Kurz nach ihrer Ernennung zur Spitzenkandidatin und Kanzlerkandidatin der Grünen am 19. April kletterten die Umfragewerte der Partei in die Höhe. Annalena Baerbock ist neben Robert Habeck das Gesicht der Partei. Noch nie ist es jemanden in der noch jungen Geschichte der Grünen gelungen, so deutlich in den Parteivorsitz gewählt zu werden wie der 40-Jährigen.
Auf einem Bauernhof in der Nähe von Hannover aufgewachsen, führte sie ihr Weg später in die Politik. Seit 2018 leitet Baerbock als Bundesvorsitzende die Geschicke der Partei, und das, obwohl sie erst 2005 Mitglied der Grünen wurde. Seit 2013 ist sie Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Von 2009 bis 2013 war die studierte Politikwissenschaftlerin als Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg aktiv. Die Völkerrechtlerin verbrachte im Rahmen ihres Studiums Zeit in Hamburg und London. Ihre spätere Arbeit führte sie nach Strasburg und Brüssel. Derzeit lebt sie mit ihrer Familie in Brandenburg.
In der Nacht des 20. Aprils 2021 war die Entscheidung endgültig gefallen: Armin Laschet (CDU) geht für die Union ins Kanzlerrennen. Der Entscheidung ging ein wochenlanger Machtkampf zwischen Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der CDU Deutschland, und Markus Söder, bayrischer Ministerpräsident und Vorsitzender der CSU, voraus.
Laschet, der seit 2017 Ministerpräsident in NRW ist, saß in den Jahren 1994 bis 1998 als gewählter Bundestagsabgeordneter der CDU bereits im Bundestag. In der darauffolgenden Legislaturperiode verlor der gebürtige Aachener jedoch sein Mandat und war seitdem nicht mehr Teil des Parlaments. Der heute 60-jährige Politiker wurde dann 1999 ins Europäische Parlament gewählt. Sein zweites Mandat legte der dreifache Vater 2005 nieder, als er in Nordrhein-Westfalen einen Landesministerposten antrat (Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration). 2008 wurde er in den Bundesvorstand der CDU gewählt.
Nach seinem Abitur studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten München und Bonn und machte 1987 sein erstes Staatsexamen. Dem folgte eine Ausbildung zum Journalisten. Seit 1979 ist Armin Laschet Mitglied der CDU und seit 2000 Mitglied des Vorstandes der Europäischen Volkspartei (EVP).
Die SPD war eine der ersten deutschen Parteien, die ihren Kanzlerkandidaten vorstellte. Bereits im August 2020 war klar, dass der gebürtige Osnabrücker Olaf Scholz als Spitzenkandidat für die Sozialdemokraten antreten wird.
Nach seiner Aufstellung fand der amtierende Finanzminister der Bundesrepublik bereits erste klare Worte. Für die Bundestagwahl 2021 schloss Scholz, der in Hamburg aufgewachsen ist und dort von 2011 bis 2018 als Erster Bürgermeister fungierte, eine weitere große Koalition mit der CDU/CSU aus. „Es wird keine Fortsetzung der Großen Koalition geben“, sagte er deutlich.
Scholz studierte Rechtswissenschaften und arbeitet seit 1985 als Rechtsanwalt. Von 2002 bis 2011 war er Mitglied des Bundestags, unter anderem auch Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion und Bundesminister für Arbeit und Soziales. Im November 2009 wurde er stellvertretender Parteivorsitzender der SPD. 2017 wurde Scholz Vizekanzler und Finanzminister in Deutschland.
Alice Weidel und Alexander Gauland werden die AfD 2021 nicht mehr gemeinsam in den Bundestagswahlkampf führen. Bereits im Februar 2019 gab der gebürtige Chemnitzer Gauland bekannt, dass er über das Ende seiner politischen Karriere nachdenke. Fraktionschefin Alice Weidel konnte sich in einer Mitgliederabstimmung als Teil des Spitzenduos wieder durchsetzen.
