Der Reformrechner

Mehr Netto oder weniger? Was bei Ihnen von den Reformen übrig bleibt

Das Kabinett hat die Pflegereform beschlossen. Was das für Ihr Portemonnaie bedeutet und wie sich die übrigen schwarz-roten Pläne von Steuer bis Zuzahlung in der Apotheke auswirken: Probieren Sie es aus!

Ihre Angaben Wir speichern Ihre Antworten nicht

Berechnung für gesetzlich versicherte Angestellte

Wie viel verdienen Sie derzeit im Monat (brutto)?
4500€
Entspricht einem jährlichen Bruttoeinkommen von ca. 54.000€
Sind Sie verheiratet?
Haben Sie Kinder?
Das ändern die Reformen für Sie
-125€
weniger im Jahr 2028
Grund
Mehrkosten und Erleichterungen
Steuer Entwurf
Änderung Steuertarif · Werbungskostenpauschale steigt …
+172€
Krankenversicherung verabschiedet
keine für Sie relevanten Änderungen
±0€
Pflegeversicherung Entwurf
Beitragszuschlag für Kinderlose wird auf 0,9% erhöht
-162€
Rentenversicherung Vorschlag
Beitragssatz steigt auf 20,4%
-135€
Kinderförderung Entwurf
Keine Kinder angegeben
±0€
Gesundheitszuzahlungen verabschiedet
±0€
Konsumsteuer Entwurf
±0€
Handwerkerbonus Entwurf
±0€
Bilanz
-125€
schraffiert = noch kein Gesetzesentwurf

Vor einem Jahr sollte es der Herbst der Reformen werden, in diesem Jahr dann der Sommer. Nun ist wieder Herbst, und es dürfte einer des Ringens werden. Nach intensiven Diskussionen hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Pflegeform auf den Weg gebracht.

Damit liegen nun für viele der großen Reformen Gesetzesentwürfe vor: neben der Pflege für die Einkommensteuer und die Verbrauchsteuern. Das Sparpaket der gesetzlichen Krankenversicherung ist bereits in Kraft. Umfassendere Reformen von Kranken- und Pflegeversicherung sollen folgen. Allein bei der Rente gibt es noch keinen Entwurf, aber Vorschläge der Rentenkommission. Um die wird seit dem Sommer heftig gestritten. Was davon am Ende übrig bleibt, ist aktuell offen.

Doch schon jetzt ist klar, dass alle Reformen zusammen sich auf die Portemonnaies aller Arbeitenden auswirken werden – und zwar höchst unterschiedlich. Was bei Ihnen unterm Strich von den Reformen der Bundesregierung ankommt, hängt etwa davon ab, wie viel Sie verdienen, ob Sie Kinder haben und ob Sie verheiratet sind.

Es hängt aber auch an vielen kleinen Stellschrauben: Zuzahlungen in der Apotheke und beim Zahnersatz, Handwerkerrechnungen, Alkohol- und Zigarettenkonsum.

Wie sehr belastet das Reformpaket Ihr Haushaltseinkommen in den kommenden Jahren? Profitieren Gutverdiener mehr als Menschen mit weniger Gehalt? Unser Rechner führt alles zusammen und schlüsselt die Änderungen Punkt für Punkt auf.

Je mehr Angaben Sie machen, desto genauer wird Ihr Ergebnis. Die Rentenpläne sind im Rechner schraffiert, weil es dafür noch keinen Gesetzentwurf gibt.

Der Rechner vergleicht das Jahr 2028 mit und ohne die Reformen, weil manche Maßnahmen erst dann vollständig gelten. Er zeigt also, was die Reformen verändern, nicht, wie hoch Ihr Nettoeinkommen 2028 sein wird. Und er erfasst nur, was sich direkt in Euro auf Ihren Geldbeutel auswirkt. Manches, was die Reformen für Ihr Leben bedeuten, lässt sich so nicht beziffern, zum Beispiel Änderungen bei den Pflegegraden oder ein späterer Renteneintritt.

