Aktuell ist sie Bezirksstadträtin für Soziales, nun tritt Cordelia Koch erneut für die Grünen im Rennen um das Pankower Rathaus an. Die 1972 in Hessen geborene Verwaltungsjuristin will als Bürgermeisterin das berüchtigte Behörden-Pingpong beenden.
Durch eine Verwaltungskultur, „in der ausprobiert werden kann, Ideen nicht ausgebremst werden und Fehler verzeihlich sind, wenn das Resultat besser ist als der Ausgangszustand“. Die passionierte Reiterin will zudem Grünflächen im Bezirk erhalten, indem in die Höhe statt in die Breite gebaut wird.
Die SPD stellt Rona Tietje als Pankower Spitzenkandidatin auf. Die 41 Jahre alte gebürtige Schleswig-Holsteinerin lebt seit 20 Jahren in Prenzlauer Berg. Auf ihrer Agenda ganz oben: bezahlbare Wohnungen, Mieterschutz und sozialer Wohnungsbau.
Tietje, derzeit Pankows Baustadträtin und Co-Vorsitzende der Pankower SPD, will den Fokus aber „auch im Bezirk mehr auf die wirtschaftliche Entwicklung legen. Gewerbe, Handwerk und Kultur benötigen Unterstützung, auch um gut durch die Pandemie zu kommen.“
Auch bei der CDU ist eine Frau auf Listenplatz 1: Denise Bittner. Die 36-Jährige lebt seit gut zehn Jahren in Prenzlauer Berg und stellt sich auf Twitter so vor: „Berlinerin im Herzen, Niedersächsin in echt.“ Als bisherige BVV-Fraktionschefin und stellvertretende schulpolitische Sprecherin der CDU gibt sie Familien und Bildung als ihre wichtigsten Themen an.
Sie will eine digitale Kitaplatzvergabe und „Familien-Überholspuren beim Bürgeramt“. Dazu „saubere, benutzbare Spielplätze“. Dass das in Pankow leider keine Selbstverständlichkeit ist, weiß Bittner als CDU-Sprecherin für Spielplätze am allerbesten.
Zu Beginn der vergangenen Wahlperiode sprang Daniel Krüger als Parteiloser ein, weil die AfD ihren eigenen Bezirksstadtratskandidaten in der BVV nicht durchbekam. Inzwischen ist der frühere SPD- und CDU-Politiker Krüger auch offiziell Parteimitglied - der gebürtige Friedrichshainer und gelernte Verkehrsingenieur tritt als AfD-Spitzenkandidat für Pankow an.
Als Stadtrat für Öffentliche Ordnung und Umwelt zog er immer wieder den Unmut der anderen BVV-Fraktionen auf sich, die ihm fehlendes Engagement vorwarfen. Das kontert Krüger mit dem Verweis auf den Personalmangel in seinen Ämtern.
Digitalisierung ist das Kernthema von Thomas Enge. Er wurde 1976 in Frankfurt am Main geboren, seit 2002 lebt der Diplom-Wissenschaftsingenieur und Software-Entwickler in Pankow. Als FDP-Spitzenkandidat will er den Bezirk zur „Smart City“ machen, das Digitale müsse „insbesondere an Schulen, aber auch generell im öffentlichen Raum“ vorangebracht werden.
Bisher scheitert dies laut Enge bisher an der langsamen Bezirksverwaltung – und das will er künftig ändern.
Pankows aktueller Bürgermeister Sören Benn wurde von seiner Partei erneut nominiert – das ist keine Überraschung. Er hat sich zum Ziel gesetzt, „die Dienstleistungsqualität der Verwaltung weiter zu verbessern“.
Immer wieder moniert er öffentlichkeitswirksam die ineffiziente Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken. Dafür tritt der gebürtige Kyritzer gern streitlustig auf, er setzt angesichts knapper werden Kassen auf „Kampfbereitschaft“.
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist eine Art „Parlament des Bezirks“, ihre Mitglieder sind die direkt gewählten Volksvertreter auf Bezirksebene. Als echtes parlamentarisches Gremium gilt sie aber nicht. In der Berliner Verfassung wird sie als „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“ bezeichnet.
Die politische Führung des Bezirkes übernimmt nicht die BVV, sondern das Bezirksamt – bestehend aus Bezirksbürgermeister:innen, Stadträt:innen sowie deren Dezernaten. Zu den Aufgaben der BVV gehört unter anderem dessen Kontrolle.
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Eine Amtszeit endet in der Regel mit dem Ende der Wahlperiode des Berliner Abgeordetenhauses. Er oder sie kann aber auch vorher durch eine Zweidrittelmehrheit von der BVV abberufen werden. Es wird außerdem stets ein Stellvertreter durch die BVV gewählt.
Jede Bezirksverordnetenversammlung der zwölf Berliner Bezirke hat in der Regel 55 Mitglieder.