Alice Weidel, geboren in Gütersloh, studierte Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft. Sie arbeitete unter anderem als Analystin in der Kapitalanlageberatung und im Vorstandsbüro von führenden Finanzunternehmen. Im Rahmen ihrer Arbeit zog es sie ins Ausland nach Asien sowie nach Europa und in die USA. 2013 trat sie in die AfD Baden-Württemberg ein. Seit September 2017 ist sie Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und seit November 2019 stellvertretende AfD-Bundessprecherin. Seit Februar 2020 ist sie zudem Sprecherin des AfD-Landesverbandes Baden-Württemberg.
Bewerbungen um den Posten der Spitzenkandidat:innen der AfD lagen nicht nur von Alice Weidel, sondern auch von Tino Chrupalla sowie Joana Cotar und Joachim Wundrak vor. In der Mitgliederabstimmung am 25. Mai – einer Urwahl, angeregt durch AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen – wurde entschieden, dass Alice Weidel gemeinsam mit Tino Chrupalla mit der Partei in den Wahlkampf zieht.
Chrupalla wurde in Weißwasser geboren und war von 1990 bis 1992 Mitglied der Jungen Union. Der Inhaber eines Unternehmens im Maler- und Lackiererhandwerk ist seit 2015 Mitglied der AfD. Seit August 2015 ist Chrupalla außerdem Mitglied des AfD-Kreisvorstandes und seit Februar 2017 Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes in Görlitz. Seit 2017 sitzt er im Deutschen Bundestag und seit November 2019 ist er Bundessprecher der AfD.
Beim Wahlkampf 2017 zeigte Christian Lindner bei fast jedem Thema Präsenz. Mit auffälligen Wahlplakaten und Reden zog der gebürtige Wuppertaler eine Menge Aufmerksamkeit auf sich und seine Partei. Weiterhin ist der 42-Jährige der unangefochtene Spitzenkandidat der Freien Demokraten.
Nach dem die FDP 2013 erstmals an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte (4,8 Prozent), führte Lindner sie 2017 wieder zurück in den Bundestag. Was folgte waren vierwöchige Sondierungsgespräche zwischen der FDP, der CDU, CSU und den Grünen über eine mögliche Jamaika-Koalition. Lindner sagte damals: „Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren.“ Kurz darauf wechselte mit seiner Partei in die Opposition.
Seit 1995 ist Christian Lindner Mitglied der FDP. Von 1997 bis 2004 war der studierte Politikwissenschaftler Inhaber einer Werbeagentur sowie Mitgründer eines Internet‐Unternehmens. 2000 wurde er erstmals in den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt. Bundestagserfahrung sammelte der Hauptmann der Reserve bei der Luftwaffe von 2009 bis 2012. Er war zu dieser Zeit außerdem als Generalsekretär der FDP aktiv. Nach dem Ausscheiden der FDP 2013 aus dem Bundestag ernannte man Lindner zum Bundesvorsitzenden.
Das Wahlprogramm der SPD trägt den Titel „Zukunft. Respekt. Europa.“ Bereits am 9. Mai wurden sowohl Wahlprogramm und Kanzlerkandidat Olaf Scholz auf dem Bundesparteitag der SPD bestätigt.
Was steht im Wahlprogramm? Arbeit, Gerechtigkeit und Klimaschutz haben sich die Sozialdemokraten ins Programm geschrieben. Dabei soll Deutschland bis 2045 klimaneutral sein und der Klimaschutz selbst neue Jobs schaffen. Stromkosten sollen gesenkt und Strom selbst soll bis 2040 ökologisch werden.
Der Mindestlohn soll auf 12 Euro angehoben werden. Als Minijobs sollen reguläre Arbeitsverträge werden und in der Pflege soll nach Tarif eine Bezahlung nach Tarif erfolgen. Hartz IV soll ein einfacheres Bürgergeld werden. Beim Ausbau von Kitas, Ganztagsbetreuung an Schulen und Jugendeinrichtungen sollen die Bundesländer unterstützt werden.
