Geboren 1985 in Berlin, Diplom-Geographin, zwei Kinder, seit Dezember 2021 Bezirksbürgermeisterin für Friedrichshain-Kreuzberg. 2006 zog Herrmann als jüngstes Mitglied ins Abgeordnetenhaus ein und war dort u.a. für Haushaltspolitik und Verfassungsschutz zuständig. Von 2016 bis 2021 war sie Stadträtin für Finanzen, Umwelt und Kultur bis sie das Amt der Bezirksbürgermeisterin übernahm.
Herrmann engagiert sich u.a. für eine solidarische Stadtgesellschaft, für die Rekommunalisierung von Wohnraum sowie für nachhaltige Mobilität. Sie setzt sich ein für Klimaschutz, lebenswerte Innenstädte mit grünen Oasen und einem öffentlichen Raum für alle. Für die leidenschaftliche Kommunalpolitikerin liegt „die Zukunft vor der Haustür“, so die Kandidatin.
Geboren 1970 in Frankfurt a.M., verheiratet, ein Kind, zwei Berufsausbildungen bei der Bundespost bzw. Telekom. Nöll lebt seit 2009 in Berlin, derzeit im Friedrichshainer Samariterkiez. Er arbeitete bis zur Wahl 2021 in der Senatsverwaltung als Persönlicher Referent des Staatssekretärs für Arbeit und Soziales, Alexander Fischer. Seit 2021 ist Nöll stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales.
Von 2011 bis 2021 war er Bezirksverordneter in der BVV und auch Fraktionsvorsitzender; in der letzten Wahlperiode war er zunächst als sport- und haushaltspolitischer Sprecher tätig. Er engagierte sich unter anderem für Sportflächen im Bezirk und will mehr Schwimmhallen (bzw.: überhaupt wieder nutzbare Hallen) für Xhain, denn: „Sport ist nicht nur Freizeitaktivität - Sport leistet einen wichtigen sozialen Beitrag.“ Sozialpolitik ist ihm eine Herzensangelegenheit.
Geboren 1974 in Magdeburg, verheiratet, zwei Kinder, Studium der Politologie, später Sozialkunde/ Deutsch (Lehramt), danach berufsbegleitendes Studium der Sozialen Arbeit und Tätigkeit in der Verwaltung eines Wohlfahrtsverbandes. Hehmke lebt seit 1996 in Friedrichshain und ist seit 2021 Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management in Friedrichshain-Kreuzberg. Von 2016 bis 2021 war er Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport. Von 2001 bis 2016 war er Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg, seit 2003 ist er Vorsitzender der SPD-Fraktion.
Seine Arbeit als Bezirksstadtrat möchte Hehmke gern fortführen und insbesondere für mehr Schulplätze und gut ausgestattete, digitalisierte Schulen sorgen. Sein zweiter Schwerpunkt ist die klimagerechte Sanierung der bezirklichen Gebäude wie der Ausbau der Photovoltaikanlagen auf den Schuldächern und deren klimafreundliche Wärmeversorgung. Seine Devise: „Politik muss gemeinsam mit den Menschen praxisnahe, umsetzbare Lösungen entwickeln und darf sich nicht in polarisierten, schrillen und ergebnislosen Dauerdiskussionen verlieren.“
Geboren 1980 in Berlin, Wehrdienst, Jura-Studium, Anwalt. Husein lebt in Kreuzberg und ist Kreis- und Fraktionsvorsitzender der CDU Friedrichshain-Kreuzberg. „Ich setze mich für die Sicherheit der Menschen im Bezirk ein, denn ohne Sicherheit keine Freiheit. Insbesondere für ärmere Menschen, die sich Sicherheit nicht durch Geld ‚kaufen‘ können“, sagt Husein, der auch für das Berliner Abgeordnetenhaus kandidiert.
Bei der Verkehrspolitik will er die Menschen vor Ort einbinden: „Autofreie Kieze ja, aber nur wenn alle betroffenen Einwohner vorher befragt werden und eine Mehrheit zustimmt.“ Dass ein Wunsch an mehr Bürgerbeteilung bestehe, wurde laut Husein am von der CDU mitinitiierten Einwohnerantrag "Keine Experimente mit den Menschen im Graefekiez" deutlich, bei dem fast 1.500 Anwohnende gegen den parkplatzfreien Graefekiez unterschrieben haben.
Geboren 1989 in Bad Urach. Arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag für Marie-Agnes Strack-Zimmermann und hat 2021 ihre Doktorarbeit abgeschlossen. Heihsel ist seit 2016 Bezirksverordnete in der Xhainer BVV. Sie ist mit Michael Heihsel verheiratet, der ebenfalls BVV-Verordneter für die FDP ist und auf Listenplatz 2 kandidiert.
„Ich möchte ein Friedrichshain-Kreuzberg, das nicht beim Status Quo stehenbleibt, das genug Wohnraum bietet, und lebenswert, sicher und sauber für alle verschiedenen Menschen ist: Leben und leben lassen“, erklärt Heihsel.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die Wiederholungswahl der Bezirkswahlen findet gemeinsam mit der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus__am Sonntag, den 12. Februar 2023__ statt. Die ursprüngliche Wahl fand am 26. September 2021 statt, die letzte reguläre Wahl davor am 18. September 2016. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am 12. Februar geöffnet. Die Wahl muss wiederholt werden, nachdem es in Berlin grobe Fehler bei der Wahl 2021 gegeben hatte. Damals wurden gleichzeitig Abgeordnetenhaus, Bundestag und Bezirksverodnetenversammlungen gewählt und außerdem über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ abgestimmt.
Regulär hätte die nächste Wahl erst 2026 stattfinden müssen. Doch der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig. Denn bei der Wahl 2021 sowie die Wahlen gab es in Hunderten Wahllokalen Fehler. So wurden etwa falsche Wahlzettel aus anderen Bezirken verteilt. In anderen Wahllokalen waren zu wenige vorhanden. Ungültige Stimmen sammelten sich in bestimmten Bezirken. Nicht alle zur Wahl berechtigten Menschen konnten teilnehmen. In manchen Bezirken häuften sich ungültige Stimmen.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Wegen der Wiederholungswahl wird die Wahlperiode 2023 kürzer ausfallen. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig. Die nächsten Wahlen finden regulär im Jahr 2026 statt.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.