Beiträge, Zuzahlungen, gestrichene Leistungen: Berechnen Sie, was mit der Gesundheitsreform auf Sie zukommt

Die Krankenkassenreform ist beschlossen. Manche zahlen künftig höhere Beiträge, alle mehr Zuzahlungen – und dazu kommt die reguläre Beitragsentwicklung. Unser interaktiver Rechner zeigt Ihnen, was das für Sie bedeutet.
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Für alle gilt: Hautkrebs-Screenings müssen künftig selbst bezahlt werden
Ab Mitte 2028 soll eine Teil-Krankschreibung mit Teil-Krankengeld eingeführt werden. Hier können Sie mehr dazu lesen
Daten: Bundesregierung, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Iges-Institut, eigene Berechnungen

In den letzten Stunden vor der parlamentarischen Sommerpause hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) es geschafft. Am Freitag hat der Bundestag ihr Sparpaket zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet und auch der Bundesrat hat keine Einwände geltend gemacht.

In unserem Rechner können Sie nachsehen, was sich konkret für Sie ändert – auf Basis des nun beschlossenen Gesetzes. Welche Annahmen und weiteren Daten dem Tool zugrunde liegen, lesen Sie weiter unten.

Das Ziel der Mega-Reform: Bei den gesetzlichen Krankenkassen soll eine Finanzlücke geschlossen werden, damit im nächsten Jahr Beitragssteigerungen vermieden werden können. Für die meisten Menschen dürften die Beiträge deshalb im kommenden Jahr tatsächlich nicht steigen.

Doch es gibt zwei markante Ausnahmen: Gesundheitsministerin Nina Warken musste zwei Gruppen zusätzlich belasten, um allgemeine Beitragssteigerungen zu verhindern.

Höhere Beiträge für Gutverdiener

Mit der Reform hebt die schwarz-rote Koalition die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr um 300 Euro an – zusätzlich zur regulären Erhöhung im Zuge der Lohnsteigerung, die im Rechner ebenfalls berücksichtigt ist.

Gutverdiener müssen damit auf einen höheren Anteil ihres Lohneinkommens Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entrichten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ergibt sich daraus eine zusätzliche Belastung von 25 Euro pro Monat.

Auch einige Familien müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Denn Hausfrauen oder Hausmänner können ab 2028 grundsätzlich nicht mehr kostenlos mitversichert werden. Stattdessen muss der erwerbstätige Partner für sie einen Beitrag von 2,5 Prozent seines Einkommens bezahlen.

Monatlicher GKV-Beitrag für beispielhafte Lebenssituationen
Die Grafik zeigt die voraussichtlichen Arbeitnehmer-Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung in 2028 für unterschiedliche Einkommensgruppen und Lebenssituationen – im Vergleich zu heute.
Der Anstieg umfasst sowohl Reformeffekte (Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat, neuer Beitrag für mitversicherte Partner) als auch die reguläre Beitragsentwicklung durch steigende Löhne. Der reine Reformeffekt der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze beträgt für Gutverdiener rund 25 Euro pro Monat.
Daten: Bundesregierung, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (2026), Iges-Institut (2026), eigene Berechnungen

Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen. So wird die neue Beitragspauschale nicht fällig, wenn eine volle Erwerbsminderung vorliegt oder der nicht erwerbstätige Ehepartner im Rentenalter ist. Auch wer Kinder unter zwölf Jahren betreut, wird nicht herangezogen.

Mehr Zuzahlungen

Durch Warkens Reform werden alle gesetzlich Versicherten zudem an anderer Stelle belastet. Denn der Leistungsumfang wird verringert. Die Zuzahlungen bei Medikamenten werden um 50 Prozent erhöht. Für eine Packung Medikamente werden dann 7,50 bis 15 Euro fällig, bisher sind es fünf bis zehn Euro. Für Krankenhausaufenthalte fällt nun ebenfalls eine höhere Zuzahlung an: 15 statt bisher 10 Euro pro Tag.

Auch der Zahnersatz wird teurer. Der Festzuschuss liegt ab dem kommenden Jahr nur noch bei 50 Prozent. Bisher sind es 60 Prozent. Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, zahlt weniger. Ist man fünf Jahre zur Vorsorge gegangen, erhält man 60 Prozent (bisher 70), ab zehn Jahren sind es 65 Prozent (bisher 75).