Weiter soll der Nahverkehr ausgebaut und klimaneutral werden. Fußgängern und Radfahrern soll mehr Raum eingeräumt werden. Genau wie die Grünen fordert die SPD ein Tempolimit von 130 Stundenkilometer auf deutschen Autobahnen. Im Bereich der Wirtschaft soll der Bund jährlich 50 Milliarden Euro investieren. Für öffentliche Investitionen sollen im Rahmen der Schuldenbremse weiter Schulden gemacht werden und Steuern gerechter verteilt werden. Dabei sollen vor allem die oberen fünf Prozent eine Vermögenssteuer zahlen, die kleinen und mittleren Einkommen sollen entlastet werden.
Mieten sollen nur noch mit der Inflation steigen. Zudem planen die Sozialdemokraten eine Bürgerversicherung mit gleichem Zugang zu medizinischer Versorgung für alle. Die SPD plant Internet für alle: jedes Unternehmen und jeder Haushalt soll Zugang zu Internet mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit pro Sekunde haben. Außerdem sollen jeder Schüler und jede Schülerin einen Laptop oder ein Tablet bekommen. Weiter will sich die SPD für eine – auch finanziell – Stärkung der EU einsetzen. Die EU soll außerdem ökologischer und sozialer werden.
Die Alternative für Deutschland hat ihr Programm schon frühzeitig am 11. April 2021 auf einem Bundesparteitag in Dresden beschlossen. Nach einer Verschärfung des Programms nehmen der EU-Austritt Deutschlands, die Flüchtlingspolitik und Corona einen zentralen Platz ein.
Was steht im Wahlprogramm? Die AfD fordert den Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union. So heißt es im Beschluss: „Wir halten einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union und die Gründung einer neuen europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft für notwendig.“ Auch in Sachen Migration verschärft die AfD ihren Kurs.
An den Grenzen soll es wieder Kontrollen geben und Asylanträge können nur noch „bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit“ gestellt werden. Die AfD fordert eine „Abschiebeoffensive“ und eine Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsstaaten. Einwanderung soll also – nach japanischem Vorbild – stark eingeschränkt werden. Auch Fachkräfte sind dabei miteinbezogen.
Zudem wird der Familiennachzug für Flüchtlinge abgelehnt. Humanitäre Aufnahmen dürfe es nur für vom Bundestag ausgewählte, besonders schutzbedürftige Personen geben, „für deren Auswahl ein mit der deutschen Werte- und Gesellschaftsordnung vereinbarter kultureller und religiöser Hintergrund ein wichtiges Kriterium ist“, heißt es.
Weiter spricht sich die AfD für eine andere Corona-Politik aus. So fordert die Partei „jedweden, auch indirekten, Zwang zur Durchführung von Tests, Impfungen, unter anderem durch Einführung sogenannter Schnelltest-Apps und des grünen Impfpasses, sowie Benachteiligungen für Maskenbefreite zu unterlassen.“ Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden, wie sie sich schützen. Außerdem fordert die AfD die Reformierung des Inlandsgeheimdienstes.
Der Entwurf der Linken liegt seit dem 8. Februar vor. Die endgültige Version des Wahlprogramms wurde auf dem Bundesparteitag am 19. und 20. Juni beschlossen.
Was steht im Wahlprogramm? Die Linke will die Wirtschaft ökologischer gestalten und sie bis 2040 emissionsfrei machen. Dafür fordert die Partei einen sogenannten „Green New Deal“. Jährlich sollen 20 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, um den ökologischen Umbau voranzubringen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern.
Weiter soll öffentliche Nahverkehr ausgebaut und mit der Zeit kostenfrei werden. Kurzstreckenflüge sollen mit der Zeit abgeschafft und Bahn und Lufthansa sollen in eine bundeseigene Gesellschaft überführt werden. Der Kohleausstieg soll beschleunigt, in erneuerbare Energien investiert und sozial gerechte ökologische Modernisierung von Gebäuden vorangebracht werden. Außerdem soll der Sozialstaat ausgebaut werden. So soll eine Mindestrente von 1200 Euro, ein garantiertes Mindesteinkommen und sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV sowie Arbeitslosengeld Plus, das 58 Prozent des Nettolohns beträgt, eingeführt werden. Der Mindestlohn soll auf 13 Euro angehoben werden.
