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Innerdeutsche Risikogebiete

Diese Reise­beschränkungen gelten für Corona-Hotspots

Ganz Berlin gilt nun als Corona-Risikogebiet. Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot beschlossen. Diese Regeln gelten in den verschiedenen Regionen.
Ganz Berlin gilt nun als Corona-Risikogebiet. Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot beschlossen. Diese Regeln gelten in den verschiedenen Regionen.

Aus ist der Traum vom Herbsturlaub in Deutschland – zumindest für die meisten Berlinerinnen und Berliner. Mittlerweile gelten nicht mehr nur einzelne Bezirke, sondern die ganze Stadt, als Risikogebiet. Bund und Länder haben sich am 7. Oktober auf ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen geeinigt. Übernachten darf nur, wer einen negativen Coronatest vorlegen kann. Doch einig ist man sich in den 16 Bundesländern trotzdem noch nicht. Und in den ersten Bundesländern wurde das Verbot gerichtlich gekippt. So gelten weiterhin völlig unklare Regeln. Eine zentrale Übersicht gibt es nicht. Obwohl immer mehr Regionen in Deutschland zu Risikogebieten erklärt werden.

Wir fragen deshalb regelmäßig alle Bundesländer einzeln an und liefern einen Überblick über das föderale Chaos. Ausschlaggebend für die Entscheidung über Risikogebiete ist – im Ausland wie im Inland – die Zahl der Neuinfizierten in einem Gebiet. In den vergangenen Tagen meldeten viele Kreise mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen. Man nennt diesen Wert auch „Inzidenz“. Für Reisende aus diesen Regionen gelten in vielen Bundesländern Testpflicht oder Quarantänevorschriften.

Welche Landkreise müssen Reisebeschränkungen fürchten?

Hier eine Karte mit allen Landkreisen, die laut ihren eigenen Meldungen die Grenze derzeit überschreiten. Bis alle Meldungen im System des Robert-Koch-Instituts landen, kann es teilweise dauern. Die Werte steigen dort daher oft mit Verzögerung. Da sich die Bundesländer aber an den Inzidenzen des Robert-Koch-Institus orientieren, sind hier sowohl unsere eigenen Berechnungen als auch die diese Werte gelistet. Außerdem eingezeichnet sind die Landkreise, die über 30 Neuninfizierte pro 100.000 haben, also bald über die Grenze rutschen könnten:

In diesen Kreisen gibt es derzeit besonders viele Neuinfizierte
Die Karte zeigt alle Landkreise, die laut eigenen Meldungen mehr als 50 oder mehr als 30 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen gemeldet haben.
 
1
 
100
 
1.000
 
gemeldete Fälle
Fälle pro 100.000 Einwohner über

[Eine Detailübersicht zu allen deutschen Landkreisen, inklusive der absoluten Zahl der Fälle und den Todeszahlen, finden Sie auf unserer Live-Karte].

Kompliziert ist weiterhin: Nicht jeder Landkreis mit einer Inzidenz von 50 in den vergangenen sieben Tagen gilt überall in Deutschland als Risikogebiet. Immer noch entscheidet jedes Bundesland für sich – und zwar nicht nur für die eigenen Landkreise, sondern auch für Landkreise in anderen Bundesländern. Das heißt: Es wäre möglich, dass Nordrhein-Westfalen München zum Risikogebiet erklärt, Berlin aber nicht. Einige Bundesländer behalten sich außerdem vor, nicht nur ganze Landkreise, sondern auch Gemeinden oder Bezirke zu Risikogebieten zu erklären.

In welchen Bundesländern gibt es innerdeutschen Risikogebiete?

Seit dem Bund-Länder-Beschluss vom 7. Oktober haben dreizehn Bundesländer entsprechende Gebiete in ihren Verordnungen festgehalten.

In Bayern legt das Gesundheitsministerium die Gebiete fest. Dort gelten seit dem 8. Oktober zahlreiche Regionen als Risikogebiete. Unklar ist noch, wie oft diese Liste aktualisiert werden soll. Auch in Nordrhein-Westfalen entscheidet das Gesundheitsministerium. Hier ist die Liste noch leer.

In weiteren elf Bundesländern gilt: Überschreitet eine Region nach RKI-Angaben 50 Neuinfektionen pro 100.000, wird sie automatisch zum Risikogebiet und die Regelungen greifen. Uneinheitlich ist immer noch: Was ist eine „Region”? Dazu unten mehr.