Sowohl bei den Zuzahlungen als auch beim Zahnersatz gibt es allerdings Härtefallregelungen. Bei chronisch kranken Menschen liege die jährliche Belastungsgrenze durch Zuzahlungen bei einem Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, bei allen anderen Personen bei zwei Prozent, teilt das Gesundheitsministerium mit. Und beim Zahnersatz bekämen Versicherte mit niedrigen Einkommen die Regelversorgung mit Zahnersatz weiterhin vollständig erstattet.

Keine Homöopathie mehr

Ein Leitziel der Reform ist zudem, dass die Krankenkassen nur noch Leistungen bezahlen sollen, für die es einen erwiesenen medizinischen Nutzen gibt.

Künftig werden die Krankenkassen deshalb keine Kosten für homöopathische Behandlungen mehr erstatten. Dadurch wird zwar wenig Geld gespart, aber hier geht es der schwarz-roten Koalition ums Prinzip.

Auch das anlasslose Hautkrebscreening für alle über 35 ist fortan keine Kassenleistung mehr. Denn laut Studien hat die weltweit einmalige Früherkennungsuntersuchung nicht dafür gesorgt, dass Hautkrebs in Deutschland weniger tödlich ist als in anderen Ländern.

In Deutschland werden zudem mehr künstliche Gelenke eingesetzt als in vielen anderen Ländern. Auch hier ist der medizinische Nutzen oft fraglich. Deshalb werden Patienten nun verpflichtet, vor einer solchen Operation die Zweitmeinung eines nicht behandelnden Arztes einzuholen. Er darf von dem Eingriff wirtschaftlich nicht profitieren.

Diese Regelung soll nach und nach für immer mehr sogenannte planbare Operationen eingeführt werden – etwa für den Einsatz von künstlichen Kniegelenken, Hüften oder Schultergelenken. Für welche Eingriffe genau die Regel gelten wird, muss nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen – das oberste Selbstverwaltungsorgan des deutschen Gesundheitswesens.

Ohne Reform wären die Kosten höher

Trotz der steigenden Beiträge für manche und der verringerten Leistungen für alle Versicherten, profitieren aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums alle Mitglieder der GKV von der Reform.

Das Haus von Nina Warken verweist darauf, dass bei der GKV die Ausgaben seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen wachsen und sich ohne Reformen bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro pro Jahr auftun könnte, die mit Beitragssteigerungen gefüllt werden müsste – je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Weniger Geld für Kliniken und die Pharmabranche

Tatsächlich kommen die Versicherten durch Warkens Reform nun besser weg als ohne die Reform. Denn die Gesundheitsministerin mutet auch den sogenannten Leistungserbringern etwas zu. So wird der Zwangsrabatt deutlich erhöht, den die Pharmaindustrie den gesetzlichen Krankenkassen gewähren muss: von aktuell sieben auf 15,5 Prozent.

Auch die Krankenhäuser erhalten künftig weniger Finanzmittel. So übernehmen die Kassen Lohnsteigerungen beim Personal nicht mehr automatisch vollständig. Künftig dienen die allgemeinen Lohnsteigerungen als Orientierungswert.

Nach Jahren, in denen die Gehälter des Pflegepersonals so stark wie in kaum einer anderen Berufsgruppe gestiegen sind, erhalten die Kliniken nun einen Anreiz, in den Tarifkonflikten härter zu verhandeln. Auch der weitere Aufwuchs des Pflegepersonals wird gestoppt.

Weniger Extrahonorare für Ärzte

Bei den niedergelassenen Ärzten spart die schwarz-rote Koalition ebenfalls. Sie erhalten künftig weniger sogenannte extrabudgetäre Vergütungen – also weniger zusätzliches Honorar. So gibt es für Fachärzte künftig kein Extrageld mehr, wenn sie Kassenpatienten in offenen Sprechstunden einen schnellen Termin ermöglichen.

Das Honorar für Psychotherapeuten wird erstmals gedeckelt. Bieten sie mehr Behandlungsstunden an, als es ihrem Versorgungsauftrag entspricht, erhalten sie dafür keine Extra-Vergütung mehr. Per Entschließungsantrag wollen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen hier allerdings noch Ausnahmen für Kinder- und Jugendtherapeuten schaffen und einen Abbruch von laufenden Behandlungen verhindern.

Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenhäuser warnen, dass die Sparmaßnahmen bei ihnen die Versorgung der Patienten gefährde. Doch die schwarz-rote Koalition hat sich davon nicht beirren lassen. Nach den erfolgreichen Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat wird das Spargesetz nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt bald in Kraft treten.