Die Linke fordert 200.000 zusätzliche Pflegekräfte sowie die Überführung von Krankenhaus- und Pflegekonzernen in die öffentliche Hand. Weiter soll es eine solidarische Gesundheitsversicherung und eine solidarische Pflegevollversicherung geben. Darüber hinaus soll es ein neues Normalarbeitsverhältnis von 30 Wochenstunden geben. Die Arbeitszeiten sollen flexibler werden. Die Schuldenbremse soll abgeschafft werden und kleine und mittlere Einkommen sollen entlastet werden. Ab einem Vermögen von zwei Millionen Euro soll eine Vermögensabgabe von 10 bis 30 Prozent anfallen. Diese soll innerhalb von 20 Jahren abgezahlt werden können.
Außerdem sollen Mieten gedeckelt und Auslandseinsätze der Bundeswehr unterbunden werden. Diese werden von der Linken strikt abgelehnt. Zudem fordert die Linke die Auflösung der NATO und ihre Ersetzung durch ein kollektives Sicherheitssystem.
Mitte April hat die FDP einen Programmentwurf zur Bundestagswahl veröffentlicht. Das endgültige Wahlprogramm der Freien Demokraten wurde am 14. bis 16. Mai beschlossen werden und umfasst 91 Seiten.
Was steht im Wahlprogramm? Die Liberalen halten an der Schuldenbremse fest und setzen ihren Fokus auf die Steuern. Klima und Soziales rücken ebenfalls stärker in den Vordergrund. So fordert die FDP einen handlungsfähigen Staat, der nur mit Hilfe der Schuldenbremse zu erreichen sei. Neue Schulden soll es demnach nicht geben. Für die Corona-Schulden soll es einen „Tilgungsturbo“ geben. Steuerentlastungen soll es für Unternehmen und alle Bürger und Bürgerinnen geben, auch für hohe Einkommen. Zudem soll es eine „Gesetzliche Aktienrente“ zur Sicherung der Altersvorsorge eingeführt werden. Deutschland soll entbürokratisiert und die Digitalisierung vorangetrieben werden.
Klimaschutz soll mit Hilfe des CO2-Preises und einem CO2-Limit ermöglicht und vorangebracht werden. Die EEG-Umlage soll abgeschafft, der Emissionshandel soll ausgeweitet und Wasserstoff als Säule des Energiesystems in Deutschland etabliert werden. Staatliche Vorgaben zur Erreichung der Klimaziele lehnt die Partei ab.
Die Landwirtschaft soll in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden. So sollen EU subventionierte Agrar-Zahlungen ein Ende haben und ein System der Marktwirtschaft Einzug halten. Außerdem soll mehr Geld in die Bildung gesteckt und Hartz IV durch ein sogenanntes „liberales Bürgergeld“ ersetzen werden. Einen bundesweiten Mietendeckel soll es nicht geben.
Am 21. Juni 2021 hat die Union als letzte aller Parteien ihr Wahlprogramm vorgelegt. Armin Laschet und Markus Söder, die Vorsitzenden von CDU und CSU, haben es gemeinsam vorgestellt. Zudem teilte Söder mit, es werde zwar ergänzend noch einen Bayern-Plan geben. Dieser werde aber keinen Widerspruch zum gemeinsamen Wahlprogramm der Union enthalten, sondern besondere bayerische Anliegen vertiefen.
Was steht im Wahlprogramm? Die Union plant trotz der immensen Staatsschulden, entstanden durch die Corona-Pandemie, einen Verzicht auf Steuererhöhungen. Zudem soll die Minijobgrenze von 450 Euro auf 550 Euro erhöht werden.
Des Weiteren soll ein Konzept für einen „Generationenfonds“ geprüft werden. Dabei soll der Staat für Kinder bereits nach der Geburt monatlich Geld zurücklegen. Es soll eine betriebliche Alternative zur Riester-Rente – mit Zuschüssen unterstützt und für Geringverdiener verpflichtend – geben.
Angestrebt wird eine Unternehmensbesteuerung „in der Größenordnung von 25 Prozent“. Außerdem setzt die Union auf einen erweiterten CO2-Emissionshandel. Wie viel teurer klimaschädliches Verhalten gemacht werden soll, wird aber nicht genannt.
