Bei Nadja Zivkovic ist aktuell die Bezirksstadträtin für Wirtschaft, Straßen und Grünflächen. Ihre Zuständigkeit fällt also unter anderem in die Bereiche des Klimaschutzes, des Umwelt- und Naturschutz-, sowie des Straßen- und Grünflächenamtes.
Für sie stehen die Bereiche wie Mobilität, Verkehr, Bildung und Stadtentwicklung ganz oben. Ihrer Meinung nach sind das die Themen, die langfristig bestimmen, wie lebens- und liebenswert Marzahn-Hellersdorf zukünftig sein wird.
Gordon Lemm, Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Jugend und Familie in Marzahn-Hellersdorf, steht für eine gesellschaftliche Chancengleichheit, die Stärkung des Demokratiebewusstseins und eine Bildungspolitik, die für alle den bestmöglichen Schulabschluss bedeutet. Er möchte die Eltern im Bezirk unterstützen und entlasten und für eine gute (und gut bezahlte) Pflege von Angehörigen und für ältere Menschen, die nicht alleine sein möchten, sorgen.
Außerdem sieht er die kostenfreie Bildung an Schulen, die nicht mehr überfüllt sind und familienfreundlichen, bezahlbaren Wohnraum als unabdingbar. Nicht zuletzt setzt er sich auch für ein eigenes Freibad im Bezirk ein.
Chantal Münster ist seit 2018 Mitglied der Grünen. Sie möchte die Interessen der jungen Menschen des Bezirkes vertreten und das Kinder- und Jugendparlament wiederaufbauen.
Außerdem setzt sie sich für mehr Sichtbarkeit und Unterstützung von LSBTIQ* in MaHe ein, da sie aus Betroffenheit weiß, wie schwierig und kräfteraubend die Situation in Marzahn-Hellersdorf für die queere Community sein kann.
Den Klimaschutz sieht Nickel von Neumann als eine der größten Herausforderungen für den Bezirk, ganz nach dem Motto: „Global denken – lokal handeln“. Er kämpft für ausreichende Versorgung mit Kita- und Schulplätzen. Er fordert die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments, damit Kinder- und Jugendliche zu ihren Interessen mitreden können.
Bei der Stadtentwicklung legt er Wert auf den Erhalt von Grünflächen und Biotopen sowie die Sicherung von Flächen für den öffentlichen Bedarf. Der Schutz des Wuhletals, der Hönower Weiherkette, der Kaulsdorfer Seen und des Biesdorfer Baggersees ist sein langjähriges Anliegen.
Juliane Witt kümmert sich als Bezirksstadträtin um die Bereiche Weiterbildung, Kultur, Soziales und Facility Management. Sie setzt sich für bezahlbares Wohnen für alle ein (faire Mieten und Neubauziele solidarisch umsetzen, ohne dass Lebensqualität verloren geht). Außerdem fordert sie mehr Tempo für die soziale Infrastruktur, um auch Grund- und Oberschulen beschleunigt aufzubauen. Schulen sollten Raum für‘s Lernen sowie für Freizeit, Sport und Spiel sein: Witt setzt sich daher für Ganztagsschulen und Gemeinschaftsschulen ein, bei denen keine überfüllten und saubere Klassenräume, ausreichend Lehrerinnen und Lehrer sowie eine umfassende Digitalisierung vorausgesetzt werden.
Mit einem Rat aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern möchte sie anspruchsvolle Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf den Weg bringen. Für den Bezirk möchte sie verstärkt um mehr Haus- und Fachärzte werben. Aus alternden Kiezen sollen komplett barrierefreie Kieze werden und die Infrastruktur ausbauen, damit sich Jung und Alt sicher auf dem Rad bewegen können. Bei Bus und Bahn soll dichter getaktet werden. Angebote wie Rufbusse sollen Siedlungsgebiete besser anbinden. Außerdem wünscht sie sich eine überdachte Schwimmhalle im Bezirk.
Jeannette Auricht ist Mitglied im Abgeordnetenhaus. Sie spricht sich gegen eine rot-rot-grüne Regenbogen- oder Pappbecherhauptstadt aus. „Gefährder“ sollen abgeschoben oder inhaftiert werden. Straftaten sollen demzufolge öffentlich gemacht werden, damit Täter:innen sowie deren/dessen Herkunft bekannt werden. Außerdem sieht Aurich das Gendern als aussichtslos.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihrre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.