Bei den Linken will Bezirksbürger*innenmeister Michael Grunst seinen Posten behalten und steht auf Platz 1 der Bezirksliste. Er wurde am 13. März 1970 in Plauen geboren und zog 1977 nach Berlin. Seit 1980 wohnt er in Lichtenberg. Seine Ausbildung zum Wirtschaftskaufmann der Industrie hat er im Juli 1988 im Elektroprojekt- und Anlagenbau abgeschlossen.
Für die Linke wurde er 2012 Leiter des Ordnungsamtes in Treptow-Köpenick, dann 2015 zum dortigen Stadtrat gewählt und 2016 in Lichtenberg zum Rathauschef. Ihm ist der soziale Zusammenhalt in Lichtenberg wichtig.
Für die AfD steht Karsten Woldeit auf Platz 1 beider Listen: sowohl für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, sowie für die Bezirksliste zur BVV. Sein Ziel ist es, im AGH zu bleiben. Deshalb ist Kandidat für das Bezirksamt Frank Elischewski, derzeitiger Stadtrat der Abteilung Regionalisierte Ordnungsaufgaben.
Gebürtig aus Bielefeld war Elischewski nach dem Abitur zwei Jahre bei der Marine der Bundeswehr im Einsatz. An der Universität Bielefeld studierte er Biologie, wo er auch promovierte. Bis 2017 arbeitete er beim Bundesnachrichtendienst.
Kevin Hönicke, derzeit Baustadtrat, will Bürger:innenmeister von Lichtenberg werden – oder Stadtrat bleiben. Er steht nur auf Platz 2 der Bezirksliste, ist aber der SPD-Spitzenkandidat. Das kommt daher, dass die SPD-Listen quotiert sind und da auf der Liste für das Abgeordnetenhaus mit Andreas Geisel ein Mann auf Platz 1 steht, wird auf der Bezirksliste Jutta Feige als Nummer 1 präsentiert.
Feige ist die SPD-Kandidatin für den Posten der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Hönicke will sich für mehr sozialen Wohnungsbau einsetzen, eine bessere Bürger:innenbeteiligung und den Neubau und die Sanierung von Schulen.
Bei der CDU steht der Stadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr, Martin Schaefer, an erster Stelle. Schaefer ist 1974 in Gütersloh geboren. Aufgewachsen ist er in Baden-Württemberg und Hessen.
Zum Studium der Evangelischer Theologie kam er nach Berlin, ist nun verheiratet, hat drei Kinder, und war bis 2020 Geschäftsführer einer Einrichtung der Kinder- und Jugendbildung. Von 2001 bis 2008 war er Pastor der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Lichtenberg, danach bis 2012 Jugendpastor und Bildungsreferent für 60 Kirchengemeinden in Berlin und Brandenburg. Als Stadtrat möchte er sich weiter für den Ausbau der Infrastruktur und die Lösung des Schulplatzproblems einsetzen.
Bei den Grünen steht Daniela Ehlers auf Platz 1 der BVV-Listenaufstellung. Sie wurde 1992 in Kiel geboren, ist in Mölln aufgewachsen und lebt seit drei Jahren mit Verlobtem und Kind in Berlin. Die Studierende arbeitet als Wahlkampfmanagerin von Bündnis 90/ Die Grünen in Steglitz und ist neben Robert Pohle die einzige Grünen-Verordnete in der BVV. Sie führt den Vorsitz des Ausschusses „Gleichstellung und Inklusion“.
Sie setzt sich für gleiche Chancen für Frauen* ein und eine Familienpolitik, die alle Formen von Familie fördert. „Noch immer sind Frauen in der Politik deutlich unterrepräsentiert, ihnen wird weniger zugetraut, sie werden noch viel zu oft auf eine Muttereigenschaft reduziert“, so Ehlers. Sie möchte in ihrer politischen Arbeit einen Schwerpunkt daraufsetzen, allen Menschen in Lichtenberg ein gutes und sicheres Leben zu ermöglichen – unabhängig von Geschlecht, Sexualität, vermeintlicher Herkunft und sozioökonomischem Status.
Bei der FDP nimmt Rico Apitz den Platz 1 der BVV-Listenaufstellung ein. Er wurde 1973 in Lichtenberg geboren und verbrachte die ersten Jahre seines Lebens in Marzahn und Treptow. Seit 1997 lebt er in Hohenschönhausen. Er absolvierte ein Studium zum Diplom-Informatiker, im Nebenfach studierte er Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Heute arbeitet er als IT-Berater und ist derzeit Bezirksvorsitzender der FDP. Weiterhin ist er Direktkandidat für das Abgeordnetenhaus für den Wahlkreis Hohenschönhausen.
Von 2001 bis 2011 saß er für die Liberalen Demokraten in der Bezirksverordnetenversammlung. Er setzt Schwerpunkte bei den Themen öffentliche Verwaltung, Digitalisierung, Verkehr und Bürgerbeteiligung. Der Bezirk Lichtenberg würde Bürgerbeteiligung häufig nutzen, um bereits getroffene Entscheidungen nachträglich zu legitimieren. „Ich werde für ergebnisoffene Bürgerdialoge und eine Beratung der Verwaltung durch die Einwohner Lichtenbergs kämpfen,“ so Apitz.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die Wiederholungswahl der Bezirkswahlen findet gemeinsam mit der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus__am Sonntag, den 12. Februar 2023__ statt. Die ursprüngliche Wahl fand am 26. September 2021 statt, die letzte reguläre Wahl davor am 18. September 2016. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am 12. Februar geöffnet. Die Wahl muss wiederholt werden, nachdem es in Berlin grobe Fehler bei der Wahl 2021 gegeben hatte. Damals wurden gleichzeitig Abgeordnetenhaus, Bundestag und Bezirksverodnetenversammlungen gewählt und außerdem über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ abgestimmt.
Regulär hätte die nächste Wahl erst 2026 stattfinden müssen. Doch der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig. Denn bei der Wahl 2021 sowie die Wahlen gab es in Hunderten Wahllokalen Fehler. So wurden etwa falsche Wahlzettel aus anderen Bezirken verteilt. In anderen Wahllokalen waren zu wenige vorhanden. Ungültige Stimmen sammelten sich in bestimmten Bezirken. Nicht alle zur Wahl berechtigten Menschen konnten teilnehmen. In manchen Bezirken häuften sich ungültige Stimmen.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Wegen der Wiederholungswahl wird die Wahlperiode 2023 kürzer ausfallen. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig. Die nächsten Wahlen finden regulär im Jahr 2026 statt.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.