Bei den Grünen liegt das Wahlprogramm seit 13. Juni 2021. Es wurde im Juni auf einer Bundesdelegiertenkonferenz verabschiedet. Anträge zur Änderung konnten Mitglieder der Partei bis Ende April einreichen.
Was steht im Wahlprogramm? Ganz oben auf der Agenda der Grünen steht der Klimaschutz. Aber auch auf soziale Themen wird ein besonderer Fokus gelegt. Die Grünen planen ein „Klimaschutz-Sofortprogramm“ inklusive der Anhebung des Klimaziels:70 Prozent weniger Treibhausgase im Jahr 2030 als 1990.
Weiter soll der CO2-Preis für Verkehr und Wärme in zwei Jahren angehoben werden. Bürgerinnen und Bürger sollen ein sogenanntes Energiegeld bekommen. Zudem soll der Kohleausstieg acht Jahre schneller als geplant von statten gehen. Kleine und mittlere Einkommen sollen durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer entlastet werden, der Spitzensteuersatz für hohe Einkommen steigen. Für Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro pro Person soll eine Vermögensteuer gelten.
Ab 2030 sollen nur noch emissionsfreie Autos zugelassen werden und auf deutschen Autobahnen soll ein sogenanntes „Sicherheitstempo“ von 130 Stundenkilometern eingeführt werden. Die Bahn soll ausgebaut, Kurzstreckenflüge dadurch überflüssig werden. Außerdem wollen die Grünen an der Schuldenbremse im Grundgesetz schrauben. So sollen jährlich Investitionen von 50 Milliarden Euro ermöglicht werden, um beispielsweise schnelles Internet, Spitzenforschung, klimaneutrale Infrastrukturen oder moderne Stadtentwicklung voranzutreiben.
Wohnkosten sollen mit Hilfe eines bundesweiten Mietendeckels eingedämmt werden, die Riester-Rente soll durch einen „öffentlich verwalteten Bürgerfonds“ ersetzt werden, Migranten mit vorübergehenden Duldungsstatus bekommen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein sicheres Bleiberecht und das Zwei-Prozent-Ziel der NATO lehnen die Grünen ab.
Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt. Die letzte Wahl fand am 24. September 2017 statt. Am selben Tag wird außerdem das neue Abgeordnetenhaus in Berlin und der neue Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Außerdem wird in Berlin über den Volksentscheid zur Enteignung von großen Wohnungskonzernen abgestimmt sowie neue Bezirksverordnetenversammlungen gewählt.
Die „Sonntagsfrage“ erfragt in regelmäßigen Abständen die aktuelle Wahlabsicht der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. „Sonntagsfrage“ heißt es deshalb, weil in Deutschland Wahlen traditionell an einem Sonntag abgehalten werden. Die Frage kann auf verschiedene Ebenen abzielen: Bundestagswahl, Landtagswahl oder Europawahl.
Die Ergebnisse der Befragung dienen der Berechnung und Darstellung der aktuellen politischen Stimmung im Land. In Deutschland werden Bürgerinnen und Bürger gefragt: „Wenn am nächsten Sonntag tatsächlich Bundestagswahl wäre, welche der folgenden Parteien würden Sie dann wählen?“
Meist wird die Befragung von Meinungsforschungsinstituten durchgeführt, nicht selten aber auch von Medienunternehmen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen. Telefoninterviews, Befragungen im Internet oder ein Besuch zu Hause werden dabei als Methode verwendet.
Bei der Betrachtung der verschiedenen Erhebungen der Sonntagsfrage ist es wichtig, die Anzahl der Befragten, den Zeitpunkt, die gewählte Methode und den Auftraggeber in den Blick zu nehmen. So kann eine bessere Aussage über die Aussagekraft der erhobenen Daten getroffen werden. Wir zeigen deshalb absichtlich möglichst viele verschiedene Umfrageinstitute in unserer grafischen Übersicht an.