Sobald sich die Pläne ändern oder neue hinzukommen, etwa eine Zuckersteuer oder das größere Pflegepaket, das nächstes Jahr diskutiert werden soll, aktualisieren wir den Rechner. (Mehr zu Berechnung und Methode hier.)

Eher Umverteilung als Entlastung

Die Reformen zielen in unterschiedliche Richtungen: Insbesondere Familien will die Regierung steuerlich entlasten, etwa indem Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag steigen und die Steuerkurve in der mittleren Einkommenszone flacher verlaufen soll. Dafür steigen Sozial- und Rentenbeiträge. Am Ende ist es eher eine Umverteilung als eine Entlastung.

Ein Beispiel: Eine Angestellte ohne Kinder, die 4500 Euro im Monat verdient, zahlt 2028 mehr Beiträge für Pflege und Rente, insgesamt 297 Euro im Jahr. 172 Euro bekommt sie über eine niedrigere Steuer zurück, auch, weil die höheren Sozialbeiträge das zu versteuernde Einkommen mindern. Unterm Strich bleiben ihr 125 Euro weniger im Jahr.

„Wenn ich mehr Sozialversicherungsbeiträge bezahle, ist das wie eine Lohnkürzung“, sagt Tobias Hentze, Steuerexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Dass ein Teil davon über die Steuer zurückkommt, bei Normalverdienern etwa ein Drittel, sei systematisch erklär- und nachvollziehbar: Wer höhere Beiträge zahlt, hat weniger zur Verfügung und muss deshalb weniger Steuern zahlen.

Höhere Rentenbeiträge bedeuten zudem später höhere Renten, die dann wiederum versteuert werden, auch höhere Pflege- und Krankenkassenbeiträge sollen ein System stabilisieren, das allen hilft. Für heute aber gilt: „Es ist eine Verschiebung von der Steuerkasse in die Kassen der verschiedenen Sozialversicherungen.“

Am ehesten profitieren Familien, in denen beide Partner arbeiten. Der Pflegeversicherungsbeitrag soll laut Gesetzentwurf nur für Kinderlose steigen. Außerdem könnte sich das Kindergeld um 13 Euro monatlich erhöhen, ebenso die Kinderfreibeträge. Welche dieser Leistungen bei Ihnen greift, ermittelt der Rechner automatisch.

Anders sieht es aus, wenn ein Partner bisher beitragsfrei mitversichert war: Für diese Familien werden in der Kranken- und der Pflegeversicherung neue Zuschläge fällig.

Steuer: „Entlastet wird niemand“

Für Spitzenverdiener wird es teurer: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro (bisher: ab 278.000 Euro) gilt künftig ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro 47 Prozent.

Die Bundesregierung wirbt mit zehn Milliarden Euro Entlastung. „Das stimmt aber nur nominal“, sagt Hentze. Steigen die Löhne mit der Inflation, rutschen Beschäftigte in höhere Steuersätze, obwohl sie sich davon nicht mehr leisten können als vorher – denn alles ist ja teurer geworden. Diese sogenannte kalte Progression gleiche die Reform nicht aus.

„Gemessen an ihrer Kaufkraft werden alle Einkommensteuerzahler belastet, sofern sie mehr als den Grundfreibetrag zu versteuern haben. Entlastet wird niemand.“

Die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.900 Euro zählt unser Rechner nicht als Entlastung, weil der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet ist, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Wie viel dieser Reform-Anhebung am Ende Pflicht ist und wie viel politische Entscheidung, wird erst der neue Existenzminimumbericht zeigen, der im Herbst erwartet wird.

Pflege: Was das Kabinett beschlossen hat

Das Paket soll die Pflegeversicherung stabilisieren. Kinderlose zahlen ab 2027 einen höheren Zuschlag als bisher. Außerdem wird für kostenlos mitversicherte Ehepartner ab 2028 ein Zuschlag fällig. Drittens steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen, bis zu dem Beiträge fällig werden. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.