Trotz des Versuchs, bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen, gibt es Abweichler. In Niedersachsen, Bremen, Thüringen und Berlin hatte es bisher explizit keine Regelungen zu innerdeutschen Risikogebieten in Corona-Verordnungen gegeben. Niedersachsen hat das nun geändert. Dort gelten seit dem 10. Oktober ebenfalls neue Regelungen für innerdeutsche Risikogebiete. Thüringen und Bremen haben keine neuen Maßnahmen erlassen. Auch in Berlin plant man keine Anpassungen. Es bleibt also dabei: Nach Berlin dürfen alle, egal ob sie aus Hotspots kommen, oder nicht. Sie dürfen dann aber häufig nicht mehr zurück in ihre Heimatstadt.

Welche Beschränkungen gelten für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten?

Das ändert sich regelmäßig. Bisher mussten sich Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz unverzüglich nach der Einreise nach Hause oder in eine andere Unterkunft in 14-tägige Quarantäne begeben. Beide Länder haben dies nun abgeschafft und ein Beherbergungsverbot eingeführt, wie es von Bund und Ländern beschlossen wurde.

Die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern
Die Karte zeigt die wichtigsten Regeln, die in den verschiedenen Bundesländern gegenüber Reisenden aus betroffenen Landkreisen gelten.

Die Regelungen können sich täglich ändern. Sollten Sie eine Reise planen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der jeweiligen Behörden!

Viele Bundesländer rücken aber wieder von ihrem Beschlüssen ab. Rheinland-Pfalz kündigte schon vergangene Woche an, das Verbot nicht anwenden zu wollen. Am Donnerstag zogen das Saarland und Sachsen nach. Auch Bayern entschied am Freitag an, das Beherbergungsverbot nicht verlängern zu wollen. Hessen will am Montag über das weitere Vorgehen entscheiden. In Niedersachsen und Baden-Württemberg kippte ein Geericht die Beschlüsse. In Brandenburg wurden mehrere Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot eingereicht.

In Mecklenburg-Vorpommern gelten Einreiseverbote

Zwar sollten nun bundesweit einheitliche Regeln gelten. Wer aus einem Risikogebiet in ein Bundesland einreist, das Regelungen zu innerdeutschen Risikogebieten erlassen hat, muss mit Beschränkungen bei der Unterkunft rechnen. Man darf dann nur in Hotels und Ferienwohnungen übernachten, wenn man ein negatives Testergebnis vorlegt. Doch nun ist es verwirrender denn je.

Die Ausnahme bleibt Mecklenburg-Vorpommern, das an den strengeren Regeln festhält. Hier dürfen Menschen aus Corona-Hotspots gar nicht erst einreisen – außer sie legen ein negatives Testergebnis vor, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahmen beim Einreiseverbot gibt es etwa für Menschen mit Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern und bei Verwandtschaftsbesuchen. Auch hier entscheidet ein Gericht kommende Woche, ob diese Beschränkungen rechtens sind.

Wer legal aufgrund dieser Ausnahmen oder mit negativem Test eingereist ist, für den greift anschließend trotzdem die Quarantäneverordnung. Die verlangt einen weiteren Test, bevor die Quarantäne von 14 Tagen verkürzt werden kann. Wer also in einem Risikogebiet wohnt und einen Urlaub an der Ostsee geplant hat, muss nicht nur einen negativen Test mitbringen, sondern sich zudem vor Ort bei dem Gesundheitsamt melden und nochmals testen lassen. Dann kann das zuständige Gesundheitsamt die Quarantäne auf fünf bis sieben Tage verkürzen, wenn der Test negativ ausfällt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte aber in Aussicht gestellt, dass der zweite Test entfallen könnte.

Wo können Berliner Bezirke zu Risikogebieten werden?

Die drakonischen Regeln in Mecklenburg-Vorpommern gelten allerdings nicht für die Berliner Bezirke. Denn dort müssen es immer ganze Stadt- oder Landkreise sein. Die Berliner Bezirke sind aber keine Kreise. Auch im Nachbarland Brandenburg betrachtet man Berlin als ganze Stadt. Einen Unterschied macht das mittlerweile nur noch bedingt. Denn Berlin hat die 50er-Grenze überschritten. Ärgerlich für die Bezirke wie Pankow oder Marzahn-Hellersdorf, wo die Inzidenz noch unter dem Grenzwert liegt. Sie sind bei den Beschränkungen jetzt mit eingeschlossen. Sobald Gesamtberlin allerdings wieder unter die Grenze fällt, könnte sich das ändern.

In Bayern waren zunächst vier Bezirke als einzelne Risikogebiete gelistet. Seitdem der Grenzwert in der ganzen Stadt überschritten ist, hat das bayerische Gesundheitsministerium die Liste geupdatet. Nun gilt ganz Berlin als Risikogebiet.