Die Corona-Pandemie könnte die Bundestagswahl im Jahr 2021 stark beeinflussen. Es wird vermutet, dass mehr Menschen als je zuvor per Briefwahl ihre Stimme abgeben werden, um den Gang zur Wahlkabine zu vermeiden. Per Briefwahl wählen dürfen wahlberechtigte, die in einem Wählerregister eingetragen sind. Eine Begründung für die Beantragung des Wahlscheines in nicht mehr nötig.
Der Wahlschein für die Briefwahl kann bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Dies kann persönlich, schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder bei manchen Gemeinden auch online geschehen. Als Erinnerung kann die Wahlbenachrichtigung selbst helfen. Auf der Rückseite befindet sich ein vorgefertigter Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann.
Für eine Antragstellung auf Briefwahl sind die Angaben des Familiennamens, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) notwendig. Stellt man den Antrag für eine andere Person, ist eine Vollmacht nötig. Zudem muss die Beantragung schriftlich oder persönlich vollzogen werden.
Den Antrag auf Briefwahl stellt man am besten so früh wie möglich. Der letztmögliche Zeitpunkt ist der Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Ein Grund könnte eine Erkrankung sein.
Die Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Hierbei ist eine ausreichende Frankierung und ein zeitnahes Absenden des Wahlbriefes zu beachten. Der Brief muss spätestens bis 18 Uhr am Tag der Wahl bei der zuständigen Stelle vorliegt. Die Empfehlung des Bundeswahlleiters: Briefe aus dem außereuropäischen Ausland sollten möglichst mit der Luftpost versendet werden.
ein Wahlschein
ein amtlicher Stimmzettel
ein blauer amtlicher Stimmzettelumschlag
ein roter amtlicher Wahlbriefumschlag
ein Merkblatt für die Briefwahl
Auch hier gilt: rechtzeitig. Der Wahlbrief kann direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden oder per Post verschickt werden. Den zuständigen Stellen muss er am Wahltag spätestens 18 Uhr vorliegen. Zu dieser Zeit endet die Wahl und die Auszählung beginnt. Briefe, die zu spät kommen, werden nicht mehr berücksichtigt und die Stimme geht verloren.
Bei der Wahl am 26. September wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Mit der abgegebenen Wahlstimme kann Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestags genommen werden. Der Bundestag ist auf Bundesebene das einzige Staatsorgan, das vom Volk direkt gewählt wird.
Bei der Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler insgesamt zwei Stimmen. Mit der Erststimme geben Wähler bei der Bundestagswahl ihre Stimme für einen Kandidaten oder eine Kandidatin in ihrem Wahlkreis ab. Mit der Erststimme wird also die Direktwahl getroffen. Diejenigen Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind somit gewählt.
Mit der Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei gestimmt. Nach dem Verhältnis der Zweitstimmen wird der Anteil der Bundestagsmandate festgelegt, der auf die jeweiligen Parteien entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate (Erststimme) abgezogen. Die übrigen Mandate werden an die Kandidadierenden auf den Landeslisten der Partei verteilt.
Die Landesliste umfasst die bei der Bundestagswahl antretenden Kandidaten einer Partei eines Bundeslandes. Diese werden in einer bestimmten, vorher von den Parteien ausgewählten Reihenfolge angegeben und dienen den Wählern als Wahlvorschlag. Die Landeslisten bestimmen die Reihenfolgen, in denen die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen. Die Listen werden in geheimer Abstimmung festgelegt. Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 über sogenannte Landeslisten vergeben.
Der Bundespräsident wird in Deutschland nicht direkt vom Volk gewählt. Die Wahl findet geheim im Rahmen der Bundesversammlung statt – ohne Absprache. Hierbei muss ein Kandidat oder eine Kandidatin die absolute Mehrheit auf sich vereinen. Kommt es in zwei Wahlgängen nicht zu einer absoluten Mehrheit, reicht in einem dritten Wahlgang die relative Mehrheit aus.
Zu Neuwahlen kann es kommen, wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst. Nach Art. 39 Abs. 1 müssen dann Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Die erste vorgezogene Bundestagswahl in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland fand 1972 im Rahmen der Bundestagswahl statt.
