Um das Amt der Bezirksbürgermeisterin bewirbt sich für die CDU Emine Demirbüken-Wegner, die beim Kreisparteitag der Partei einstimmig für den Posten nominiert wurde. 2021 kandidierte noch ihr Ehemann, Michael Wegner, der dann aber nach Bildung der SPD-Grüne-FDP-Zählgemeinschaft nicht als Bezirksbürgermeisterkandidat antrat.
Die 61-jährige Demirbüken-Wegner ist seit 2021 stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Stadträtin für Soziales und Bürgerdienste in Reinickendorf. Von 2006 bis 2011 sowie von 2016 bis 2021 war sie Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und viele Jahre im CDU-Bundesvorstand und-präsidium. Geboren wurde sie in der Türkei, zog mit ihrer Familie als Kind nach Berlin. Sie hat Germanistik und Publizistik und Kommunikationswissenschaften an der TU Berlin studiert.
Der 59-jährige Uwe Brockhausen wurde 2021 nach 26 Jahren CDU-Führung im Bezirk zum ersten SPD-Bezirksbürgermeister Reinickendorfs seit 1995 gewählt. Sein Ziel ist es, sein Amt mit einer entsprechenden Unterstützung in der BVV im Rathaus fortzusetzen. Brockhausen ist außerdem Bezirksstadtrat für Finanzen, Personal und Kultur. Vorher war er im Bezirk als stellvertretender Bürgermeister und Stadtrat für Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales tätig.
Brockhausen ging in Reinickendorf zur Schule und studierte an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften. Als Bezirksbürgermeister ist es ihm wichtig, seine Aufgaben überparteilich wahrzunehmen. Gestützt wird er auf seinem Posten von der Reinickendorfer Ampel aus SPD, Grüne und FDP. Der Jurist war lange in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tätig und wurde 1992 zum ersten Mal Bezirksverordneter.
Güneş Keskin ist 24 Jahre alt, geboren in Reinickendorf und wohnhaft im Märkischen Viertel. 2017 machte sie ihr Abitur am Romain-Rolland-Gymnasium, danach begann sie mit einem Studium der Germanistik und Philosophie.
Keskin ist seit 2018 bei den Grünen aktiv und war Sprecherin der Grünen Jugend Nord. Sie möchte sich für einen feministischen und antirassistischen Bezirk und eine bessere Jugendpolitik in Reinickendorf einsetzen.
Hinrich Westerkamp wohnt seit 1977 in Heiligensee. Der 66-Jährige war bis zu seiner Pensionierung als Diplom-Ingenieur im Bauwesen tätig, zuletzt als Direktor im globalen Management eines IT-Konzerns.
Westerkamp ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Er wurde 2011 in die BVV Reinickendorf gewählt und ist seit 2016 der Fraktionsvorsitzender der Grünen - seit 2021 in der Doppelspitze mit Güneş Keskin. Westerkamp engagiert sich unter anderem bei dem Netzwerk für Flüchtlingshilfe „Willkommen in Reinickendorf“.
Sebastian Maack ist 53 Jahre alt. Er war von 2016-2021 Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten. Zuvor arbeitete er als Entwicklungsleiter in verschiedenen Betrieben. Maack ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Frohnau. Er studierte nach dem Abitur 1988 in Berlin Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Berlin und schloss mit dem Diplom ab. Danach war er 1994 Softwareentwickler in Nürnberg, anschließend leistete er in Blankenfelde und Potsdam seinen Grundwehrdienst ab. Es folgten verschiedene Tätigkeiten im IT-Bereich. Seit 5 Jahren leitet er innerhalb der AfD den Bundesfachausschuss für Familie und Demografie.
Felix Lederle ist aktuell einer von drei Mitgliedern der BVV Reinickendorf für die Linke und seit 2016 deren Fraktionsvorsitzender. Er will, dass niemand zurückgelassen wird, erst recht in der aktuellen Zeit vieler Krisen. Außerdem wünscht er sich Politik, die Menschen Sicherheit gibt – vor Jobverlust, Verdrängung aus dem Kiez, Gewalt und Kriminalität, Diskriminierung und Ausgrenzung, sozialem Abstieg und Armut. Lederle lebt seit 2002 mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern in Berlin. Seit 2007 ist er bei den Linken aktiv, unter anderem als Mitglied im Landesvorstand und Bezirksvorsitzender.
David Jahn ist seit 2016 Mitglied der BVV in Reinickendorf und seit 2021 Fraktionsvorsitzender der FDP. Der Partei gehört er seit 2013 an, seit 2018 ist er Landesvorsitzender der Jungen Liberalen. Jahn ist berlinweit einer der jüngsten BVV-Mitglieder. Er setzt sich für eine bessere Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer ein, dazu gehört die Umsetzung des bezirklichen Radroutennetzes sowie Carsharing auch im Außenbezirk. Er sieht außerdem die Sanierung der Schulgebäude als Priorität im Bezirk.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die Wiederholungswahl der Bezirkswahlen findet gemeinsam mit der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus__am Sonntag, den 12. Februar 2023__ statt. Die ursprüngliche Wahl fand am 26. September 2021 statt, die letzte reguläre Wahl davor am 18. September 2016. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am 12. Februar geöffnet. Die Wahl muss wiederholt werden, nachdem es in Berlin grobe Fehler bei der Wahl 2021 gegeben hatte. Damals wurden gleichzeitig Abgeordnetenhaus, Bundestag und Bezirksverodnetenversammlungen gewählt und außerdem über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ abgestimmt.
Regulär hätte die nächste Wahl erst 2026 stattfinden müssen. Doch der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig. Denn bei der Wahl 2021 sowie die Wahlen gab es in Hunderten Wahllokalen Fehler. So wurden etwa falsche Wahlzettel aus anderen Bezirken verteilt. In anderen Wahllokalen waren zu wenige vorhanden. Ungültige Stimmen sammelten sich in bestimmten Bezirken. Nicht alle zur Wahl berechtigten Menschen konnten teilnehmen. In manchen Bezirken häuften sich ungültige Stimmen.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Wegen der Wiederholungswahl wird die Wahlperiode 2023 kürzer ausfallen. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig. Die nächsten Wahlen finden regulär im Jahr 2026 statt.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.