In anderen Bundesländern wie Sachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen gelten die Bezirke mit 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Risikogebiete. Die Länder orientieren sich an den Angaben des Robert-Koch-Instituts. Weil die Bezirke eigene Gesundheitsämter haben, meldet das Robert-Koch-Institut für sie einzelne Inzidenzen. In Schleswig-Holstein galten bisher auch die Bezirke als einzelne Risikogebiete. Das wird nun anscheinend geändert. Ab Freitag zählt die Inzidenz der ganzen Stadt.

[Gibt es eine zweite Welle? In Ländern wie Israel oder Kroatien sieht es so aus, genauso in Urlaubsregionen wie Griechenland oder Ungarn. Das und mehr in unserer Länderkolumne für Abonnenten, zum Beispiel zu Corona in der Schweiz, Großbritannien oder Europas Zwergstaaten wie Liechtenstein und Co.]

Die restlichen Bundesländer sehen das bislang relativ einheitlich. Dort ist in den Verordnungen klar von „Landkreisen oder kreisfreien Städten” die Rede, nicht von einzelnen Gemeinden oder Bezirken.

Wer kontrolliert die Beschränkungen? Gibt es Strafen?

Bleibt die Frage: Wer soll das bitte kontrollieren? Nicht mal im strengen Mecklenburg-Vorpommern ist dem Ministerium bekannt, wie viele „illegale Einreisen” es aus innerdeutschen Risikogebieten gibt. „Die Beschränkungen werden durch die zuständigen Behörden, wie zum Beispiel Ordnungsbehörden und die Polizei kontrolliert”, bestätigt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Doch wie viele Verstöße es gab, ist nicht bekannt.

Gilt ein Beherbergungsverbot, so sollen sich die Betreiber den negativen Test vorlegen lassen. Zwecks weiterer Kontrolle verweisen viele Landesgesundheitsministerien an die Kommunen. Im Saarland verweist man auf die örtliche Polizei, die Auskunft über Verstöße erteilen kann. In Sachsen, ähnlich wie in Hessen, kontrollieren die Gesundheitsämter gemeinsam mit den lokalen Ordnungsbehörden die Vorschriften. In Sachsen-Anhalt verweist man ebenfalls auf die Ordnungsbehörden. Auch Bayern und Nordrhein-Westfalen nennen Kommunen als Ansprechpartner, wenn es um die Kontrolle der Auflagen geht. Verstöße sind den Ministerien nicht bekannt. Wozu dann eigentlich die Regelungen? Strukturiertes Vorgehen gegen eine Pandemie klingt anders…

Ausnahme war bisher Schleswig-Holstein. Dort fiel ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro für Quarantäne-Brecher an. In mindestens 37 Fällen wurde aufgrund einer Verletzung der Quarantänepflicht oder fehlender Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängt, heißt es aus dem Ministerium. Das Ministerium schlüsselt allerdings Einreisen aus inländischen aus ausländischen Risikogebieten nicht separat auf. Ob die Risikotouristen also aus Mallorca oder Kreuzberg kamen, lässt sich nicht sagen.

Am lockersten geht es in Baden-Württemberg zu. Dort sind die Regelungen zu Übernachtungen in Hotels nicht „bußgeldbewehrt”. Sie werden also nicht geahndet und deswegen auch nicht kontrolliert.

Wie schnell ändern sich die Risikogebiete?

Im Prinzip täglich. Weil nicht alle Bundesländer diese Gebiete explizit ausweisen und auf das Robert-Koch-Institut verweisen, sollten Reisende überprüfen, wie viele Neuinfektionen das Urlaubsziel meldet. Die Fallzahlen auf der Webseite der Landkreise können außerdem von den Meldungen des RKIs abweichen, da es häufig Verzögerungen bei der Übermittlung gibt. Ein Blick in die genauen Verordnungen lohnt sich also, um sicherzugehen (s.u.).

Die Regelungen in allen Bundesländern im Detail

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg heißen die Risikogebiete Hotspots. Das sind Städte oder Kreise, die die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100. 000 Einwohner*innen überschreiten. Es gelten Beherbergungsverbote für Reisende ohne negativen Test, keine Quarantänepflicht und kein Einreiseverbot. DAS Verbot wurde gerichtlich gekippt. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes. Detaillierte Informationen zu den Risikogebieten gibt es hier.