Wenn eine Partei, die auf dem Stimmzettel steht, es in den Bundestag schaffen möchte, braucht sie bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen. Bekommt eine Partei weniger – etwa 4,7 Prozent der Zweitstimmen – greift die sogenannte „Sperrklausel“, auch „Fünf-Prozent-Hürde“ genannt. Mit dieser Grenze soll eine Zersplitterung des Bundestags verhindert werden.
Erlangt eine Partei jedoch drei Direktmandate, greift die Fünf-Prozent-Hürde nicht. Die Partei würde es mit den drei gewonnen Mandaten, als drei Abgeordneten ins Parlament schaffen. In diesem Fall würden auch die Zweitstimmenanteile beachtet werden und zusätzliche Abgeordnete ins Parlament einziehen.
Zu einem Überhangmandat kann es kommen, wenn eine Partei bei der Erststimme beziehungsweise der Direktwahl der Kandidaten mehr Sitze im Parlament gewinnt, als ihr über die Wahlliste, also der für Parteien abgegebenen Zweitstimmen, an Sitzen zusteht.
Seit 2012 findet im Deutschen Bundestag ein Ausgleich der Überhangmandate statt. Der Grund dafür: das Verhältnis der Parteien im Parlament soll nicht verzerrt werden. Besonders hierbei: Scheidet ein Abgeordneter mit Überhangmandat aus dem Parlament aus, wird sein Sitz nicht nachbesetzt.
Überhangmandate führen dazu, dass der Bundestag in verschiedenen Legislaturperioden unterschiedlich groß ist. Überhangmandate entstehen nämlich fast immer.
Gibt es Überhangmandate, gibt es in der Folge auch Ausgleichsmandate. Bekommt also eine Partei Überhangmandate, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate. So soll sichergestellt werden, dass im Bundestag das Verhältnis widergespiegelt wird, wie es von den Wählerinnen und Wählern entschieden wurde.
Eine Legislaturperiode bezeichnet die Zeitspanne, in der ein gewählter Bundestag besteht. Denn der Bundestag wird nur für eine bestimmte Zeit gewählt. In Deutschland sind das vier Jahre. Diese vierjährige Wahlperiode endet mit dem Tag, an dem ein neuer Bundestag zusammenkommt und somit eine neue Legislaturperiode beginnt.
Ändert sich ein Prozentsatz, wird die Größe dieser Änderung in Prozent oder Prozentpunkten angeben. Wird jedoch die Differenz zwischen zwei Prozentsätzen berechnet, wird dieser Wert allein in Prozentpunkten und nicht in Prozent angegeben.
Ein Beispiel: Bei der Bundestagswahl 2017 betrug die Wahlbeteiligung 76,2 Prozent. 2009 lag die Wahlbeteiligung bei 70,8 Prozent und 2013 bei 71,5 Prozent. Im Vergleich zu 2009 und 2013 legt die Wahlbeteiligung also im Jahr 2017 um rund 5 Prozentpunkte zu.
Das deutsche und das amerikanische Wahlsystem unterscheiden sich im Amt und in der Gewaltenteilung. Während in den USA die ausführende – also exekutive Gewalt – beim Präsidenten liegt (derzeit Joe Biden), bedient der Bundespräsident (derzeit Frank-Walter Steinmeier) repräsentative Aufgaben. In Deutschland ist die Exekutive der Bundesregierung, also auch Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den zugehörigen Behörden vorbehalten.
Außerdem unterscheiden sich die beiden Wahlsysteme grundlegend. In Deutschland wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, in den USA nach dem Mehrheitswahlrecht. So werden in den Bundesstaaten der USA für insgesamt 538 Wahlmänner und -frauen für das sogenannte „Electoral College“ gewählt. Das „Electoral College“ wählt daraufhin in einem zweiten Schritt den Präsidenten. Der Spitzenkandidat einer Partei muss mindestens 270 Stimmen erhalten, um als Präsidenten gewählt zu werden.
In Deutschland gilt das sogenannte personalisierte Verhältniswahlrecht. Es stellt ein Mischsystem aus Verhältniswahl- und Mehrheitswahlrecht dar. Jeder Wähler kann dabei zwei Stimmen abgeben. (Siehe Erststimme und Zweitstimme)