Angelika Schöttler ist in Tempelhof-Schöneberg ein bekanntes Gesicht. Sie hat bereits zwei Legislaturperioden als Bezirksbürgermeisterin hinter sich. Als Tochter des früheren Bezirksbürgermeisters von Schöneberg, Alfred Gleitze (SPD), hat sie schon in ihrer Kindheit Kontakt mit der Bezirkspolitik gehabt. Sie blickt inzwischen selber auf mehr als 30 Jahre kommunalpolitisches Engagement zurück.
Die Diplom-Informatikerin wurde 1989 das erste Mal in die Bezirksverordnetenversammlung von Schöneberg gewählt. Im fusionierten Bezirk Tempelhof-Schöneberg war sie dann für zwei Legislaturperioden Stadträtin für Familie, Jugend und Sport. Danach wurde sie zweimal zur Bezirksbürgermeisterin gewählt. Einer ihrer Schwerpunkte ist auch die wirtschaftliche Entwicklung im Bezirk; zudem ist ihr der Kampf gegen Homophobie und Antisemitismus ein großes Anliegen.
Jörn Oltmann ist schon seit vielen Jahren in der Bezirkspolitik engagiert. Das erste Mal wurde er 2001 in die Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg gewählt. 2006 wurde er Fraktionsvorsitzender und blieb es auch in der darauf folgenden Wahlperiode. 2016 wurde der Ökonom und Immobilienfachwirt stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Stadtentwicklung und Bauen.
Zu seinen vorrangigen Zielen gehört es, Mieter im angespannten Berliner Wohnungsmarkt vor Verdrängung zu schützen. Dabei setzt er vor allem darauf, mit den Käufern von Immobilien Vereinbarungen zu erzielen, die Luxusmodernisierungen und die Umwandlung in Wohneigentum verhindern. Außerdem hat er etliche Großbauvorhaben wie die Schöneberger Linse und die Friedenauer Höhe vorangetrieben. In die Kritik geriet er durch sein Engagement für den Ausbau des Schöneberger Gasometers.
Der 1979 geborene CDU-Politiker Matthias Steuckardt ist der Jüngste der Spitzenkandidaten im Bezirk. Erst vor anderthalb Jahren wurde er zum Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Soziales gewählt. Vorher war Steuckardt, der viele Jahre bei den Bundestagsabgeordneten Kristina Schröder und Jan-Marco Luczak als Referent tätig war, Fraktionsvorsitzender der CDU in der BVV.
Seit seinem Outing 2005 engagierte sich Steuckardt in verschiedenen Funktionen im Arbeitskreis Lesben und Schwule in der Union. Das erste Mal wurde er 2011 in die BVV gewählt. Im Jahr 2000 begann er ein Jurastudium, das er nicht abschloss. Er stammt aus Bad Langensalza in Thüringen.
Die Linkenpolitikerin Elisabeth Wissel, die in Darmstadt zur Schule gegangen ist und dort ihr Abitur gemacht hat, lebt seit 1982 in Berlin. Sie ist seit Beginn der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode Vorsitzende der Linksfraktion; der BVV gehört sie seit 2011 an.
Bis 2018 arbeitete sie in Teilzeit als Krankenschwester auf einer Intensivstation; sie hat an der TU Berlin Soziologie und Erziehungswissenschaft studiert. Die 1954 geborene Wissel ist in verschiedenen Initiativen aktiv: VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes), 100 % Tempelhofer Feld, Gesundes Krankenhaus und der Friedensbewegung.
Der 1953 geborene Reinhard Frede hat nicht immer für die FDP Politik gemacht. Bis 1990 war er Mitglied der Grünen, für die er zum ersten Mal 1979 in die BVV Schöneberg gewählt wurde. 2001 trat der Fachwirt für Versicherungen und Finanzen in die FDP ein.
Er ist aktiv im Ortsverband Friedenau, wo er seit 45 Jahren lebt. Für die Belange dieses Stadtteils engagiert sich Frede, der Vorsitzender der FDP-Fraktion in der BVV und Mitglied im Schulausschuss ist, besonders.
Seit Beginn der Legislaturperiode 2016 leitet Karsten Franck die AfD-Fraktion in der Tempelhof-Schöneberger BVV. Verglichen mit Parteifreunden in anderen Bezirken, wo es regelmäßig zu Eklats kam – Mitglieder sprangen ab oder wurden ausgeschlossen, die Fraktion teilte sich – arbeiten die sechs AfDler in Tempelhof-Schöneberg vergleichsweise geräuschlos, bis auf wenige Ausnahmen auch ohne rechtsextreme Ausfälle.
Einige Äußerungen Francks wurden jedoch im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Verfassungstreue der AfD erwähnt. Der 52-jährige Franck leitet den Ausschuss für Straßen, Verkehr und Grün. Der AfD gehört er seit 2015 an, derzeit arbeitet der gelernte Bankkaufmann als persönlicher Referent des Abgeordneten Harald Laatsch.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihrre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.