist für etwa die Hälfte der CO2-Emissionen verantwortlich, das ist eine zentrale Herausforderung. Wir wollen die Sanierungsrate von Gebäuden in Berlin auf mindestens zwei Prozent pro Jahr erhöhen. Öffentliche Gebäude sollen eine Vorreiterrolle bei der energetischen und ökologischen Sanierung spielen.

Die These ist zu unspezifisch. Bei anstehenden Sanierungen öffentlicher Gebäude müssen die geltenden Standards umfassend erfüllt werden. Hierfür sind Haushaltsmittel in bedarfsgerechtem Umfang bereitzustellen. Eine über die Bundesförderung hinausgehende Förderung der Sanierung anderer Gebäude aus Mitteln des Landes Berlin scheint nicht sinnhaft und lehnen wir ab.

Sofern sich eine Gebäudesanierung langfristig durch die eingesparten Energiekosten amortisiert und der Denkmalschutz dem nicht entgegensteht, sollte eine energetische Sanierung z.B. durch die Bereitstellung kostengünstiger Kredite über KfW oder IBB gefördert werden. Zusätzliches Geld des Senats ist dafür nicht erforderlich.

#5
Bestehende Kleingärten sollten erhalten und wo möglich erweitert werden

Noch bleiben die Laubenpieper vom Platz- und Wohnungsmangel Berlins verschont, aber Stadtplaner:innen haben längst ein Auge auf die drei Prozent der Stadtfläche geworfen, die von Kleingärten belegt ist. Der bisherige Kleingartenentwicklungsplan sichert rund 80 Prozent der Parzellen, weiteren zehn Prozent wird bis Ende 2030 eine Schutzfrist gewährt. Nicht gesichert ist ein kleiner Prozentsatz, der für den Ausbau von Kitas und Schulen gebraucht wird. Die Flächen gehören der Stadt, aber die 71.000 Pächter:innen haben eine starke Lobby. Außerdem, so wird argumentiert, sei die Versiegelung von Grünflächen in Zeiten des Klimawandels nicht angebracht.

Das sagen die Parteien

CDU
Grüne
SPD
Linke
FDP
AfD

Wir setzen uns grundsätzlich für den Erhalt von Kleingärten sowie Planungs- und Rechtssicherheit für unsere „Laubenpieper“ ein. Wir wollen die landeseigenen Kleingärten in eine „Stiftung Berliner Stadtgärten“ überführen und die Kleingartenflächen so dauerhaft sichern. Gesetze können jederzeit geändert werden. Mit einer Stiftung können wir eine wirklich bestandssichernde Lösung für die Berliner Kleingärten schaffen. Wir brauchen die Kleingärten als Flächen der Erholung, der Natur und des sozialen Zusammenseins.

Kleingärten sind für Berlin unverzichtbar: Sie kühlen die Stadt, dienen dem Artenschutz und sind wichtige Naherholungsgebiete. Wir wollen sie erhalten und schützen. Mit dem Kleingartenentwicklungsplan haben wir dafür eine wichtige Grundlage gelegt und wollen eine dauerhafte Strategie zu ihrer Sicherung. Nur im Ausnahmefall sollen sie weichen, z.B. für soziale Infrastruktur oder verkehrliche Erschließung. Kleingärten sollen sich stärker für alle Berliner*innen öffnen und ökologisch gestaltet werden.

Die Berliner Kleingartenanlagen sind für die Berliner:innen unverzichtbare Stadtoasen, Rückzugsräume und Selbstversorgungsmöglichkeiten. Wir wollen sie schützen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihren Erhalt schaffen. Sofern der Bau von Schulen und Kitas sowie die Daseinsvorsorge eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen erfordern, ist der Verlust dieser Gärten möglichst eingriffsnah zu ersetzen.

Kleingärten sind schützenswerter Bestandteil des Stadtgrüns und wichtige soziale Orte. Wir wollen sie durch das Kleingärtenflächensicherungsgesetz dauerhaft schützen.

