Es geht in Deutschland nur langsam voran, seit Ende Dezember mit den Impfungen gegen das Coronavirus begonnen wurde. Mit Stand 28. Februar 2021 haben rund 4,9 Prozent der Bevölkerung eine Corona-Impfdosis erhalten. Dabei sind zwei Impfdosen pro Person nötig. Im Januar kündigte Impfstoffhersteller Pfizer an, dass aufgrund einer Produktionsumstellung ab Ende Januar wochenlang noch weniger Dosen geliefert werden könnten als ursprünglich vereinbart. Wie lange dauert das alles noch? Und wann kann man selbst mit einer Impfung rechnen?
Geht es in dem bisherigen Tempo mit den Impfungen weiter, wird es dauern, bis alle geimpft sind. Ein neuer „Impftermin-Rechner“ zeigt das Ausmaß: Bleibt es bei der aktuellen Impfrate, würde es fast zwei Jahre dauern, bis alle Personen in Deutschland geimpft wären.
Das Projekt „Impftermin-Rechner“, entwickelt von Philip Maus der Universität Pisa und Bogna Szyk vom polnischen Startup Omnicalculator, zeigt Interessierten an, wann man selbst mit einer Impfung rechnen kann. Sie können Angaben zu Alter, Beruf und Vorerkrankungen eingeben. Darauf basierend bekommen Sie dann den Zeitrahmen genannt, in dem Ihre Impfungen stattfinden würden, wenn die jetzige Reihenfolge eingehalten wird und die aktuelle Impfrate von 1.065.250 Impfdosen pro Woche nicht steigt.
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Die Berechnungen der Gesamtdauer berücksichtigen die Empfehlungen der Bundesregierung zur priorisierten Reihenfolge unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen sowie Umfragen zur Impfbereitschaft. Ein Beispiel: Eine 55-jährige Person, die in keinem risikoreichen Beruf – wie etwa in der Pflege – tätig ist und keine Vorerkrankungen und keinen Kontakt zu Menschen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko hat, könnte im Zeitraum von Ende November 2021 bis September 2022 ihre erste Impfung erhalten. Eine 62-jährige Person mit dem gleichen Profil könnte schon zwischen Juli und November diesen Jahres die erste Impfung erhalten. Voraussetzung ist, dass jede Woche weiterhin 1.065.250 Impfdosen wie in den vergangenen sieben Tagen verteilt werden. Will die Bundesregierung ihr Versprechen einhalten und allen Bürger:innen bis Ende September ein Impfangebot machen, so müssten pro Woche etwa 3.101.328 Dosen verteilt werden.
Gemessen an der Bevölkerungsgröße des Bundeslandes sind in Bremen die meisten Impfungen erfolgt: Die Impfquote der Erstimpfungen liegt dort mit Stand 28. Februar bei 5,3 Prozent. In Berlin liegt sie bei 5,0 Prozent.
Im internationalen Vergleich wurden bislang in Israel die meisten Impfdosen ausgegeben: über 92.400 Dosen pro 100.000 Einwohnern. Auf Platz zwei liegen die Seychellen. Hier können Sie alle Länder ansehen, zu denen Impfdaten verfügbar sind:
Weil der Impfstoff knapp ist, erhalten zunächst Menschen eine Corona-Impfung, die zur Gruppe mit höchster Priorität gehören. Das betrifft folgende:
Menschen, die über 80 Jahre alt sind
Menschen, die in stationären Einrichtungen zur Pflege und Betreuung älterer und pflegebedürftiger Personen arbeiten
Menschen in ambulanten Pflegediensten, die pflegebedürftige Menschen betreuen
Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten und deswegen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind – etwa auf Intensivstationen oder in der Notaufnahme
Menschen, die in medizinischen Einrichtungen Personen mit einem hohen Ansteckungsrisiko pflegen, betreuen oder behandeln.
Personen unter 65 Jahre sollen vorrangig mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft werden
Zur zweiten Impfgruppe mit hoher Priorität, die nach der ersten priorisierten Gruppe an der Reihenfolge ist, gehören folgende Menschen:
Menschen, die über 70 Jahre alt sind
Personen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko, etwa Personen mit Trisomie 21, Personen mit Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, Personen mit einer Organtransplantation sowie Personen mit Bluterkrankungen, Tumorerkrankungen, schweren Lungenerkrankungen, chronischen Nieren- und Lebererkrankungen oder Diabetes
bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen und schwangeren Personen
Personen, die in stationären Einrichtungen Menschen mit geistiger Behinderung behandeln, betreuen oder pflegen
Menschen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und unmittelbaren Patientenkontakt haben
Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer, die in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind
Polizei- und Ordnungskräfte sowie Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in einer für eine Krankenhausinfrastruktur wichtigen Position tätig sind
Menschen, die in Obdachlosenunterkünften oder Unterkünften für Geflüchtete leben oder arbeiten
Zur dritten Impfgruppe werden auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen gehören. Zu dieser Gruppe mit sogenannter „erhöhter Priorität“ gehören:
Menschen, die über 60 Jahre alt sind
Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben. Die Vorerkrankungen sind Übergewicht, Immundefizienz oder HIV-Infektion, bestimmte Herzkrankheiten, Schlaganfall, Autoimmunerkrankungen, rheumatische Erkrankungen, chronische neurologische Erkrankungen
Menschen, die in relevanten Positionen für staatliche Einrichtungen tätig sind, etwa bei Zoll, Polizei, Feuerwehr, Justiz oder den Katastrophenschutz
Menschen, die in relevanten Positionen für Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, etwa für eine Apotheke arbeiten oder in der Abfallwirtschaft
Menschen, die in medizinischen Einrichtungen einem eher niedrigen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, etwa in Laboren arbeiten
Menschen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
Menschen, die in Schulen tätig sind (außer in Grund-, Sonder. und Förderschulen) oder in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe
Menschen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen.
Auf Basis der Verordnung haben die Bundesländer ihre Impfkampagnen begonnen. Einzig Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben zunächst einen etwas anderen Weg eingeschlagen: Dort wurden zuerst nur Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal von Pflegeheimen geimpft.
Das Verfahren läuft überall etwas anders. Der Tagesspiegel hat deshalb eine Übersicht erstellt, wie in den einzelnen Bundesländern ein Impftermin vereinbart werden kann. Die meisten Länder bieten zwei Möglichkeiten: eine Onlineterminbuchung oder eine Terminvereinbarung am Telefon. In Berlin können sich lediglich Menschen anmelden, die ein Einladungsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit bekommen haben.