Bayern: Das bayerische Gesundheitsministerium kann „Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands” zum Risikogebiet erklären, die dann hier veröffentlicht werden. Einen Grenzwert, ab wann das passiert, gibt es nicht. Es galt ein Beherbergungsverbot ohne negativen Test, das Land will dieses zunächst nicht verlängern. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Berlin: Das Land Berlin hat zum 3.Oktober seine Corona-Verordnung geändert. Seitdem sind keine Regelungen für innerdeutsche Risikogebiete vorgesehen. Weitere Anpassungen wie das Beherbergungsverbot sind nicht geplant. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Brandenburg:
In Brandenburg gilt der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen. Zwar gelten keine Quarantänepflicht und kein Einreiseverbot, aber ein Beherbergungsverbot ohne negativen Test. Dieses wird gerichtlich geprüft. Berlin betrachtet das Nachbarland als ganzes. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Bremen: Die Verordnung des Landes Bremen sieht solche Gebiete nicht vor. Es gelten keine Beschränkungen. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Hamburg: Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen, so gilt ein Beherbergungsverbot ohne negativen Test, aber keine Quarantänepflicht und kein Einreiseverbot. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Hessen: In Hessen heißen sie „Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko”. Hier können auch die Berliner Bezirke betroffen sein, da das Robert-Koch-Institut für diese separate Werte meldet. Für diese Reisende gilt ein Beherbergungsverbot ohne negativen Test, am Montag will das Land entscheiden, ob es an der Regelung festhält. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern sind Beschränkungen für Personen aus Kreisen vorgesehen, wo in den letzten sieben Tagen vor Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 laut Robert Koch-Institut über 50 liegt. Für diese Personen gilt ein Einreiseverbot und Beherbergungsverbot, wenn sie keinen negativen Test vorlegen. Wer aufgrund von Ausnahmen einreisen durfte, muss sich ebenfalls in Quarantäne begeben. Einzelne Berliner Bezirke oder Gemeinden können hier keine Risikogebiete werden. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Niedersachsen: Die niedersächsische Landesregierung orientiert sich an den Inzidenzen des Robert-Koch-Instituts. Liegen diese in Regionen über dem Grenzwert, gilt ein Beherbergungsverbot, das aber gerichtlich gekippt wurde. Die Regionen werden hier veröffentlicht. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Nordrhein-Westfalen: Mögliche Risikogebiete können vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen erstellt werden. Für diese Regionen gilt dann ein Beherbergungsverbot ohne negativen Test, aber keine Quarantänepflicht und kein Einreiseverbot. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Rheinland-Pfalz: Ist in den vergangenen sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner*innen, gilt eine Region als Risikogebiet. Diese sind ausdrücklich nicht beschränkt auf Landkreise oder kreisfreie Städte und können auch Berliner Bezirke umfassen. Ab dem 13.10 müssen sich Reisende nicht mehr in Quarantäne begeben, es gilt ein Beherbergungsverbot. Das Land will die Regelung aber nicht anwenden. Die betroffenen Regionen werden hier veröffentlicht. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Saarland: Liegt die Zahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen beziehungsweise bei Anreise höher als 50 pro 100.000 Einwohnern, gilt die Region im Saarland als Risikogebiet. Bei klar regional eingrenzbaren Infektionsgeschehen können die Beschränkungen auf diesen regionalen Bereich begrenzt werden. Reisende aus diesen Regionen dürfen ohne negativen Test nicht in Hotels und anderen Unterkünften übernachten. Das Land will das aber nicht anwenden. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Sachsen: Risikogebiete sind ab dem Überschreiten der Schwelle von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen definiert und werden hier veröffentlicht. Darunter sind auch die Berliner Bezirke. Für Reisen aus diesen Landkreisen und kreisfreien Städten besteht ein Beherbergungsverbot ohne negativen Test, setzt das Vebot aber zunächst aus. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Sachsen-Anhalt: Für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gelten gesonderte Regeln, nämlich ein Beherbergungsverbot ohne negativen Test, aber keine Quarantänepflicht und kein Einreiseverbot. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Schleswig-Holstein: Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt hier ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt als Risikogebiet. Die Quarantänepflicht für Reisende ist abgeschafft, nun gilt ein Beherbergungsverbot. Die betroffenen Regionen werden hier veröffentlicht. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Thüringen: In Thüringen spricht man ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektion von Hotspots. Es gelten keine Beschränkungen. Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes.

Die Autoren

Eric Beltermann
Webentwicklung
Benedikt Brandhofer
Design
Hendrik Lehmann
Koordination
David Meidinger
Webentwicklung
Helena Wittlich
Text & Recherche
Veröffentlicht am 28. September 2020.
Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2020.