Kleingärten sind für uns als urbanes Grün erhaltenswert; insbesondere im S-Bahn-Ring und seinem Umfeld müssen sie jedoch auch einen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur (Kitas, Schulen, Sportanlagen) leisten. Die Einführung eines Kleingartenflächensicherungsgesetzes lehnen wir daher ab. Wir wollen stattdessen ein berlinweites Kleingartenmanagement einrichten und Ersatzflächenangebote außerhalb der Stadt unterbreiten.

Die Berliner Kleingartenanlagen sind als Grün- und Freiflächen unentbehrlich für unsere Stadt und müssen unbedingt erhalten werden. Zum Schutz der Kleingärten hat die AfD ein Kleingartensicherungsgesetz eingebracht.

#6
Das Tempelhofer Feld sollte in seiner jetzigen Form beibehalten und nicht bebaut werden

Der ehemalige Flugplatz Tempelhof ist eine beliebte Erholungsfläche – und seit einem Volksentscheid 2014 darf auf der 300-Hektar-Fläche nichts gebaut werden. Doch infolge der immer größeren Wohnungsnot wurden ab 2018 wieder Wünsche laut, am Rand des Feldes Wohnungsbau zu erlauben. 100 der 300 Hektar sollten am Rand bebaut werden, sagte etwa FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja Ende 2020 dem Deutschlandfunk.

Das sagen die Parteien

CDU
Grüne
SPD
Linke
FDP
AfD

Es bedarf einer neuen Stadtdebatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes. Wir werden das ungenutzte Potenzial dieses einmaligen Ortes durch einen städtebaulichen Wettbewerb sichtbar machen. Unser Vorschlag ist ein Tempelhofer Wald als neue grüne Lunge der Stadt, ergänzt um nachhaltige Wohnquartiere am Rand des Feldes. Sport, Freizeit, Kultur und Erholung sollen auch zukünftig ausreichend Raum auf dem ehemaligen Flughafengelände erhalten. Die letzte Entscheidung sollen die Berlinerinnen und Berliner im Rahmen einer Volksbefragung haben.

Wir stehen weiter zum Erhalt des Tempelhofer Feldes in seiner jetzigen Form als einer der größten und wichtigsten Grünflächen Berlins und lehnen eine Randbebauung ab.

Die SPD steht dem Wohnungsbau auf ausgewählten Randflächen des Tempelhofer Feldes offen gegenüber. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch letztlich den Berliner:innen. Wir werden deshalb eine Diskussion mit der Stadtgesellschaft führen und sind für einen zweiten Volksentscheid offen.

Bei dem Tempelhofer Feld geht es deshalb um mehr, als um den Erhalt einer Grünfläche. In einer wachsenden und schon stark verdichteten Innenstadt ist es unentbehrlich geworden und erfüllt das Bedürfnis nach Weite, gerade für Menschen, die in beengten Kiezen und Wohnverhältnissen leben. Wir brauchen das Tempelhofer Feld, insbesondere auch als smoghemmende Kaltluftschneise und zum Erhalt von Natur.

Das Problem ist erkannt – zu wenig Wohnraum. Führen wir jetzt auch konkrete Lösungen herbei – mehr Wohnraum. Wohnungsbau auf dem Tempelhofer Rand ist ein Leuchtturmprojekt. Eine behutsame Randbebauung entwickelt den ganzen Stadtteil zu einem Ort mit wesentlich höherer Aufenthaltsqualität. Die Fläche wird nicht schrumpfen, sondern an ihren Rändern wachsen.

Für eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes gibt es gute Argumente. Da der Verzicht auf eine Bebauung in einem Volksentscheid beschlossen wurde, müsste vor einer Bebauung eine erneute Abstimmung stattfinden. Eine Bauentscheidung durch das Abgeordnetenhaus ohne Volksabstimmung kommt für uns nicht in Frage.

Die Autorinnen und Autoren

Inga Barthels
Redigatur
Nina Breher
Text und Recherche
Hendrik Lehmann
Koordination
David Meidinger
Webentwicklung
Helena Wittlich
Text und Recherche
Veröffentlicht am 24. September 2021.