Das ist aber nur der erste Schritt: Einen größeren Umbau des Systems soll eine Kommission noch erarbeiten.

Krankenversicherung und Zuzahlungen: bereits beschlossen

Bei den gesetzlichen Krankenkassen sollen die schon beschlossenen Maßnahmen eine Finanzlücke schließen und verhindern, dass die Beiträge im kommenden Jahr steigen. Ob das gelingt, zeigt sich, wenn die Kassen ihre Zusatzbeiträge für 2027 festlegen. Anfang 2027 soll eine weitere Reform folgen.

Die bereits beschlossenen Maßnahmen der damaligen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die im Sommer ins Kanzleramt wechselte, belastet zwei Gruppen zusätzlich. Gutverdiener zahlen künftig mehr. Dasselbe gilt für Familien, in denen Hausfrauen oder -männer bisher beitragsfrei mitversichert waren.

Monatlicher GKV-Beitrag für beispielhafte Lebenssituationen
Die Grafik zeigt die voraussichtlichen Arbeitnehmer-Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung in 2028 für unterschiedliche Einkommensgruppen und Lebenssituationen – im Vergleich zu heute.
Der Anstieg umfasst sowohl Reformeffekte (Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat, neuer Beitrag für mitversicherte Partner) als auch die reguläre Beitragsentwicklung durch steigende Löhne. Der reine Reformeffekt der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze beträgt für Gutverdiener rund 25 Euro pro Monat.
Daten: Bundesregierung, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (2026), Iges-Institut (2026), eigene Berechnungen

Rente: noch kein Entwurf

Beim Rentenbeitrag rechnen wir mit einem Anstieg auf 19,9 Prozent bis 2028, das zählt nicht als Reform. Dazu kommt ein zusätzlicher Beitrag von 0,5 Prozentpunkten, den die Rentenkommission vorschlägt. Beschäftigte und Arbeitgeber tragen davon je die Hälfte.

Einen Gesetzentwurf gibt es dafür noch nicht – und derzeit stehen die Grundpfeiler des Reformvorschlags infrage. Wir rechnen den Vorschlag trotzdem ein, markieren ihn aber als unsicher.

Handwerker, Zigaretten, Medikamente: Für manche steckt der Teufel im vermeintlichen Detail

Je nach Lebenssituation geben weniger die großen Reformen den Ausschlag, sondern die kleinen Veränderungen. Wer regelmäßig Handwerker beauftragt, etwa weil er Wohneigentum besitzt, kann künftig weniger von deren Rechnung von der Steuer abziehen: 15 statt bisher 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 900 statt 1.200 Euro im Jahr.

Besonders betroffen sind häufig oder chronisch Kranke: Die Zuzahlungen steigen, etwa für Medikamente oder Reha-Aufenthalte, und beim Zahnersatz übernimmt die Kasse einen kleineren Anteil als bislang.

Auch der Konsum von Tabak und Alkohol fällt stärker ins Gewicht: Eine Schachtel Zigaretten wird um gut einen Euro teurer, Spirituosen und Sekt werden ebenfalls höher besteuert.

Wie es weitergeht

Steuer- und Pflegereform müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis die Gesetze in Kraft treten kann sich deshalb inhaltlich noch einiges ändern. Der Gesetzesentwurf zur Rente ist für Oktober angekündigt. Darüber hinaus wurde die sogenannte Zuckersteuer, eine Abgabe auf Softdrinks, am Donnerstag vorerst gestoppt und ist deshalb nicht im Rechner.

Wir aktualisieren den Rechner, sobald sich etwas ändert, und dokumentieren jede Änderung.

So haben wir gerechnet

Wir danken Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) für die hilfreichen fachlichen Einschätzungen und Hinweise. Dank gilt außerdem dem Handelsblatt Research Institute.