Oliver Igel ist seit fast zwölf Jahren Bezirksbürgermeister. Vorher war er Büroleiter eines Bundestagsabgeordneten. Als er 2011 anfing, war er der jüngste Bezirksbürgermeister. Als gelernter Historiker kümmert er sich gerne um die lokalen Geschichtsstätten und Jahrestage.
Als Redner brennt er kein rhetorisches Feuerwerk ab, ist aber auch nie um passende Worte verlegen. Mit Statements zu strittigen Themen der Stadtpolitik prescht er selten vor, bis auf die Autobahn-Verlängerung nach Friedrichshain. Die muss unbedingt kommen, findet er.
Bertram Wieczorek, hat sich am Ende seiner politischen Karriere nochmal von seiner Partei, die er eigentlich schon verlassen hatte, einspannen lassen. Der Arzt und Hobbysegler ist Fraktionsvorsitzender im Bezirksparlament, wollte aber kein Stadtrat sein.
Wieczorek wurde in der Wendezeit Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium unter Rainer Eppelmann, nach der Wiedervereinigung Staatssekretär im Bundesumweltministerium unter Klaus Töpfer. Chef der Berliner Wasserbetriebe war er auch ein paar Jahre.
Carolin Weingart hat 2021 den Staffelstab von Ines Feierabend übernommen, die kurzfristig ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Weingart arbeitete einige Jahre als persönliche Referentin von Staatssekretärin Feierabend in der thüringischen Landesregierung im Bereich Arbeit und Soziales. In dem Bereich wurde sie dann auch im November 2021 zur Bezirksstadträtin gewählt und hat gleich das Amt der Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin dazu gewonnen.
Sie stammt aus Rahnsdorf, ist in Friedrichshagen zur Schule gegangen, kennt den Bezirk und seine Ortsteile also aus eigener Anschauung.
Claudia Leistner hat an der Europa-Universität Viadrina Jura und Politikwissenschaft studiert. Bisher agierte sie im grünen Landesverband als Referentin für Inneres und Sport eher im Hintergrund. Seit November 2021 ist sie Stadträtin für Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt im Bezirksamt.
Die Grünen tun sich schwer in Treptow-Köpenick, obwohl hier so viel Natur zu schützen wäre. Einschränkende Regeln für die Nutzung von Wäldern und Seen kommen bei den Leuten nicht gut an. Das weiß auch Claudia Leistner, die in Rahnsdorf aufgewachsen ist.
Bis Ende 2019 war Alexander Bertram Landesgeschäftsführer der Berliner AfD.Seit der Wahl 2021 arbeitet er im Büro der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die Tätigkeiten als Fraktionschef im Bezirksparlament und Beisitzer im Landesvorstand laufen unter Ehrenamt. Bertram geizt mit Infos zu seinem Lebenslauf. Nur so viel: Er wohnt in Niederschöneweide, ist verheiratet und hat eine kleine Tochter.
Er habe ein Studium der Sozialwissenschaften abgeschlossen, erklärt der gebürtige Braunschweiger auf Anfrage. Bertram ist also Berufspolitiker, auch wenn das in der AfD verpönt ist. Er präsentiert sich als geschliffener Debattenredner, immer auf Linie seiner Partei. Im September 2021 hatte er den Einzug ins Abgeordnetenhausknapp verpasst.
Joachim Schmidt ist 52 Jahre alt. Er steht den drei Mitgliedern vor, die seit 2021 die Freien Demokraten wieder in Fraktionsstärke vertreten. Außerdem ist er Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes.
Der Diplom-Politologe gibt eine Kiezzeitung heraus, die den halben Bezirk abdeckt, die meisten Artikel schreibt er gleich selbst. Bis 2010 leitete er den CDU-Ortsverband Altglienicke, wechselte nach internen Querelen aber zur FDP.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die Wiederholungswahl der Bezirkswahlen findet gemeinsam mit der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus__am Sonntag, den 12. Februar 2023__ statt. Die ursprüngliche Wahl fand am 26. September 2021 statt, die letzte reguläre Wahl davor am 18. September 2016. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am 12. Februar geöffnet. Die Wahl muss wiederholt werden, nachdem es in Berlin grobe Fehler bei der Wahl 2021 gegeben hatte. Damals wurden gleichzeitig Abgeordnetenhaus, Bundestag und Bezirksverodnetenversammlungen gewählt und außerdem über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ abgestimmt.
Regulär hätte die nächste Wahl erst 2026 stattfinden müssen. Doch der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig. Denn bei der Wahl 2021 sowie die Wahlen gab es in Hunderten Wahllokalen Fehler. So wurden etwa falsche Wahlzettel aus anderen Bezirken verteilt. In anderen Wahllokalen waren zu wenige vorhanden. Ungültige Stimmen sammelten sich in bestimmten Bezirken. Nicht alle zur Wahl berechtigten Menschen konnten teilnehmen. In manchen Bezirken häuften sich ungültige Stimmen.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Wegen der Wiederholungswahl wird die Wahlperiode 2023 kürzer ausfallen. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig. Die nächsten Wahlen finden regulär im Jahr 2026 statt.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.