Ein Sitz ist ein Ehrenamt. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt laut Gesetz 15 Prozent der Diäten der Abgeordnetenhausmitglieder und ist steuerfrei. Aktuell sind das 937 Euro pro Monat. Hinzu kommen einzelne Zuschläge wie Sitzungsgelder. Für jede Plenarsitzung bekommen die BVV-Abgeordneten 31 Euro, für jede Ausschusssitzung 20 Euro. Obendrauf kommen Fahrtkostenzuschüsse von 41 Euro pro Monat.
Jede BVV muss mindestens alle zwei Monate tagen.
Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die „Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“, heißt es im Gesetz. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des oder der Bezirksbürgermeister:in sowie die Wahl der Stadträt:innen als Teile des Bezirksamts. Neben der Wahl der Mitglieder des Bezirksamt besetzt die BVV außerdem weitere ehrenamtliche Positionen per Wahl, beispielsweise Bürgerdeputierte, Schöffen, ehrenamtliche Richter:innen, Patientenfürsprecher:innen.
Laut Gesetz hat die BVV außerdem die Aufgabe, „Verwaltungshandeln des Bezirksamts anzuregen (Initiativrecht) und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).“ Die BVV kann Entscheidungen des Bezirksamts aufheben. Dafür muss die Mehrheit der Mitglieder für eine Aufhebung stimmen, etwa wenn das Bezirksamt sich nicht an Vorgaben hält, die von der BVV zuvor gemacht wurden. Der Beschluss kann dann durch eigene Beschlüsse ersetzt werden.
Neben der Wahl des Bezirksamtes kann die BVV vor allen zu folgenden Bereichen Entscheidungen treffen:
- dem Haushaltsplan des Bezirkes. Im Anschluss muss dieser allerdings noch im Rahmen des Berliner Haushaltsgesetz genehmigt werden. - der Verwendung von Sondermitteln. Diese können im Bezirk ansässige Vereine und Verbände für bestimmte Projekte beantragen, etwa Sportvereine für ihre Ausstattung. - Rechtsverordnungen im baurechtlichen Bereich, zum Beispiel Bebauungspläne oder Landschaftspläne. - der Investitionsplanung im Bezirk - Kauf und Verkauf von Beteiligungen des Bezirks an privatrechtlichen Unternehmen - Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger in ihren Aufgabenbereich - Beschlüsse zur bezirklichen Jugendhilfeplanung
Die Bezirksversammlungen sind so alt wie die Stadt Groß-Berlin, die wir heute kennen. Als 1920 per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen wurde, wurden sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst.
Da einige dieser Kommunen den Verlust ihrer Selbstbestimmung befürchteten, versuchte man, diesem entgegen zu wirken. So erhielt Berlin eine zweigliedrige Verwaltung – mit einem Magistrat, dem heutigen Senat, und 20 Bezirken. Seit 2001 gibt es noch zwölf Bezirke in Berlin.
Die Ergebnisse der vergangenen BVV-Wahlen unterschieden sich nicht nur für jeden Bezirk vom Ausgang der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Bezirke untereinander haben teilweise sehr unterschiedliche Stimmverhältnisse erreicht.
Die Wiederholungswahl der Bezirkswahlen findet gemeinsam mit der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus__am Sonntag, den 12. Februar 2023__ statt. Die ursprüngliche Wahl fand am 26. September 2021 statt, die letzte reguläre Wahl davor am 18. September 2016. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale am 12. Februar geöffnet. Die Wahl muss wiederholt werden, nachdem es in Berlin grobe Fehler bei der Wahl 2021 gegeben hatte. Damals wurden gleichzeitig Abgeordnetenhaus, Bundestag und Bezirksverodnetenversammlungen gewählt und außerdem über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ abgestimmt.
Regulär hätte die nächste Wahl erst 2026 stattfinden müssen. Doch der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig. Denn bei der Wahl 2021 sowie die Wahlen gab es in Hunderten Wahllokalen Fehler. So wurden etwa falsche Wahlzettel aus anderen Bezirken verteilt. In anderen Wahllokalen waren zu wenige vorhanden. Ungültige Stimmen sammelten sich in bestimmten Bezirken. Nicht alle zur Wahl berechtigten Menschen konnten teilnehmen. In manchen Bezirken häuften sich ungültige Stimmen.
Die BVV wird immer gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, ist also an die Wahlperiode von fünf Jahren gekoppelt. Wegen der Wiederholungswahl wird die Wahlperiode 2023 kürzer ausfallen. Endet die Wahlperiode des Abgeordenetenhauses früher, etwa durch vorzeitige Auflösung, so endet die Wahlperiode der BVVen automatisch ebenfalls vorzeitig. Die nächsten Wahlen finden regulär im Jahr 2026 statt.
Nein. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde bei BVV-Wahlen durch ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Das Abgeordetenhaus führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein, die bis heute gilt.
Anders als bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus dürfen bei den BVV-Wahlen nicht nur deutsche Staatsangehörige wählen, sondern auch Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin. Seit Oktober 2005 beträgt das Mindestalter 16 und nicht wie sonst 18 Jahre.
Die Bezirksverordentenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wählende haben eine Stimme. Es handelt sich um eine Verhältniswahl. Das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen auf die Parteien verteilt werden. Eine Direktwahl gibt es nicht.