Stefanie Remlinger ist seit Oktober 2022 Bezirksbürgermeisterin von Mitte. Sie folgte Stephan von Dassel ins Amt. Remlinger saß zehn Jahre für die Grünen im Abgeordnetenhaus und ist eine angesehene Bildungspolitikerin.
Zuletzt trieb sie als Schulstadträtin in Mitte die Schulbau-Offensive voran. Nachdem sie 2021 nicht erneut ins Landesparlament gewählt worden war, wechselte sie ins Bezirksamt Mitte. Begonnen hatte Remlinger ihre politische Karriere in Pankow. Dort war sie von 2006 bis 2011 Grünen-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksverordnetenversammlung.
Ephraim Gothe (SPD) will Bürgermeister von Berlin-Mitte werden und bringt dafür viel Erfahrung mit. Als Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit verantwortete er während der Corona-Pandemie den Umbau des Gesundheitsamtes in ein Corona-Krisenzentrum mit. Sein Fachgebiet ist die Stadtplanung. Von 2012 bis 2014 war er Staatssekretär unter dem damaligen Bausenator Michael Müller.
Seit 2016 ist er stellvertretender Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte. Zuletzt trat er als Verfechter einer radikalen Verkehrswende auf. Er wünscht sich eine Innenstadt nach dem Modell der Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo, die Autos aus der französischen Metropole verdrängen will.
Carsten Spallek ist seit 1995 Kommunalpolitiker in Mitte. Zuerst als Verordneter in der BVV, seit 2009 war er Bezirksstadtrat in unterschiedlichen Bereichen, aktuell für Soziales und Bürgerdienste. Nun will er Bezirksbürgermeister von Mitte werden und fordert Stefanie Remlinger heraus.
Er kritisiert die „ideologischen Experimente“ der Grünen, wie er es nennt. Als Stadtrat setzt er sich für einen besseren Service bei den Bürgerämtern ein. Auch die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements ist ihm wichtig. Er ist selbst Mitglied in mehreren Vereinen, unter anderem bei Hertha BSC, dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und der Berliner Tafel.
Christoph Keller kandidiert für den Posten des Bezirksbürgermeisters in Berlin-Mitte. Mit 35 Jahren ist er der jüngste Kandidat im Rennen um dieses Amt. Der Weddinger ist Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit in Mitte. Zuvor arbeitete als politischer Referent im Bezirksamt Lichtenberg.
In Mitte will er sich für mehr Kitaplätze einsetzen. Außerdem wünscht er sich lebenswerte, bezahlbare Kieze, die er durch starken Milieuschutz erhalten will. Als Stadtrat will er das Gesundheitsamt mit mehr Personal stärken und sich für die Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut einsetzen.
Bastian Roet ist seit 2016 Bezirksverordneter und verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.
Beim Thema Verkehr wirft er den Grünen vor, „Partikularinteressen“ durchsetzen zu wollen. Zugunsten von autofreien Straßen dürften wichtige Autowege nicht blockiert und so Stau verursacht werden. Er will sich für Lösungen einsetzen, die bei allen Menschen Akzeptanz finden. Auch der Wohnungsbau bei gleichzeitiger Erhaltung der Grünflächen ist ihm ein wichtiges politisches Anliegen.
Sabine Schüler ist seit 2016 Verordnete in der BVV Mitte und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion. Als Bezirkspolitikerin will sie sich nach eigenen Angaben für Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit statt Gleichstellung einsetzen.
Die „konkreten Bedürfnisse“ der Bürger seien ihr wichtiges als „Partikularinteressen“, besonders in den Bereichen Bildung, Verkehr, Wohnen und Bürgerdienste.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die Wiederholungswahl der Bezirkswahlen findet gemeinsam mit der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus__am Sonntag, den 12. Februar 2023__ statt. Die ursprüngliche Wahl fand am 26. September 2021 statt, die letzte reguläre Wahl davor am 18. September 2016. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am 12. Februar geöffnet. Die Wahl muss wiederholt werden, nachdem es in Berlin grobe Fehler bei der Wahl 2021 gegeben hatte. Damals wurden gleichzeitig Abgeordnetenhaus, Bundestag und Bezirksverodnetenversammlungen gewählt und außerdem über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ abgestimmt.
Regulär hätte die nächste Wahl erst 2026 stattfinden müssen. Doch der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig. Denn bei der Wahl 2021 sowie die Wahlen gab es in Hunderten Wahllokalen Fehler. So wurden etwa falsche Wahlzettel aus anderen Bezirken verteilt. In anderen Wahllokalen waren zu wenige vorhanden. Ungültige Stimmen sammelten sich in bestimmten Bezirken. Nicht alle zur Wahl berechtigten Menschen konnten teilnehmen. In manchen Bezirken häuften sich ungültige Stimmen.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Wegen der Wiederholungswahl wird die Wahlperiode 2023 kürzer ausfallen. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig. Die nächsten Wahlen finden regulär im Jahr 2026 statt.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.