Geboren 1985 in Berlin, Diplom-Geographin, lebt in Prenzlauer Berg. 2006 zog Herrmann als jüngste Abgeordnete ins Abgeordnetenhaus und war dort u.a. für Haushaltspolitik und Verfassungsschutz zuständig. Seit 2016 ist sie Stadträtin für Finanzen, Umwelt und Kultur in Friedrichshain-Kreuzberg.
Herrmann engagiert sich für eine gerechtere Verteilung des öffentlichen Raums, den Ausbau der Radinfrastruktur und die Rekommunalisierung von Wohnraum. Bei den Wahlen im Herbst kandidiert sie für das Amt der Bezirksbürgermeisterin, denn „die Zukunft liegt vor der Haustür“, so die Kandidatin.
Geboren 1970 in Frankfurt a.M., verheiratet, ein Kind, zwei Berufsausbildungen bei der Bundespost bzw. Telekom. Nöll lebt seit 2009 in Berlin, derzeit im Friedrichshainer Samariterkiez. Er arbeitet in der Senatsverwaltung als Persönlicher Referent des Staatssekretärs für Arbeit und Soziales, Alexander Fischer. Seit 2011 ist Nöll Bezirksverordneter in der BVV und auch Fraktionsvorsitzender; in der letzten Wahlperiode war er zunächst als sport- und haushaltspolitischer Sprecher tätig.
Er engagiert sich für Sportflächen im Bezirk und will mehr Schwimmhallen (bzw.: überhaupt wieder nutzbare Hallen) für Xhain, denn: „Sport ist nicht nur Freizeitaktivität - Sport leistet einen wichtigen sozialen Beitrag.“
Geboren 1974 in Magdenburg, verheiratet, zwei Kinder, Studium der Politologie und Sozialer Arbeit. Hehmke lebt seit 1996 in Friedrichshain und ist seit 2016 Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnungsamt, Schule und Sport in Friedrichshain-Kreuzberg. Bereits seit der Bezirksfusion 2001 ist er Mitglied der BVV Xhain, seit 2003 Fraktionsvorsitzender.
Seine Arbeit als Stadtrat würde Hehmke gerne fortführen und sich insbesondere für ein gutes Bildungsangebot im Bezirk stark machen. „Es braucht eine starke SPD im Bezirksamt und in der BVV, um alle Potenziale im Bezirk gemeinsam mit den Menschen bestmöglich zur Entfaltung zu bringen“, sagt der Stadtrat.
Geboren 1980 in Berlin, Jura-Studium, Anwalt. Husein lebt in Kreuzberg und ist Kreis- und Fraktionsvorsitzender der CDU Friedrichshain-Kreuzberg. „Ich setze mich für die Sicherheit der Menschen im Bezirk ein, denn ohne Sicherheit keine Freiheit.
Insbesondere für ärmere Menschen, die sich Sicherheit nicht durch Geld ‚kaufen‘ können“, sagt Husein, der auch für das Berliner Abgeordnetenhaus kandidiert.
Geboren 1989 in Bad Urach. Arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag für Marie-Agnes Strack-Zimmermann und hat gerade ihre Doktorarbeit abgeschlossen. Heihsel ist seit 2016 Bezirksverordnete in der Xhainer BVV. Sie ist mit Michael Heihsel verheiratet, der ebenfalls BVV-Verordneter für die FDP ist und auf Listenplatz 2 kandidiert.
„Ich möchte ein Friedrichshain-Kreuzberg, das nicht beim Status Quo stehenbleibt, das genug Wohnraum bietet, und lebenswert, sicher und sauber für alle verschiedenen Menschen ist: Leben und leben lassen“, erklärt Heihsel.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihrre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.